Kabinett stimmt Entwurf des
13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu
06.10.2009, Magdeburg – 517
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 517/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 517/09
Magdeburg, den 6. Oktober 2009
Kabinett stimmt Entwurf des
13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu
Das Kabinett hat heute dem Entwurf des 13.
Rundfunkänderungsstaatsvertrages zugestimmt. Mit ihm werden Vorgaben der EU in
nationales Recht umgesetzt. Robra: ¿Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
schafft Rechtssicherheit im bislang ungeregelten Bereich der Produktplatzierung.
Erfreulich ist, dass diese nun als solche gekennzeichnet werden muss. Die
strengen Regelungen des deutschen Rechts hinsichtlich der Werbung im
Kinderprogramm gelten fort.¿
Mit den beabsichtigten Änderungen werden in den
Rundfunkstaatsvertrag erstmals Regelungen zur Produktplatzierung eingefügt. So
wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Produktplatzierung ausnahmsweise
zulässig ist wie in Sendungen der leichten Unterhaltung oder wenn kein Entgelt
dafür geleistet wird. Grundsätzlich muss künftig Produktplatzierung am Beginn
und Ende einer Sendung kenntlich gemacht werden. Diese Pflicht entfällt bei
Sendungen, die nicht vom Veranstalter oder einem von ihm beauftragten
Unternehmen produziert wurden und mit zumutbarem Aufwand nicht ermittelbar ist,
ob Produktplatzierung enthalten ist. Generell unzulässig ist Produktplatzierung
in Kindersendungen und Sendungen wie den Nachrichten, Verbrauchersendungen oder
Gottesdiensten.
Die Regelungen über die Einfügung von Werbung und
Teleshopping in das Programm werden mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
gelockert. Dies gilt jedoch nicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch
Sendungen für Kinder dürfen wie bisher nach deutschem Recht nicht durch Werbung
und Teleshopping unterbrochen werden.
Neu ist auch die Möglichkeit für den Landesgesetzgeber die
jeweilige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt zu beauftragen, zusätzlich so
viele digitale terrestrische Hörfunkprogramme anzubieten, wie sie Länder versorgt.
Für den MDR hieße das, dass er drei zusätzliche terrestrische
DAB-Hörfunkprogramme veranstalten könnte, wenn er durch den MDR-Staatsvertrag
dazu den Auftrag erhalten würde.
Nach der Zustimmung durch das Kabinett wird der Entwurf
nun dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet. Der Vertrag soll von den Regierungschefs
der Bundesländer im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 28./29. Oktober 2009 in Mainz unterzeichnet werden.
Impressum:
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39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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