Über 60.000 Euro Unterstützung für
Straßenbaumaßnahme im Landkreis Jerichower Land
16.10.2009, Magdeburg – 212
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 212/09
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 212/09
Magdeburg, den 16. Oktober 2009
Über 60.000 Euro Unterstützung für
Straßenbaumaßnahme im Landkreis Jerichower Land
Der Landkreis Jerichower Land hat nach dem
Finanzausgleichsgesetz 62.500 Euro für
den Ausbau der Kreisstraße 1209 in der Ortsdurchfahrt Schartau vom
Innenministerium bewilligt bekommen.
Die Baumaßnahme wird durch den Bund finanziell
gefördert, allerdings muss der Antragsteller den dafür notwendigen Eigenanteil
selbst erbringen. Ist er finanziell dazu nicht in der Lage, so dass ein Wegfall
der Förderung droht, kann das Land diesen Betrag zur Verfügung stellen.
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Die Realisierung dieser
Ausbaumaßnahme hat gleich zwei Vorteile. Zum einen verbessert sich durch den
Ausbau die Verkehrssituation, zum anderen sind derartige Investitionen in
wirtschaftlich schwierigen Zeiten ein richtiges und wichtiges Zeichen.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben
und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragsteller einen
Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu
finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann
gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erfolgen.
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