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Gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform /
Innenminister Hövelmann: Anhörungen sind nicht nur vorgeschrieben, sondern auch
sinnvoll

21.10.2009, Magdeburg – 213

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 213/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 213/09

 

 

 

Magdeburg, den 21. Oktober 2009

 

 

 

 

 

Gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform /

Innenminister Hövelmann: Anhörungen sind nicht nur vorgeschrieben, sondern auch

sinnvoll

 

In der derzeit laufenden gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform

werden neben den Gemeinderäten der betroffenen Kommunen auch die Bürgerinnen

und Bürger angehört. An manchen Orten sind diese Anhörungen sehr umstritten.

¿Die Landesverfassung und die Gemeindeordnung schreiben Bürgeranhörungen zu

gesetzlichen Gemeindeneugliederungen zwingend vor¿, erklärte dazu Innenminister

Holger Hövelmann. ¿Diese Bürgervoten sind aber keine leeren Pflichtübungen,

sondern ein sinnvoller Beitrag zur Meinungsbildung der Landesregierung und des

Gesetzgebers.¿

 

Am besten sei es, wenn Gemeinden auch jetzt noch die Spielräume für

freiwillige Vereinbarungen nutzen, so der Innenminister: ¿Aber wo das nicht der

Fall ist, können die Bürgerinnen und Bürger jedenfalls bei den Anhörungen ihre

Auffassung zum Ausdruck bringen.¿

 

Für die vier Landkreise, zu denen die Gesetzentwürfe bereits im

Dezember 2009 in den Landtag eingebracht werden sollen ¿ Anhalt-Bitterfeld,

Jerichower Land, Salzlandkreis und Stendal ¿ liegen mittlerweile die Ergebnisse

aller Anhörungen vor:

 

· ·

Die

insgesamt sieben Anhörungen in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Jerichower

Land und Salzlandkreis wurde von den Abstimmungsberechtigten offenkundig ernst

genommen. Nur in einem Fall lag die Beteiligung unter 50 Prozent (43,8 Prozent

in Gatersleben), sonst lag sie zwischen 53,8 Prozent (Gnadau) und 81,1 Prozent

(Schopsdorf). In allen Fällen stimmte eine Mehrheit gegen den

Neugliederungsvorschlag des Gesetzentwurfs.

 

 

 

· ·

Bei den

Voten in insgesamt 27 Gemeinden des Landkreises Stendal ist das Bild

differenzierter. Die Ausreißer bei der Wahlbeteiligung sind hier Schwarzholz,

wo die Gemeinde die Anhörung boykottiert hatte und nur 4,5 Prozent der

Berechtigten abstimmten, und Klein Schwechten, wo 60,7 Prozent ihre Stimme

abgaben. In allen anderen Gemeinden lag die Beteiligung mal knapp, mal sehr

deutlich unter 50 Prozent. In 13 Gemeinden wurde mehrheitlich für den

jeweiligen Vorschlag der Landesregierung, in zwölf Gemeinden dagegen

abgestimmt.

 

 

 

· ·

In zwei

Gemeinden des Landkreises Stendal gab es die Besonderheit, dass über zwei

verschiedene Varianten abgestimmt wurde. In Schönberg stimmte bei einer

Beteiligung von 35,4 Prozent eine Mehrheit für die Eingemeindung in die

Hansestadt Seehausen (Altmark); die von der Landesregierung präferierte

Eingemeindung in die Gemeinde Altmärkische Wische ¿ beides Mitgliedsgemeinden

der künftigen Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) ¿ wurde abgelehnt. In

Schinne stimmte ¿ allerdings bei einer Beteiligung von nur 9,2 Prozent ¿ eine

Mehrheit für die im Gesetzentwurf vorgesehene Eingemeindung in die künftige

Einheitsgemeinde Bismark/Kläden und gegen die alternativ zur Abstimmung

gestellte Eingemeindung in die Stadt Stendal.

 

Auch in den anderen elf Landkreisen ¿ die Einbringung der

Gesetzentwürfe in den Landtag ist für Januar 2010 geplant ¿ sind für einige

Orte Anhörungen zu verschiedenen Varianten vorgesehen.

 

¿Man sollte die Anhörungen ernst nehmen, sie sind aber kein Grund für

neue Konfrontationen¿, unterstrich Hövelmann. ¿Es wird keine Polizeieinsätze

geben, um den Zugang zum Bürgerhaus zu erzwingen.¿

 

Das Ergebnis der Bürgeranhörungen ist für die Landesregierung und den

Landtag ebenso wenig bindend, wie es die Anhörungen in der freiwilligen Phase

für die Stadt- und Gemeinderäte waren. Die Anhörungen in der gesetzlichen Phase

werden als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises von den

Verwaltungsgemeinschaften durchgeführt. Der einzelnen Gemeinde entstehen keine

Kosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

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Fax: (0391) 567-5520

Mail:

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