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Burgenlandkreis erhält Landesgelder in Höhe
von knapp 250.000 Euro für Straßenbauprojekte

14.10.2009, Magdeburg – 209

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 209/09

 

 

 

Magdeburg, den 14. Oktober 2009

 

 

 

 

 

Burgenlandkreis erhält Landesgelder in Höhe

von knapp 250.000 Euro für Straßenbauprojekte

 

Das Innenministerium hat dem Burgenlandkreis 136.800 Euro

für den ersten Bauabschnitt des vom Bund geförderten Ausbaus der Kreisstraße

(K) 2236 von Hohndorf bis Abzweig B 87 bewilligt. Weitere 85.420 Euro wurden für den

ersten Bauabschnitt des ebenfalls mit Bundesmitteln geförderten Ausbaus der K 2215

vom Abzweig Landstraße 196 ¿ Lyra - Bockwitz genehmigt. Für den Brückenbau in

der Ortslage Wetterzeube (K 2223), der auch zum überwiegenden Teil mit

Fördermittel des Bundes finanziert wird, stellt das Land weitere 22.500 Euro

zur Verfügung.

 

Bei den Beträgen handelt es sich jeweils um

den notwendigen Eigenanteil, um weitere Förderungen des Bundes in Anspruch

nehmen zu können. Ist eine Kommune oder Gemeinde dazu finanziell nicht in der

Lage, so dass der Wegfall der Förderung droht, kann eine Zuwendung des Landes

erfolgen.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Eine

gut ausbaute Verkehrsinfrastruktur ist für die Wirtschaft und die Lebensqualität

einer Region von elementarer Bedeutung. Der Burgenlandkreis verfügt bereits mit

den Autobahnen 9 und 38 und ihren Anschlussstellen im Kreisgebiet über gute

Verkehrsanbindungen. Dieser Vorteil kann aber nur dann seine vollständige

Wirkung entfalten, wenn das Straßennetz im Landkreis ebenfalls leistungsfähig

ausgebaut ist. Und dazu tragen die Vorhaben bei.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur

Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt

der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale

Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt.

Dabei muss die antragstellende Kommune einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der

benötigten Finanzmittel erbringen. Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage,

so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2

Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de