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Förderrichtlinie ?Gegen Abwanderung
junger Landeskinder? erweitert
Haseloff: Auch jungen Menschen ohne Ausbildung Tür zum ersten Arbeitsmarkt
öffnen

29.09.2009, Magdeburg – 187

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 187/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 187/09

 

 

 

Magdeburg, den 29. September 2009

 

 

 

Förderrichtlinie ¿Gegen Abwanderung

junger Landeskinder¿ erweitert

Haseloff: Auch jungen Menschen ohne Ausbildung Tür zum ersten Arbeitsmarkt

öffnen

 

 

 

Um die Jugendarbeitslosigkeit im Land zu

verringern, ist die Förderrichtlinie ¿Gegen Abwanderung junger Landeskinder¿

(GAJL) hinsichtlich der Zielgruppe und Inhalte erweitert worden. Bislang

konnten ausschließlich arbeitslose junge Menschen bis 25 Jahre mit

abgeschlossener Berufsausbildung von GAJL-Projekten mit Trainingsmaßnahmen,

betrieblichen Praktika sowie fachlicher und sozialpädagogischer Betreuung

profitieren. Ab dem 1. Oktober wird es eine derartige Förderung auch für

arbeitslose junge Menschen ohne Berufsausbildung geben. Ziel bleibt die

Vermittlung in reguläre Beschäftigung.

 

 

 

¿Mit den von Land und EU finanzierten

GAJL-Projekten haben wir zahlreichen arbeitslosen Jugendlichen die Tür zum

ersten Arbeitsmarkt geöffnet¿, schätzt Wirtschaftsminister Dr. Reiner

Haseloff ein. ¿Es sind jedoch auch immer mehr Jugendliche ohne Ausbildung

von Arbeitslosigkeit betroffen.¿ Dies betreffe insbesondere 20- bis 25-jährige

ALG-II-Empfänger. Für junge Menschen müsse zwar grundsätzlich die

Berufsausbildung an erster Stelle stehen. Gleichzeitig sei aber davon

auszugehen, dass insbesondere bei den über 20-Jährigen ein Berufsabschluss

nicht für alle realisierbar sei. Haseloff: ¿Aus diesem Grund haben wir die

GAJL-Richtlinie erweitert und werden ab sofort auch junge Menschen zwischen 20

und 25 Jahre ohne Ausbildung durch GAJL bei der Integration in reguläre

Beschäftigung unterstützen. Für arbeitslose Jugendliche unter 20 Jahren bleibt

hingegen die Ausbildung oberstes Ziel. Deshalb fallen sie auch künftig nicht

unter die GAJL-Richtlinie.¿

 

 

 

Aufgrund der neuen Zielgruppe müssen die Inhalte

der Richtlinie angepasst werden. Während für Jugendliche mit Berufsabschluss

die Eingliederung über betriebliche Praktika im Vordergrund steht, benötigen

junge Menschen ohne Ausbildung einen höheren Qualifizierungsanteil in den

geförderten Projekten.

 

 

 

Hintergrund:

 

GAJL gibt es seit 2004. Bis zum August 2009 haben

insgesamt rund 19.200 junge Menschen an GAJL-Projekten teilgenommen, die von

regionalen Bildungsträgern nahezu flächendeckend angeboten werden. Rund 50

Prozent der Jugendlichen konnten in Arbeit vermittelt werden. GAJL läuft

entsprechend der aktuellen EU-Strukturfondsperiode bis 2013. Teilnehmen können

Jugendliche mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die entweder Arbeitslosengeld II

beziehen oder Nichtleistungsempfänger aus dem SGB-III-Bereich sind. Private

Arbeitgeber, die Jugendliche aus GAJL-Projekten einstellen, können dafür einen

Lohnkostenzuschuss erhalten. Dieser wird für die ersten sechs Monate des

Arbeitsverhältnisses gewährt und beträgt 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes,

höchstens jedoch 3000 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Pressestelle

Hasselbachstr. 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567 - 43 16

Fax: (0391) 567 - 44 43

Mail:

pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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