Menu
menu

Kabinett verabschiedet
Finanzplanung bis 2013
Landtag diskutiert im Oktober

29.09.2009, Magdeburg – 502

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 502/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 502/09

 

 

 

Magdeburg, den 29. September 2009

 

 

 

Kabinett verabschiedet

Finanzplanung bis 2013

Landtag diskutiert im Oktober

 

 

 

Das Kabinett hat heute die Mittelfristige Finanzplanung

bis 2013 beschlossen. Die Mittelfristige Finanzplanung (MIPLA) wird dem Landtag

im Oktober als Hintergrundinformation zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs

zugeleitet. Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Die diesjährige Mittelfristplanung

steht deutlich unter den Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise.

Die hohen Einnahmeausfälle der Jahre 2010 und 2011 werden sich auch

mittelfristig fortsetzen. Daher wird zum einen eine befristete Neuverschuldung

unumgänglich sein, zum anderen werden wir in vielen Bereichen sparen müssen. Aufgrund

der Ergebnisse der Föderalismuskommission II ist inzwischen ein strukturelles

Verschuldungsverbot ins Grundgesetz aufgenommen worden. Sachsen-Anhalt erhält

ab 2011 wie vier weitere Länder Konsolidierungshilfen aufgrund des überdurchschnittlich

hohen Schuldenstandes. Deshalb werden wir für 2013 wieder einen ausgeglichenen

Haushalt anstreben und danach mit der Schuldentilgung beginnen. Dazu hat die

Landesregierung einen verbindlichen Beschluss gefasst. Gleichzeitig verlieren

wir den finanzpolitischen Dreiklang von Konsolidieren, Investieren und

Vorsorgen nicht aus dem Auge. Deshalb hat sich das Kabinett auch darauf

verständigt, dass die zukünftige Haushaltsplanung auf der Grundlage der MIPLA

stattfinden soll.

 

Gegenwärtig gestaltet sich die Abschätzung der weiteren

Entwicklung besonders schwierig, da nicht genau zu bestimmen ist, wann die Wirtschaftskrise

überwunden sein wird. Deshalb steht die am 29. September 2009 von der

Landesregierung beschlossene Mittelfristplanung unter entsprechenden

Vorbehalten und weist deutliche Handlungsbedarfe für die Jahre ab 2012 aus. Mit

der Haushaltsplanung 2012/2013 muss eine weitere Konkretisierung vorgenommen

werden. Um es deutlich zu sagen: Es wird bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes

darum gehen, Steuerausfälle von über einer Milliarde Euro mit nur geringfügiger

bzw. ohne Kreditaufnahme auszugleichen. Das erfordert Beiträge aller Ressorts.

Dabei gilt es, abzuwägen und die entsprechenden Diskussionen ¿ auch auf bundespolitischer

Ebene ¿ zu führen.¿

 

 

 

Zum Hintergrund

 

Die Finanzplanung trägt im Gegensatz zum Haushaltsplan

weitgehend Programmcharakter und hat daher keine unmittelbare Verbindlichkeit.

Sie dient als Entscheidungshilfe für die Landesregierung und den Landtag. Bei

der Prognose kann immer nur vom gegenwärtigen Sach- und Rechtsstand ausgegangen

werden. Die Anpassung an künftige, gegenwärtig nicht vorhersehbare finanz- und

gesamtwirtschaftliche Entwicklungen erfolgt im Rahmen der jährlichen Fortschreibung.

 

Besonderes Gewicht

hat die Mittelfristige Finanzplanung ¿ auch im internationalen Raum - für die

Bewertung der Bonität des Landes Sachsen-Anhalt. Wirtschaftliche und finanzpolitische

Entwicklungstrends spielen für die für das Land Sachsen-Anhalt durchgeführten

Ratingverfahren eine bedeutsame Rolle.

