Datenschutzverletzungen in
Sachsen-Anhalt weiterhin auf hohem Niveau
22.10.2009, Halle (Saale) – 148
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 148/09
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 148/09
Halle (Saale), den 22. Oktober
2009
Datenschutzverletzungen in
Sachsen-Anhalt weiterhin auf hohem Niveau
Erste Änderungen des Datenschutzgesetzes in
Kraft ¿ Gesetzgeber stärkt Verbraucher- und Eingriffsrechte der
Datenschutzbehörden
Ob Google-Street-View im Wohngebiet, Personalakten im Müll
oder Einsatz von Nachtsichtgeräten im Kino - es gibt nichts, was es nicht gibt!
Das Gebiet, für das das Datenschutzteam des Landesverwaltungsamtes, der
Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, zuständig
ist, wird immer facettenreicher. Das zeigen die Probleme, mit denen sich
Michael Wersdörfer als Referatsleiter und seine Mitarbeiterinnen im Jahr 2009
schon zu befassen hatten. Doch nicht nur qualitativ sondern auf quantitativ
haben sich die von Betroffenen angezeigten Datenschutzverletzungen verändert.
So ist hier im Jahr 2008 ein Anstieg um 67% zu verzeichnen.
¿Gerade durch die großen Datenskandale der letzten Monate
hat sich das Bewusstsein für die Relevanz des Datenschutzes im Alltag bei den
Bürgerinnen und Bürgern stark verändert. Das ist gut und richtig, denn der
Bürger ist mündig und muss sich nicht alles gefallen lassen. Deshalb wendet er
sich immer öfter an uns.¿, erläutert Michael Wersdörfer, Leiter des
Datenschutzreferates im Landesverwaltungsamt. ¿Die Anzahl der
Beschwerdeverfahren ist im vergangenen Jahr sprunghaft gestiegen und auch in
diesem Jahr wird sie sich auf dem gleichen Niveau bewegen. Nicht eingerechnet
sind dabei natürlich all die telefonischen Nachfragen, bei denen der Anrufer
sich über seine Rechte informieren will.¿
Beschwerdeverfahren
im Datenschutz 2005 bis 2008
Beschwerdegrund
2005
2006
2007
2008
2009*
Erhebung
von Daten
11
11
11
22
13
Speicherung
von Daten
8
6
5
8
9
Übermittlung
von Daten
12
12
11
19
19
Nutzung
von Daten incl. Spam und Callcenter
9
9
9
8
9
Auskunftsverlangen
5
1
3
1
1
Videoüberwachung
2
6
4
14
7
Gesamt
47
46
43
72
58
* Stand 30.09.2009
Dass im Bereich Datenschutz dringender Handlungsbedarf
besteht, hat auch der Gesetzgeber erkannt und zum 01.09.2009 eine erste Gesetzesänderung
erlassen. Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) - BDSG-Novelle II
- sind ein Ergebnis, um den ¿Datenmissbrauchskandalen¿, die häufig den
illegalen Datenhandel oder unzulässige Mitarbeiterkontrollen betrafen, besser
entgegentreten zu können.
Mit der vorgenannten Novelle wurden u. a. die Regelungen
zum Adresshandel und zur Nutzung von Daten für Werbezwecke geändert.
Die Zulässigkeit der Nutzung sog. Listendaten, d.h.
Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Name, Titel, akademischer Grad,
Anschrift und Geburtsjahr, Gruppenmerkmal bleibt zwar erhalten, allerdings gilt
dies nur für bestimmte Bereiche. Dazu zählen die Werbung für eigene Zwecke, die
Werbung im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit des Betroffenen und die
Werbung für Spenden.
Im Zusammenhang mit den sog. Listendaten ist hervorzuheben,
dass Telefondaten und E-Mailadressen bereits vor der Novellierung nicht erfasst
waren und daher beispielsweise Callcenter nach wie vor für Werbeanrufe wirksame
Einwilligungen benötigen.
