Konjunktur für die Musikschule in
Stendal ? Mit KP II- Mitteln soll Gebäude renoviert werden
30.09.2009, Halle (Saale) – 129
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 129/09
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 129/09
Halle (Saale), den 30. September
2009
Konjunktur für die Musikschule in
Stendal ¿ Mit KP II- Mitteln soll Gebäude renoviert werden
Ein Zuwendungsbescheid über rund 80.000 Euro verließ
gestern auf dem Postweg das Landesverwaltungsamt. Empfänger des Schreibens ist
der Landkreis Stendal, der mit diesem Fördermittelzuschuss aus dem
Konjunkturpaket II eine dringliche Baumaßnahme realisieren kann.
Für insgesamt rund 93.000 Euro (incl. Kreisanteil) soll
die Musik- und Kunstschule ¿Adam Ileborgh¿ in Stendal renoviert werden. Konkret
wird das Gebäude eine neue Fassade, einschließlich Fenster und Türen erhalten.
Zudem werden Flure und Räume instandgesetzt.
Landkreis
Stendal
Umfang des Vorhabens
in Euro
Höhe der Zuwendung von Bund/Land
Kreismusikschule
in Stendal
93.623
81.919
¿Ich freue mich sehr, dass es allen Beteiligten gelungen
ist, in so kurzer Zeit eine Bescheiderteilung zu ermöglichen und somit dafür zu
sorgen, dass ein Großteil der Baumaßnahmen noch in diesem Jahr realisiert
werden kann.¿, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II stehen bis Ende 2010
insgesamt 17 Millionen Euro einschließlich des kommunalen Eigenanteils von
mindestens 12,5 Prozent für die Sanierung der Musikschulen Sachsen-Anhalts zur
Verfügung.
Hintergrund
Nachdem die Musikschulträger im
Vorfeld vom Kultusministerium gebeten worden waren, ihre Vorhaben zur
Erneuerung und Sanierung der Gebäude anzumelden, wurde aus den Anträgen eine
Prioritätenliste erstellt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen
sah das Kultusministerium keine pauschale Mittelverteilung vor, sondern
orientierte sich im Wesentlichen an den beantragten Fördersummen und Nachweisen
des Handlungsbedarfs.
Die Träger waren danach durch das
Landesverwaltungsamt zur Abgabe der konkreten Planungsunterlagen als Grundlage
für die Bewilligung der Fördermittel aufgefordert worden. Die Planungs- und
Vorbereitungsarbeiten wurden in den Kommunen zügig vorangebracht. Eine ganze
Reihe von kommunalen Musikschulträgern nutzte dabei die Möglichkeit, die Gelder
für mehrere Bildungseinrichtungen in ihrer Trägerschaft (z.B. Musikschule und
Volkshochschule) in einem Projekt zusammenzuführen.
Nachdem die letzten Anträge
fristgerecht zum 31. Juli im Landesverwaltungsamt eingegangen waren, konnten
bereits 26 Tage später die ersten Bewilligungsbescheide an den Harzkreis und
den Salzlandkreis verschickt werden.
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