Förderrichtlinie ?Gegen Abwanderung
junger Landeskinder? erweitert
Haseloff: Auch jungen Menschen ohne Ausbildung Tür zum ersten Arbeitsmarkt
öffnen
29.09.2009, Magdeburg – 187
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 187/09
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 187/09
Magdeburg, den 29. September 2009
Förderrichtlinie ¿Gegen Abwanderung
junger Landeskinder¿ erweitert
Haseloff: Auch jungen Menschen ohne Ausbildung Tür zum ersten Arbeitsmarkt
öffnen
Um die Jugendarbeitslosigkeit im Land zu
verringern, ist die Förderrichtlinie ¿Gegen Abwanderung junger Landeskinder¿
(GAJL) hinsichtlich der Zielgruppe und Inhalte erweitert worden. Bislang
konnten ausschließlich arbeitslose junge Menschen bis 25 Jahre mit
abgeschlossener Berufsausbildung von GAJL-Projekten mit Trainingsmaßnahmen,
betrieblichen Praktika sowie fachlicher und sozialpädagogischer Betreuung
profitieren. Ab dem 1. Oktober wird es eine derartige Förderung auch für
arbeitslose junge Menschen ohne Berufsausbildung geben. Ziel bleibt die
Vermittlung in reguläre Beschäftigung.
¿Mit den von Land und EU finanzierten
GAJL-Projekten haben wir zahlreichen arbeitslosen Jugendlichen die Tür zum
ersten Arbeitsmarkt geöffnet¿, schätzt Wirtschaftsminister Dr. Reiner
Haseloff ein. ¿Es sind jedoch auch immer mehr Jugendliche ohne Ausbildung
von Arbeitslosigkeit betroffen.¿ Dies betreffe insbesondere 20- bis 25-jährige
ALG-II-Empfänger. Für junge Menschen müsse zwar grundsätzlich die
Berufsausbildung an erster Stelle stehen. Gleichzeitig sei aber davon
auszugehen, dass insbesondere bei den über 20-Jährigen ein Berufsabschluss
nicht für alle realisierbar sei. Haseloff: ¿Aus diesem Grund haben wir die
GAJL-Richtlinie erweitert und werden ab sofort auch junge Menschen zwischen 20
und 25 Jahre ohne Ausbildung durch GAJL bei der Integration in reguläre
Beschäftigung unterstützen. Für arbeitslose Jugendliche unter 20 Jahren bleibt
hingegen die Ausbildung oberstes Ziel. Deshalb fallen sie auch künftig nicht
unter die GAJL-Richtlinie.¿
Aufgrund der neuen Zielgruppe müssen die Inhalte
der Richtlinie angepasst werden. Während für Jugendliche mit Berufsabschluss
die Eingliederung über betriebliche Praktika im Vordergrund steht, benötigen
junge Menschen ohne Ausbildung einen höheren Qualifizierungsanteil in den
geförderten Projekten.
Hintergrund:
GAJL gibt es seit 2004. Bis zum August 2009 haben
insgesamt rund 19.200 junge Menschen an GAJL-Projekten teilgenommen, die von
regionalen Bildungsträgern nahezu flächendeckend angeboten werden. Rund 50
Prozent der Jugendlichen konnten in Arbeit vermittelt werden. GAJL läuft
entsprechend der aktuellen EU-Strukturfondsperiode bis 2013. Teilnehmen können
Jugendliche mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die entweder Arbeitslosengeld II
beziehen oder Nichtleistungsempfänger aus dem SGB-III-Bereich sind. Private
Arbeitgeber, die Jugendliche aus GAJL-Projekten einstellen, können dafür einen
Lohnkostenzuschuss erhalten. Dieser wird für die ersten sechs Monate des
Arbeitsverhältnisses gewährt und beträgt 50 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes,
höchstens jedoch 3000 Euro.
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