Die tiefgreifendsten Änderungen betreffen jedoch folgende
zwei Bereiche:
Für Werbezwecke dürfen personenbezogene Daten
grundsätzlich nur noch mit wirksamer schriftlicher oder elektronischer
Einwilligung genutzt werden.
Listendaten können zwar weiterhin
für Werbezwecke an Dritte weitergegeben werden, jedoch muss nunmehr die Stelle,
die die Daten erstmalig erhoben hat, aus der nachfolgenden Werbung eindeutig
hervorgehen.
Auch sind die Betroffenen nach wie
vor über das Widerspruchsrecht (Widerspruch gegen die werbliche Verwendung der
eigenen Daten) zu unterrichten.
Es besteht ab sofort eine neue Meldepflicht
bei ¿Datenschutzpannen¿ (§ 42a BDSG) über diese zu informieren, damit es
den Betroffenen und den Datenschutzbehörden erleichtert wird, Folgeschäden
zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sind jüngst Schüler VZ und der
Finanzdienstleister AWD nach Datenpannen selbst an die Öffentlichkeit
getreten.
¿Damit verbessert die BDSG-Novelle II die Möglichkeiten
der Datenschutzkontrolle. Denn ab sofort können Verbraucher und Datenschützer die
Herkunft und ggf. die Spur der Daten besser nachvollziehen. Auch die
Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz werden mittels
ergänzter Anordnungs- und Ahndungsrechte erweitert.¿, fasst Datenschützer
Wersdörfer zusammen.
Sachsen-Anhalts
Datenschützer betreten mit verschiedenen Regelungen bundesweit Neuland
In zwei Fällen ist Sachsen-Anhalt bundesweiter Vorreiter. So befährt Google seit dem Jahre
2008 die Straßen der Städte und Gemeinden in Deutschland mit Fahrzeugen, auf
denen sich Kameras befinden, um Straßenpanoramen für den Internetdienst Google
Street View aufzunehmen. Es wird von dem Unternehmen beabsichtigt, die Bilder ¿
möglicherweise noch in diesem Jahr ¿ für jeden sichtbar ins Internet
einzustellen. Die Ängste und Bedenken, die sich teilweise in der Öffentlichkeit
artikulieren, sind nicht unbegründet. So können Personen in einer kompromittierenden
Situation aufgenommen oder Hauseigentümer, die das Erscheinungsbild ihres
Grundstücks nicht öffentlich zur Schau stellen wollen, plötzlich einer
weltweiten Öffentlichkeit preisgegeben werden. Damit die Bürger und Bürgerinnen
ihre persönlichen Rechte wahren können, hat das Landesverwaltungsamt als erste
Datenaufsichtsbehörde ein Online-Formular entwickelt, mit dem sich die Nutzung
der Daten verhindern lässt. Kaum wurde es im Juni 2009 ins Netz gestellt (www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de),
gab es Zugriffe auf das Formular und Anfragen von Buxtehude bis
Garmisch-Partenkirchen.
Ja selbst im Kino tut sich was¿nicht nur die Zuschauer
beobachten die Leinwand, nein, auch die Zuschauer werden beobachtet, und, da es
dunkel ist, mittels Nachtsichtgeräte! So geschehen in einem Magdeburger Kino. Mit
diesem Novum konfrontiert hat das Landesverwaltungsamt als erste
Aufsichtsbehörde bundesweit Stellung bezogen und folgende Festlegung getroffen.
Nachtsichtgeräte unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls müssen
akzeptiert werden. Allerdings müssen Kinobesucher vor dem Kartenkauf auf die
Überwachung gut sichtbar hingewiesen werden.
Weitere Informationen zur Thematik ¿Datenschutz¿ und
Ansprechpartner für Ihre Nachfragen finden Sie auf www.lvwa.sachsen-anhalt.de/datenschutz.
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