Menu
menu

Gesetzesnovelle fördert modernes
Kooperationsverhältnis zwischen Hochschule und Staat

29.09.2009, Magdeburg – 505

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 505/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 505/09

 

 

 

Magdeburg, den 29. September 2009

 

 

 

Gesetzesnovelle fördert modernes

Kooperationsverhältnis zwischen Hochschule und Staat

 

 

 

Nach Anhörung insbesondere der Hochschulen in Sachsen-Anhalt

und weiterer Organisationen wurde heute der Entwurf zur Änderung des

Hochschulgesetzes vom Kabinett verabschiedet und kann nun in den Landtag

eingebracht werden. Anlässe für die Novelle waren u. a. der durch die

Föderalismusreform bedingte Wegfall verschiedener Regelungen aus dem

Hochschulrahmengesetz und die Umsetzung des Gesetzes über befristete Arbeitsverhältnisse

in der Wissenschaft.

 

¿In dieser Gesetzesnovelle¿, so Kultusminister Prof. Dr.

Jan-Hendrik Olbertz, ¿sind die Ansprüche an ein aufgeklärtes und modernes

Kooperationsverhältnis von Hochschule und Staat fixiert. Es wird nicht von wechselseitigen

Ausgrenzungsritualen getragen, sondern von der Herstellung und Wahrung einer

verantwortlichen Interessenkongruenz.¿ Das Gesetz, so Olbertz, beachte

einerseits wissenschaftsadäquate Steuerungsmechanismen bezüglich der

Kooperation zwischen Hochschulen und Staat, andererseits mache es aber auch die

öffentliche Verantwortung für die Hochschulen sichtbar.

 

Schwerpunkte der Novelle sind Änderungen im

Personalbereich und Aufgabenverlagerungen zur Stärkung der Hochschulautonomie.

Die Berufung von Professorinnen und Professoren soll künftig den Rektoren nach

Zustimmung durch das zuständige Ministerium obliegen. Um die Qualität von

Studium und Lehre zu verbessern, wird es den Hochschulen ermöglicht, die

erforderlichen Zeitressourcen des Lehrpersonals differenzierter als bisher zu

bestimmen. So wurde zum Beispiel auf Empfehlung des Wissenschaftsrates zur

Einrichtung von Lehrprofessuren die Personalkategorie des Universitätsdozenten

bzw. der Universitätsdozentin eingeführt. Diese Hochschullehrer nehmen als Lehrexperten

u. a. Aufgaben wahr, die mit der Konzeptentwicklung, Planung und Organisation

der Lehre sowie der Weiterbildung des Lehrpersonals verbunden sind. Ebenfalls

einem Vorschlag des Wissenschaftsrates entsprechend sollen mehr Möglichkeiten

für den Einsatz von Zeitprofessoren und -professorinnen geschaffen werden. So

können künftig Aufgaben in Forschung oder Lehre für fünf Jahre (mit Option auf

Verlängerung) zum Schwerpunkt einer Professur erklärt werden.

 

Weitere Neuregelungen betreffen die gemeinsame Personalverwaltung

in den Medizinischen Fakultäten bzw. Universitätsklinika, die Anpassung der

Regelstudienzeiten an die neue Studiengangsstruktur, Systemakkreditierungen mehrerer

verwandter Studiengänge und die Aufnahme von Frühstudierenden an den

Hochschulen.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de