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Datenschutzverletzungen in
Sachsen-Anhalt weiterhin auf hohem Niveau

22.10.2009, Halle (Saale) – 148

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 148/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 148/09

 

 

 

Halle (Saale), den 22. Oktober

2009

 

 

 

Datenschutzverletzungen in

Sachsen-Anhalt weiterhin auf hohem Niveau

 

 

 

Erste Änderungen des Datenschutzgesetzes in

Kraft ¿ Gesetzgeber stärkt Verbraucher- und Eingriffsrechte der

Datenschutzbehörden

 

 

 

 

 

Ob Google-Street-View im Wohngebiet, Personalakten im Müll

oder Einsatz von Nachtsichtgeräten im Kino - es gibt nichts, was es nicht gibt!

Das Gebiet, für das das Datenschutzteam des Landesverwaltungsamtes, der

Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, zuständig

ist, wird immer facettenreicher. Das zeigen die Probleme, mit denen sich

Michael Wersdörfer als Referatsleiter und seine Mitarbeiterinnen im Jahr 2009

schon zu befassen hatten. Doch nicht nur qualitativ sondern auf quantitativ

haben sich die von Betroffenen angezeigten Datenschutzverletzungen verändert.

So ist hier im Jahr 2008 ein Anstieg um 67% zu verzeichnen.

 

 

 

¿Gerade durch die großen Datenskandale der letzten Monate

hat sich das Bewusstsein für die Relevanz des Datenschutzes im Alltag bei den

Bürgerinnen und Bürgern stark verändert. Das ist gut und richtig, denn der

Bürger ist mündig und muss sich nicht alles gefallen lassen. Deshalb wendet er

sich immer öfter an uns.¿, erläutert Michael Wersdörfer, Leiter des

Datenschutzreferates im Landesverwaltungsamt. ¿Die Anzahl der

Beschwerdeverfahren ist im vergangenen Jahr sprunghaft gestiegen und auch in

diesem Jahr wird sie sich auf dem gleichen Niveau bewegen. Nicht eingerechnet

sind dabei natürlich all die telefonischen Nachfragen, bei denen der Anrufer

sich über seine Rechte informieren will.¿

 

 

 

Beschwerdeverfahren

im Datenschutz 2005 bis 2008

 

 

 

 

Beschwerdegrund

 

 

2005

 

 

2006

 

 

2007

 

 

2008

 

 

2009*

 

 

 

 

Erhebung

von Daten

 

 

11

 

 

11

 

 

11

 

 

22

 

 

13

 

 

 

 

Speicherung

von Daten

 

 

8

 

 

6

 

 

5

 

 

8

 

 

9

 

 

 

 

Übermittlung

von Daten

 

 

12

 

 

12

 

 

11

 

 

19

 

 

19

 

 

 

 

Nutzung

von Daten incl. Spam und Callcenter

 

 

9

 

 

9

 

 

9

 

 

8

 

 

9

 

 

 

 

Auskunftsverlangen

 

 

5

 

 

1

 

 

3

 

 

1

 

 

1

 

 

 

 

Videoüberwachung

 

 

2

 

 

6

 

 

4

 

 

14

 

 

7

 

 

 

 

Gesamt

 

 

 

47

 

 

46

 

 

43

 

 

72

 

 

58

 

 

 

 

* Stand 30.09.2009

 

 

 

Dass im Bereich Datenschutz dringender Handlungsbedarf

besteht, hat auch der Gesetzgeber erkannt und zum 01.09.2009 eine erste Gesetzesänderung

erlassen. Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) - BDSG-Novelle II

- sind ein Ergebnis, um den ¿Datenmissbrauchskandalen¿, die häufig den

illegalen Datenhandel oder unzulässige Mitarbeiterkontrollen betrafen, besser

entgegentreten zu können.

 

 

 

Mit der vorgenannten Novelle wurden u. a. die Regelungen

zum Adresshandel und zur Nutzung von Daten für Werbezwecke geändert.

 

 

 

Die Zulässigkeit der Nutzung sog. Listendaten, d.h.

Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Name, Titel, akademischer Grad,

Anschrift und Geburtsjahr, Gruppenmerkmal bleibt zwar erhalten, allerdings gilt

dies nur für bestimmte Bereiche. Dazu zählen die Werbung für eigene Zwecke, die

Werbung im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit des Betroffenen und die

Werbung für Spenden.

