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Kabinett stimmt Entwurf des
13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu

06.10.2009, Magdeburg – 517

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 517/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 517/09

 

 

 

Magdeburg, den 6. Oktober 2009

 

 

 

Kabinett stimmt Entwurf des

13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zu

 

Das Kabinett hat heute dem Entwurf des 13.

Rundfunkänderungsstaatsvertrages zugestimmt. Mit ihm werden Vorgaben der EU in

nationales Recht umgesetzt. Robra: ¿Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

schafft Rechtssicherheit im bislang ungeregelten Bereich der Produktplatzierung.

Erfreulich ist, dass diese nun als solche gekennzeichnet werden muss. Die

strengen Regelungen des deutschen Rechts hinsichtlich der Werbung im

Kinderprogramm gelten fort.¿

 

Mit den beabsichtigten Änderungen werden in den

Rundfunkstaatsvertrag erstmals Regelungen zur Produktplatzierung eingefügt. So

wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Produktplatzierung ausnahmsweise

zulässig ist wie in Sendungen der leichten Unterhaltung oder wenn kein Entgelt

dafür geleistet wird. Grundsätzlich muss künftig Produktplatzierung am Beginn

und Ende einer Sendung kenntlich gemacht werden. Diese Pflicht entfällt bei

Sendungen, die nicht vom Veranstalter oder einem von ihm beauftragten

Unternehmen produziert wurden und mit zumutbarem Aufwand nicht ermittelbar ist,

ob Produktplatzierung enthalten ist. Generell unzulässig ist Produktplatzierung

in Kindersendungen und Sendungen wie den Nachrichten, Verbrauchersendungen oder

Gottesdiensten.

 

Die Regelungen über die Einfügung von Werbung und

Teleshopping in das Programm werden mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

gelockert. Dies gilt jedoch nicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Auch

Sendungen für Kinder dürfen wie bisher nach deutschem Recht nicht durch Werbung

und Teleshopping unterbrochen werden.

 

Neu ist auch die Möglichkeit für den Landesgesetzgeber die

jeweilige öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt zu beauftragen, zusätzlich so

viele digitale terrestrische Hörfunkprogramme anzubieten, wie sie Länder versorgt.

Für den MDR hieße das, dass er drei zusätzliche terrestrische

DAB-Hörfunkprogramme veranstalten könnte, wenn er durch den MDR-Staatsvertrag

dazu den Auftrag erhalten würde.

 

Nach der Zustimmung durch das Kabinett wird der Entwurf

nun dem Landtag zur Stellungnahme zugeleitet. Der Vertrag soll von den Regierungschefs

der Bundesländer im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 28./29. Oktober 2009 in Mainz unterzeichnet werden.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de