50.000 Euro für Straßenbaumaßnahme im
Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom Land bewilligt
16.10.2009, Magdeburg – 210
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 210/09
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 210/09
Magdeburg, den 16. Oktober 2009
50.000 Euro für Straßenbaumaßnahme im
Landkreis Anhalt-Bitterfeld vom Land bewilligt
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat vom
Innenministerium 50.000 Euro für den
ersten Bauabschnitt des Ausbaus der Kreisstraße 2037 von Muldenstein bis
Burgkemnitz zur Verfügung gestellt bekommen.
Der Ausbau wird durch den Bund finanziell gefördert, allerdings muss die
antragstellende Kommune den dafür notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da
der Landkreis finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der
Förderung droht, wurden der Betrag vom Land auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes
zur Verfügung gestellt.
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Insbesondere Kommunen, die
gehalten sind, ihren Haushalt zu konsolidieren, könnten ohne die Unterstützung
des Landes derartige Straßenbaumaßnahmen nicht in die Tat umsetzen. Und gerade
in der jetzigen wirtschaftlichen Situation müssen wir besonders dafür Sorge
tragen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in Investitionen münden.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von
Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den
Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale
Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.
Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 %
der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der
Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2
Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
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