Kabinett verabschiedet
Finanzplanung bis 2013
Landtag diskutiert im Oktober
29.09.2009, Magdeburg – 502
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 502/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 502/09
Magdeburg, den 29. September 2009
Kabinett verabschiedet
Finanzplanung bis 2013
Landtag diskutiert im Oktober
Das Kabinett hat heute die Mittelfristige Finanzplanung
bis 2013 beschlossen. Die Mittelfristige Finanzplanung (MIPLA) wird dem Landtag
im Oktober als Hintergrundinformation zur Beratung des Haushaltsplanentwurfs
zugeleitet. Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Die diesjährige Mittelfristplanung
steht deutlich unter den Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise.
Die hohen Einnahmeausfälle der Jahre 2010 und 2011 werden sich auch
mittelfristig fortsetzen. Daher wird zum einen eine befristete Neuverschuldung
unumgänglich sein, zum anderen werden wir in vielen Bereichen sparen müssen. Aufgrund
der Ergebnisse der Föderalismuskommission II ist inzwischen ein strukturelles
Verschuldungsverbot ins Grundgesetz aufgenommen worden. Sachsen-Anhalt erhält
ab 2011 wie vier weitere Länder Konsolidierungshilfen aufgrund des überdurchschnittlich
hohen Schuldenstandes. Deshalb werden wir für 2013 wieder einen ausgeglichenen
Haushalt anstreben und danach mit der Schuldentilgung beginnen. Dazu hat die
Landesregierung einen verbindlichen Beschluss gefasst. Gleichzeitig verlieren
wir den finanzpolitischen Dreiklang von Konsolidieren, Investieren und
Vorsorgen nicht aus dem Auge. Deshalb hat sich das Kabinett auch darauf
verständigt, dass die zukünftige Haushaltsplanung auf der Grundlage der MIPLA
stattfinden soll.
Gegenwärtig gestaltet sich die Abschätzung der weiteren
Entwicklung besonders schwierig, da nicht genau zu bestimmen ist, wann die Wirtschaftskrise
überwunden sein wird. Deshalb steht die am 29. September 2009 von der
Landesregierung beschlossene Mittelfristplanung unter entsprechenden
Vorbehalten und weist deutliche Handlungsbedarfe für die Jahre ab 2012 aus. Mit
der Haushaltsplanung 2012/2013 muss eine weitere Konkretisierung vorgenommen
werden. Um es deutlich zu sagen: Es wird bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes
darum gehen, Steuerausfälle von über einer Milliarde Euro mit nur geringfügiger
bzw. ohne Kreditaufnahme auszugleichen. Das erfordert Beiträge aller Ressorts.
Dabei gilt es, abzuwägen und die entsprechenden Diskussionen ¿ auch auf bundespolitischer
Ebene ¿ zu führen.¿
Zum Hintergrund
Die Finanzplanung trägt im Gegensatz zum Haushaltsplan
weitgehend Programmcharakter und hat daher keine unmittelbare Verbindlichkeit.
Sie dient als Entscheidungshilfe für die Landesregierung und den Landtag. Bei
der Prognose kann immer nur vom gegenwärtigen Sach- und Rechtsstand ausgegangen
werden. Die Anpassung an künftige, gegenwärtig nicht vorhersehbare finanz- und
gesamtwirtschaftliche Entwicklungen erfolgt im Rahmen der jährlichen Fortschreibung.
Besonderes Gewicht
hat die Mittelfristige Finanzplanung ¿ auch im internationalen Raum - für die
Bewertung der Bonität des Landes Sachsen-Anhalt. Wirtschaftliche und finanzpolitische
Entwicklungstrends spielen für die für das Land Sachsen-Anhalt durchgeführten
Ratingverfahren eine bedeutsame Rolle.
Besonders
hinzuweisen ist auch auf die Verpflichtung aus dem strukturellen Schuldenverbot,
das im Sommer 2009 ins Grundgesetz aufgenommen worden ist. Ab 2020 dürfen die
Länder in konjunktureller Normallage keine Schulden mehr aufnehmen. Lediglich
zum Ausgleich konjunkturbedingter Einnahmeausfälle ¿ wie aktuell zu verzeichnen
¿ oder bei besonderen Notsituationen wie Naturkatastrophen sind künftig
Kreditaufnahmen noch zulässig, dabei müssen diese Kredite anschließend wieder
getilgt werden. Der Haushalt muss also über einen Konjunkturzyklus hinweg
ausgeglichen sein. Für die Länder, die Konsolidierungshilfen zum Abbau ihrer
hohen Schulden erhalten (Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein)
gilt bereits ab 2011 ein verbindlicher Abbaupfad für die strukturellen
Haushaltsdefizite.
Ergebnisse
der Finanzplanung 2009 bis 201 3
in Mio. EUR
NT [1]
2009
HPE
2010
HPE
2011
Finanzplanung
2012
2013
Gesamteinnahmen
10.153
9.944
9.815
9.400
9.202
Steuereinnahmen
5.099
4.517
4.617
4.832
5.015
Einnahmen
aus LFA/ allgem. BEZ
867
719
732
768
808
Sonderbedarfs-BEZ
1.496
1.376
1.263
1.142
1.030
Einnahmen
aus dem Konjunkturpaket II
186
157
13
-
-
Neuverschuldung
0
662
534
250
0
Gesamtausgaben
10.153
9.944
9.815
9.400
9.202
je
Einw. in EUR
4.277
4.231
4.218
4.078
4.031
Investitionen
1.902
1.647
1.391
1.420
1.368
darunter: Investitionen im Rahmen d. Konjunkturpaketes
II
226
193
16
-
-
Personalausgaben
2.337
2.414
2.438
2.481
2.479
Zinsausgaben
889
880
920
945
956
übrige
konsumtive Ausgaben[2]
5.118
5.091
5.152
5.263
5.285
darunter:
Zuweisungen
an Kommunen nach FAG
1.714
1.583
1.578
1.573
1.573
Ausgaben
für Sozialhilfe
440
449
468
503
525
Erstattungen
nach dem AAÜG[3]
393
390
393
393
394
Arbeitsmarktförderung/Berufs-ausbildung
(ESF)
108
113
109
103
93
Öffentlicher
Personennah-verkehr (ÖPNV)
hier:Regionalisierungsmittel
341
346
351
356
356
Ausgaben Hartz IV
226
214
214
214
214
Sächl. Verwaltungsausgaben
431
378
383
389
395
Handlungsbedarf (globale Minderausgabe im Epl. 13)
-126
-121
Impressum:
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