Gesetzesnovelle fördert modernes
Kooperationsverhältnis zwischen Hochschule und Staat
29.09.2009, Magdeburg – 505
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 505/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 505/09
Magdeburg, den 29. September 2009
Gesetzesnovelle fördert modernes
Kooperationsverhältnis zwischen Hochschule und Staat
Nach Anhörung insbesondere der Hochschulen in Sachsen-Anhalt
und weiterer Organisationen wurde heute der Entwurf zur Änderung des
Hochschulgesetzes vom Kabinett verabschiedet und kann nun in den Landtag
eingebracht werden. Anlässe für die Novelle waren u. a. der durch die
Föderalismusreform bedingte Wegfall verschiedener Regelungen aus dem
Hochschulrahmengesetz und die Umsetzung des Gesetzes über befristete Arbeitsverhältnisse
in der Wissenschaft.
¿In dieser Gesetzesnovelle¿, so Kultusminister Prof. Dr.
Jan-Hendrik Olbertz, ¿sind die Ansprüche an ein aufgeklärtes und modernes
Kooperationsverhältnis von Hochschule und Staat fixiert. Es wird nicht von wechselseitigen
Ausgrenzungsritualen getragen, sondern von der Herstellung und Wahrung einer
verantwortlichen Interessenkongruenz.¿ Das Gesetz, so Olbertz, beachte
einerseits wissenschaftsadäquate Steuerungsmechanismen bezüglich der
Kooperation zwischen Hochschulen und Staat, andererseits mache es aber auch die
öffentliche Verantwortung für die Hochschulen sichtbar.
Schwerpunkte der Novelle sind Änderungen im
Personalbereich und Aufgabenverlagerungen zur Stärkung der Hochschulautonomie.
Die Berufung von Professorinnen und Professoren soll künftig den Rektoren nach
Zustimmung durch das zuständige Ministerium obliegen. Um die Qualität von
Studium und Lehre zu verbessern, wird es den Hochschulen ermöglicht, die
erforderlichen Zeitressourcen des Lehrpersonals differenzierter als bisher zu
bestimmen. So wurde zum Beispiel auf Empfehlung des Wissenschaftsrates zur
Einrichtung von Lehrprofessuren die Personalkategorie des Universitätsdozenten
bzw. der Universitätsdozentin eingeführt. Diese Hochschullehrer nehmen als Lehrexperten
u. a. Aufgaben wahr, die mit der Konzeptentwicklung, Planung und Organisation
der Lehre sowie der Weiterbildung des Lehrpersonals verbunden sind. Ebenfalls
einem Vorschlag des Wissenschaftsrates entsprechend sollen mehr Möglichkeiten
für den Einsatz von Zeitprofessoren und -professorinnen geschaffen werden. So
können künftig Aufgaben in Forschung oder Lehre für fünf Jahre (mit Option auf
Verlängerung) zum Schwerpunkt einer Professur erklärt werden.
Weitere Neuregelungen betreffen die gemeinsame Personalverwaltung
in den Medizinischen Fakultäten bzw. Universitätsklinika, die Anpassung der
Regelstudienzeiten an die neue Studiengangsstruktur, Systemakkreditierungen mehrerer
verwandter Studiengänge und die Aufnahme von Frühstudierenden an den
Hochschulen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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