Burgenlandkreis erhält Landesgelder in Höhe
von knapp 250.000 Euro für Straßenbauprojekte
14.10.2009, Magdeburg – 209
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/09
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/09
Magdeburg, den 14. Oktober 2009
Burgenlandkreis erhält Landesgelder in Höhe
von knapp 250.000 Euro für Straßenbauprojekte
Das Innenministerium hat dem Burgenlandkreis 136.800 Euro
für den ersten Bauabschnitt des vom Bund geförderten Ausbaus der Kreisstraße
(K) 2236 von Hohndorf bis Abzweig B 87 bewilligt. Weitere 85.420 Euro wurden für den
ersten Bauabschnitt des ebenfalls mit Bundesmitteln geförderten Ausbaus der K 2215
vom Abzweig Landstraße 196 ¿ Lyra - Bockwitz genehmigt. Für den Brückenbau in
der Ortslage Wetterzeube (K 2223), der auch zum überwiegenden Teil mit
Fördermittel des Bundes finanziert wird, stellt das Land weitere 22.500 Euro
zur Verfügung.
Bei den Beträgen handelt es sich jeweils um
den notwendigen Eigenanteil, um weitere Förderungen des Bundes in Anspruch
nehmen zu können. Ist eine Kommune oder Gemeinde dazu finanziell nicht in der
Lage, so dass der Wegfall der Förderung droht, kann eine Zuwendung des Landes
erfolgen.
Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Eine
gut ausbaute Verkehrsinfrastruktur ist für die Wirtschaft und die Lebensqualität
einer Region von elementarer Bedeutung. Der Burgenlandkreis verfügt bereits mit
den Autobahnen 9 und 38 und ihren Anschlussstellen im Kreisgebiet über gute
Verkehrsanbindungen. Dieser Vorteil kann aber nur dann seine vollständige
Wirkung entfalten, wenn das Straßennetz im Landkreis ebenfalls leistungsfähig
ausgebaut ist. Und dazu tragen die Vorhaben bei.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur
Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt
der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale
Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.
Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der
benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage,
so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2
Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.
Impressum:
Verantwortlich: Martin Krems
Pressestelle
Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517
Fax: (0391) 567-5520
Mail:
Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de






