Gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform /
Innenminister Hövelmann: Anhörungen sind nicht nur vorgeschrieben, sondern auch
sinnvoll
21.10.2009, Magdeburg – 213
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 213/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 213/09
Magdeburg, den 21. Oktober 2009
Gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform /
Innenminister Hövelmann: Anhörungen sind nicht nur vorgeschrieben, sondern auch
sinnvoll
In der derzeit laufenden gesetzlichen Phase der Gemeindegebietsreform
werden neben den Gemeinderäten der betroffenen Kommunen auch die Bürgerinnen
und Bürger angehört. An manchen Orten sind diese Anhörungen sehr umstritten.
¿Die Landesverfassung und die Gemeindeordnung schreiben Bürgeranhörungen zu
gesetzlichen Gemeindeneugliederungen zwingend vor¿, erklärte dazu Innenminister
Holger Hövelmann. ¿Diese Bürgervoten sind aber keine leeren Pflichtübungen,
sondern ein sinnvoller Beitrag zur Meinungsbildung der Landesregierung und des
Gesetzgebers.¿
Am besten sei es, wenn Gemeinden auch jetzt noch die Spielräume für
freiwillige Vereinbarungen nutzen, so der Innenminister: ¿Aber wo das nicht der
Fall ist, können die Bürgerinnen und Bürger jedenfalls bei den Anhörungen ihre
Auffassung zum Ausdruck bringen.¿
Für die vier Landkreise, zu denen die Gesetzentwürfe bereits im
Dezember 2009 in den Landtag eingebracht werden sollen ¿ Anhalt-Bitterfeld,
Jerichower Land, Salzlandkreis und Stendal ¿ liegen mittlerweile die Ergebnisse
aller Anhörungen vor:
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Die
insgesamt sieben Anhörungen in den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Jerichower
Land und Salzlandkreis wurde von den Abstimmungsberechtigten offenkundig ernst
genommen. Nur in einem Fall lag die Beteiligung unter 50 Prozent (43,8 Prozent
in Gatersleben), sonst lag sie zwischen 53,8 Prozent (Gnadau) und 81,1 Prozent
(Schopsdorf). In allen Fällen stimmte eine Mehrheit gegen den
Neugliederungsvorschlag des Gesetzentwurfs.
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Bei den
Voten in insgesamt 27 Gemeinden des Landkreises Stendal ist das Bild
differenzierter. Die Ausreißer bei der Wahlbeteiligung sind hier Schwarzholz,
wo die Gemeinde die Anhörung boykottiert hatte und nur 4,5 Prozent der
Berechtigten abstimmten, und Klein Schwechten, wo 60,7 Prozent ihre Stimme
abgaben. In allen anderen Gemeinden lag die Beteiligung mal knapp, mal sehr
deutlich unter 50 Prozent. In 13 Gemeinden wurde mehrheitlich für den
jeweiligen Vorschlag der Landesregierung, in zwölf Gemeinden dagegen
abgestimmt.
· ·
In zwei
Gemeinden des Landkreises Stendal gab es die Besonderheit, dass über zwei
verschiedene Varianten abgestimmt wurde. In Schönberg stimmte bei einer
Beteiligung von 35,4 Prozent eine Mehrheit für die Eingemeindung in die
Hansestadt Seehausen (Altmark); die von der Landesregierung präferierte
Eingemeindung in die Gemeinde Altmärkische Wische ¿ beides Mitgliedsgemeinden
der künftigen Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) ¿ wurde abgelehnt. In
Schinne stimmte ¿ allerdings bei einer Beteiligung von nur 9,2 Prozent ¿ eine
Mehrheit für die im Gesetzentwurf vorgesehene Eingemeindung in die künftige
Einheitsgemeinde Bismark/Kläden und gegen die alternativ zur Abstimmung
gestellte Eingemeindung in die Stadt Stendal.
Auch in den anderen elf Landkreisen ¿ die Einbringung der
Gesetzentwürfe in den Landtag ist für Januar 2010 geplant ¿ sind für einige
Orte Anhörungen zu verschiedenen Varianten vorgesehen.
¿Man sollte die Anhörungen ernst nehmen, sie sind aber kein Grund für
neue Konfrontationen¿, unterstrich Hövelmann. ¿Es wird keine Polizeieinsätze
geben, um den Zugang zum Bürgerhaus zu erzwingen.¿
Das Ergebnis der Bürgeranhörungen ist für die Landesregierung und den
Landtag ebenso wenig bindend, wie es die Anhörungen in der freiwilligen Phase
für die Stadt- und Gemeinderäte waren. Die Anhörungen in der gesetzlichen Phase
werden als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises von den
Verwaltungsgemeinschaften durchgeführt. Der einzelnen Gemeinde entstehen keine
Kosten.
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