 

 

 

Im Zusammenhang mit den sog. Listendaten ist hervorzuheben,

dass Telefondaten und E-Mailadressen bereits vor der Novellierung nicht erfasst

waren und daher beispielsweise Callcenter nach wie vor für Werbeanrufe wirksame

Einwilligungen benötigen.

 

 

 

Die tiefgreifendsten Änderungen betreffen jedoch folgende

zwei Bereiche:

 

 

 

 

Für Werbezwecke dürfen personenbezogene Daten

grundsätzlich nur noch mit wirksamer schriftlicher oder elektronischer

Einwilligung genutzt werden.

 

 

Listendaten können zwar weiterhin

für Werbezwecke an Dritte weitergegeben werden, jedoch muss nunmehr die Stelle,

die die Daten erstmalig erhoben hat, aus der nachfolgenden Werbung eindeutig

hervorgehen.

 

Auch sind die Betroffenen nach wie

vor über das Widerspruchsrecht (Widerspruch gegen die werbliche Verwendung der

eigenen Daten) zu unterrichten.

 

 

 

 

Es besteht ab sofort eine neue Meldepflicht

bei ¿Datenschutzpannen¿ (§ 42a BDSG) über diese zu informieren, damit es

den Betroffenen und den Datenschutzbehörden erleichtert wird, Folgeschäden

zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sind jüngst Schüler VZ und der

Finanzdienstleister AWD nach Datenpannen selbst an die Öffentlichkeit

getreten.

 

 

 

 

¿Damit verbessert die BDSG-Novelle II die Möglichkeiten

der Datenschutzkontrolle. Denn ab sofort können Verbraucher und Datenschützer die

Herkunft und ggf. die Spur der Daten besser nachvollziehen. Auch die

Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz werden mittels

ergänzter  Anordnungs- und Ahndungsrechte erweitert.¿, fasst Datenschützer

Wersdörfer zusammen.

 

 

 

 

 

Sachsen-Anhalts

Datenschützer betreten mit verschiedenen Regelungen bundesweit Neuland

 

 

 

 

 

In zwei Fällen ist Sachsen-Anhalt bundesweiter Vorreiter. So befährt Google seit dem Jahre

2008 die Straßen der Städte und Gemeinden in Deutschland mit Fahrzeugen, auf

denen sich Kameras befinden, um Straßenpanoramen für den Internetdienst Google

Street View aufzunehmen. Es wird von dem Unternehmen beabsichtigt, die Bilder ¿

möglicherweise noch in diesem Jahr ¿ für jeden sichtbar ins Internet

einzustellen. Die Ängste und Bedenken, die sich teilweise in der Öffentlichkeit

artikulieren, sind nicht unbegründet. So können Personen in einer kompromittierenden

Situation aufgenommen oder Hauseigentümer, die das Erscheinungsbild ihres

Grundstücks nicht öffentlich zur Schau stellen wollen, plötzlich einer

weltweiten Öffentlichkeit preisgegeben werden. Damit die Bürger und Bürgerinnen

ihre persönlichen Rechte wahren können, hat das Landesverwaltungsamt als erste

Datenaufsichtsbehörde ein Online-Formular entwickelt, mit dem sich die Nutzung

der Daten verhindern lässt. Kaum wurde es im Juni 2009 ins Netz gestellt (www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de),

gab es Zugriffe auf das Formular und Anfragen von Buxtehude bis

Garmisch-Partenkirchen.

 

 

 

Ja selbst im Kino tut sich was¿nicht nur die Zuschauer

beobachten die Leinwand, nein, auch die Zuschauer werden beobachtet, und, da es

dunkel ist, mittels Nachtsichtgeräte!  So geschehen in einem Magdeburger Kino. Mit

diesem Novum konfrontiert hat das Landesverwaltungsamt als erste

Aufsichtsbehörde bundesweit Stellung bezogen und folgende Festlegung getroffen.

Nachtsichtgeräte unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls müssen

akzeptiert werden. Allerdings müssen Kinobesucher vor dem Kartenkauf auf die

Überwachung gut sichtbar hingewiesen werden.

 

 

 

Weitere Informationen zur Thematik ¿Datenschutz¿ und

Ansprechpartner für Ihre Nachfragen finden Sie auf www.lvwa.sachsen-anhalt.de/datenschutz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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