Bundestagswahl am 27.9.2009
Der Landeswahlleiter stellt Strafanzeige wegen Verdachts der Wahlfälschung
30.09.2009, Magdeburg – 22
- Landeswahlleiter
LWL - Pressemitteilung Nr.: 022/09
LWL - Pressemitteilung Nr.: 022/09
Magdeburg, den 28. September 2009
Bundestagswahl am 27.9.2009
Der Landeswahlleiter stellt Strafanzeige wegen Verdachts der Wahlfälschung
Aus der Presse vom heutigen Tag und durch
einen Telefonanruf des betreffenden Redakteurs ist bekannt geworden, dass in
der Stadt Magdeburg ein Wähler sich drei weitere Wahlbenachrichtigungen
aushändigen lassen und einschließlich seiner eigenen Stimme vier Mal gewählt
haben soll. Sämtliche Stimmzettel sollen nach vorliegenden Aussagen ungültig
gestaltet worden seien.
Der Landeswahlleiter hat diesen Vorfall
zum Anlass genommen, bei der Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Strafanzeige
gegen alle Beteiligten zu erstatten.
Es liegt der Verdacht einer Wahlfälschung
nach § 107a StGB vor, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden kann.
Impressum:
Geschäftsstelle des Landeswahlleiters
Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"
39112 Magdeburg
Tel: (0391) 567-5183
Fax: (0391) 567-5575
Mail: lwl@mi.sachsen-anhalt.de
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