 

Besonders

hinzuweisen ist auch auf die Verpflichtung aus dem strukturellen Schuldenverbot,

das im Sommer 2009 ins Grundgesetz aufgenommen worden ist. Ab 2020 dürfen die

Länder in konjunktureller Normallage keine Schulden mehr aufnehmen. Lediglich

zum Ausgleich konjunkturbedingter Einnahmeausfälle ¿ wie aktuell zu verzeichnen

¿ oder bei besonderen Notsituationen wie Naturkatastrophen sind künftig

Kreditaufnahmen noch zulässig, dabei müssen diese Kredite anschließend wieder

getilgt werden. Der Haushalt muss also über einen Konjunkturzyklus hinweg

ausgeglichen sein. Für die Länder, die Konsolidierungshilfen zum Abbau ihrer

hohen Schulden erhalten (Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein)

gilt bereits ab 2011 ein verbindlicher Abbaupfad für die strukturellen

Haushaltsdefizite.

 

 

 

Ergebnisse

der Finanzplanung 2009 bis 201 3

 

in Mio. EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

NT [1]

2009

 

 

HPE

2010

 

 

HPE

2011

 

 

Finanzplanung

 

 

 

 

2012

 

 

2013

 

 

 

 

 

Gesamteinnahmen

 

 

10.153

 

 

9.944

 

 

9.815

 

 

9.400

 

 

9.202

 

 

 

 

Steuereinnahmen

 

 

 

5.099

 

 

4.517

 

 

4.617

 

 

4.832

 

 

5.015

 

 

 

 

Einnahmen

aus LFA/ allgem. BEZ

 

 

867

 

 

719

 

 

732

 

 

768

 

 

808

 

 

 

 

Sonderbedarfs-BEZ

 

 

1.496

 

 

1.376

 

 

1.263

 

 

1.142

 

 

1.030

 

 

 

 

Einnahmen

aus dem Konjunkturpaket II

 

 

186

 

 

157

 

 

13

 

 

-

 

 

-

 

 

 

 

Neuverschuldung

 

 

 

0

 

 

662

 

 

534

 

 

250

 

 

0

 

 

 

 

Gesamtausgaben

 

 

10.153

 

 

9.944

 

 

9.815

 

 

9.400

 

 

9.202

 

 

 

 

je

Einw. in EUR

 

 

4.277

 

 

4.231

 

 

4.218

 

 

4.078

 

 

4.031

 

 

 

 

Investitionen

 

 

1.902

 

 

1.647

 

 

1.391

 

 

1.420

 

 

1.368

 

 

 

 

darunter: Investitionen im Rahmen d. Konjunkturpaketes

II

 

 

226

 

 

193

 

 

16

 

 

-

 

 

-

 

 

 

 

Personalausgaben

 

 

2.337

 

 

2.414

 

 

2.438

 

 

2.481

 

 

2.479

 

 

 

 

Zinsausgaben

 

 

 

889

 

 

880

 

 

920

 

 

945

 

 

956

 

 

 

 

übrige

konsumtive Ausgaben[2]

 

 

5.118

 

 

5.091

 

 

5.152

 

 

5.263

 

 

5.285

 

 

 

 

    darunter:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    Zuweisungen

an Kommunen nach FAG

 

 

1.714

 

 

1.583

 

 

1.578

 

 

1.573

 

 

1.573

 

 

 

 

    Ausgaben

für Sozialhilfe

 

 

440

 

 

449

 

 

468

 

 

503

 

 

525

 

 

 

 

    Erstattungen

nach dem AAÜG[3]

 

 

393

 

 

390

 

 

393

 

 

393

 

 

394

 

 

 

 

    Arbeitsmarktförderung/Berufs-ausbildung

(ESF)

 

 

108

 

 

113

 

 

109

 

 

103

 

 

93

 

 

 

 

    Öffentlicher

Personennah-verkehr (ÖPNV)

hier:Regionalisierungsmittel

 

 

341

 

 

346

 

 

351

 

 

356

 

 

356

 

 

 

 

    Ausgaben Hartz IV

 

 

226

 

 

214

 

 

214

 

 

214

 

 

214

 

 

 

 

    Sächl. Verwaltungsausgaben

 

 

431

 

 

378

 

 

383

 

 

389

 

 

395

 

 

 

 

Handlungsbedarf (globale Minderausgabe im Epl. 13)

 

 

-126

 

 

-121

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de