Stilllegung Endlager
Morsleben/Antrag und Unterlagen für Öffentlichkeitsbeteiligung am
Planfeststellungsverfahren werden ausgelegt
15.10.2009, Magdeburg – 156
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
156/09
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 156/09
Magdeburg, den 15. Oktober 2009
Stilllegung Endlager
Morsleben/Antrag und Unterlagen für Öffentlichkeitsbeteiligung am
Planfeststellungsverfahren werden ausgelegt
Magdeburg/Morsleben . Am 22. Oktober
beginnt die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur Stilllegung des Endlagers
für radioaktive Abfälle Morsleben (Landkreis Börde). Darauf hat heute in
Magdeburg das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hingewiesen. Bis zum
21. Dezember sind dann die Unterlagen im Ministerium in Magdeburg, in der
Außenstelle der Verwaltungsgemeinschaft Flechtingen in Erxleben und im Rathaus
Helmstedt einzusehen. Dazu zählen neben dem Plan zur Stilllegung, der den
Sicherheitsbericht beinhaltet, u.a. auch die Umweltverträglichkeitsstudie und
ein landschaftspflegerischer Begleitplan. Während dieser zwei Monate besteht
für jeden Bürger die Gelegenheit, anhand der Unterlagen zu prüfen, ob durch das
Endlager und die Auswirkungen des Stilllegungsbetriebes seine Rechte verletzt
werden könnten. Einwendungen gegen das Vorhaben müssen dann innerhalb dieser
zwei Monate beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt schriftlich
eingereicht werden. Auch Verbände und Verwaltungen können ihre schriftlichen
Stellungnahmen an das Ministerium senden.
Danach werden die Einwendungen
ausgewertet und in einem sogenannten Erörterungstermin gemeinsam mit den Einwendern und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber des Endlagers Morsleben
öffentlich besprochen. Im Anschluss daran wird das Ministerium seine Prüfung
unter Einbeziehung aller Einwendungen fortsetzen. Der
Planfeststellungsbeschluss kann nur erteilt werden, wenn das BfS die
Langzeitsicherheit nachweisen kann. Auch der Planfeststellungsbeschluss wird
wieder für die Öffentlichkeit ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger und auch das
BfS als Antragsteller können dadurch in einer Frist von einem Monat dagegen
Klage beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg einreichen.
Um die Langzeitsicherheit nach der Stilllegung zu gewährleisten, plant das BfS, die eingelagerten Abfälle mit umfangreichen
Verfüll- und Verschließmaßnahmen abzudichten. Dazu sollen Hohlräume verfüllt,
Strecken und die Schächte in Bartensleben und Marie mit geotechnischen
Barrieren abgedichtet werden. Eine Rückholung der Abfälle schließt das BfS
derzeit aus.
1970 wurde Morsleben als Standort für ein
Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ausgewählt. 1986 erteilte
das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR eine
unbefristete Genehmigung für den Dauerbetrieb. Das für die Errichtung und den Betrieb von Endlagern für radioaktive Abfälle und damit nach 1990 auch für Morsleben
zuständige BfS mit Sitz in Salzgitter hatte 1992 einen Antrag auf Weiterbetrieb
und Stilllegung für das Endlager in Morsleben gestellt. Dieser Antrag wurde 1997 und erneut 2005 auf die Stilllegung beschränkt. Das Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt Sachsen-Anhalt ist nach Atomrecht die zuständige Planfeststellungsbehörde. Es führt deshalb das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Stilllegung des Endlagers Morsleben durch.
Betriebsführende Gesellschaft des Endlagers ist die Deutsche Gesellschaft zum
Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH.
Im Endlager Morsleben sind ca. 37.000
Kubikmeter niedrig- und mittelradioaktive Abfälle mit überwiegend kurzlebigen
Radionukliden eingelagert. Diese Abfälle stammen aus dem Betrieb von
Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren, aus der Medizin und von anderen
Kleinanwendern aus der Industrie.
Weitere
Informationen im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de .
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