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Bundestagswahl am 27.9.2009
Der Landeswahlleiter stellt Strafanzeige wegen Verdachts der Wahlfälschung

30.09.2009, Magdeburg – 22

  • Landeswahlleiter

 

 

 

 

 

LWL - Pressemitteilung Nr.: 022/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

LWL - Pressemitteilung Nr.: 022/09

 

 

 

Magdeburg, den 28. September 2009

 

 

 

Bundestagswahl am 27.9.2009

Der Landeswahlleiter stellt Strafanzeige wegen Verdachts der Wahlfälschung

 

Aus der Presse vom heutigen Tag und durch

einen Telefonanruf des betreffenden Redakteurs ist bekannt geworden, dass in

der Stadt Magdeburg ein Wähler sich drei weitere Wahlbenachrichtigungen

aushändigen lassen und einschließlich seiner eigenen Stimme vier Mal gewählt

haben soll. Sämtliche Stimmzettel sollen nach vorliegenden Aussagen ungültig

gestaltet worden seien.

 

Der Landeswahlleiter hat diesen Vorfall

zum Anlass genommen, bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Strafanzeige

gegen alle Beteiligten zu erstatten.

 

Es liegt der Verdacht einer Wahlfälschung

nach § 107a StGB vor, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit

Geldstrafe bestraft werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Geschäftsstelle des Landeswahlleiters

Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 567-5183

Fax: (0391) 567-5575

Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de