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Stilllegung Endlager
Morsleben/Antrag und Unterlagen für Öffentlichkeitsbeteiligung am
Planfeststellungsverfahren werden ausgelegt

15.10.2009, Magdeburg – 156

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

156/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 156/09

 

 

 

Magdeburg, den 15. Oktober 2009

 

 

 

Stilllegung Endlager

Morsleben/Antrag und Unterlagen für Öffentlichkeitsbeteiligung am

Planfeststellungsverfahren werden ausgelegt

 

 

 

 

 

 

 

 

Magdeburg/Morsleben . Am 22. Oktober

beginnt die öffentliche Auslegung der Unterlagen zur Stilllegung des Endlagers

für radioaktive Abfälle Morsleben (Landkreis Börde). Darauf hat heute in

Magdeburg das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt hingewiesen. Bis zum

21. Dezember sind dann die Unterlagen im Ministerium in Magdeburg, in der

Außenstelle der Verwaltungsgemeinschaft Flechtingen in Erxleben und im Rathaus

Helmstedt einzusehen. Dazu zählen neben dem Plan zur Stilllegung, der den

Sicherheitsbericht beinhaltet, u.a. auch die Umweltverträglichkeitsstudie und

ein landschaftspflegerischer Begleitplan. Während dieser zwei Monate besteht

für jeden Bürger die Gelegenheit, anhand der Unterlagen zu prüfen, ob durch das

Endlager und die Auswirkungen des Stilllegungsbetriebes seine Rechte verletzt

werden könnten. Einwendungen gegen das Vorhaben müssen dann innerhalb dieser

zwei Monate beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt schriftlich

eingereicht werden. Auch Verbände und Verwaltungen können ihre schriftlichen

Stellungnahmen an das Ministerium senden.

 

Danach werden die Einwendungen

ausgewertet und in einem sogenannten Erörterungstermin gemeinsam mit den Einwendern und dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als Betreiber des Endlagers Morsleben

öffentlich besprochen. Im Anschluss daran wird das Ministerium seine Prüfung

unter Einbeziehung aller Einwendungen fortsetzen. Der

Planfeststellungsbeschluss kann nur erteilt werden, wenn das BfS die

Langzeitsicherheit nachweisen kann. Auch der Planfeststellungsbeschluss wird

wieder für die Öffentlichkeit ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger und auch das

BfS als Antragsteller können dadurch in einer Frist von einem Monat dagegen

Klage beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg einreichen.

 

Um die Langzeitsicherheit nach der Stilllegung zu gewährleisten, plant das BfS, die eingelagerten Abfälle mit umfangreichen

Verfüll- und Verschließmaßnahmen abzudichten. Dazu sollen Hohlräume verfüllt,

Strecken und die Schächte in Bartensleben und Marie mit geotechnischen

Barrieren abgedichtet werden. Eine Rückholung der Abfälle schließt das BfS

derzeit aus.

 

1970 wurde Morsleben als Standort für ein

Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ausgewählt. 1986 erteilte

das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR eine

unbefristete Genehmigung für den Dauerbetrieb. Das für die Errichtung und den Betrieb von Endlagern für radioaktive Abfälle und damit nach 1990 auch für Morsleben

zuständige BfS mit Sitz in Salzgitter hatte 1992 einen Antrag auf Weiterbetrieb

und Stilllegung für das Endlager in Morsleben gestellt. Dieser Antrag wurde 1997 und erneut 2005 auf die Stilllegung beschränkt. Das Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt Sachsen-Anhalt ist nach Atomrecht die zuständige Planfeststellungsbehörde. Es führt deshalb das atomrechtliche Planfeststellungsverfahren einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung zur Stilllegung des Endlagers Morsleben durch.

Betriebsführende Gesellschaft des Endlagers ist die Deutsche Gesellschaft zum

Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH.

 

Im Endlager Morsleben sind ca. 37.000

Kubikmeter niedrig- und mittelradioaktive Abfälle mit überwiegend kurzlebigen

Radionukliden eingelagert. Diese Abfälle stammen aus dem Betrieb von

Kernkraftwerken, Forschungsreaktoren, aus der Medizin und von anderen

Kleinanwendern aus der Industrie.

 

Weitere

Informationen im Internet unter www.mlu.sachsen-anhalt.de .

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

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Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

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