Antragsverfahren für
Weinbaubetriebe ist eröffnet
Rebsortenumstellung und Investitionen werden finanziell unterstützt
25.09.2009, Magdeburg – 149
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:
149/09
Ministerium für Landwirtschaft und
Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 149/09
Magdeburg, den 25. September 2009
Antragsverfahren für
Weinbaubetriebe ist eröffnet
Rebsortenumstellung und Investitionen werden finanziell unterstützt
Magdeburg/Weißenfels. Sachsen-Anhalts Weinbaubetriebe, die
wettbewerbsfähiger sein und ihre Rebflächen dazu umstellen wollen, können dafür
ab sofort Beihilfen der Europäischen Union beantragen. Dazu ist das Antragsverfahren
für Weinbaubetriebe in Sachsen-Anhalt eröffnet worden. Bis zum 15.Oktober nimmt
das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF
Süd) in Weißenfels die Anträge für das kommende Jahr entgegen.
Wie
das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute in Magdeburg informiert
hat, werden Maßnahmen wie Rodung und Wiederbepflanzung von Rebflächen
beispielsweise auf einen Zeilenabstand von 2 bis 2,5 Meter finanziell
unterstützt. Die pauschalen Beihilfesätze betragen für die Erneuerung der
Flächen 10.000 und bei Weiternutzung der Unterstützungsvorrichtungen 6.800
Euro/Hektar. Dabei sind nur die Rebsorten zu pflanzen, die zur Weinherstellung
in Sachsen-Anhalt klassifiziert sind. Die Maßnahmen müssen zudem bis spätestens
zum 30.06. des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Der Antragsteller muss dabei
3 Jahre nach Auszahlung der Beihilfe gewährleisten, dass andere Verpflichtungen
wie Cross Compliance eingehalten werden.
Anträge
für nachfolgende Jahre sind bis zum 15.Oktober des jeweiligen
Weinwirtschaftsjahres einzureichen und die Maßnahme ist dann bis zum 30.Juni
des Jahres, für das sie beantragt wurde, abzuschließen.
Das
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wies darüber hinaus darauf hin, dass
ebenfalls bis zum 15.Oktober die Anträge zur Förderung von Investitionen für Holzfässer
zur Weinbereitung und ¿lagerung beim ALFF Süd eingereicht werden können.
Das
Antragsverfahren für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ist die
zweite Maßnahme des Nationalen Stützungsprogramms im Rahmen der Gemeinsamen
Marktorganisation für Wein im Land Sachsen-Anhalt. Es basiert auf der
Beihilferegelung nach Artikel 103q der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine
gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für
bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Förderung von Investitionen für
Holzfässer zur Aufbereitung und Lagerung von Wein erfolgt nach Artikel 103u der
Verordnung (EG) Nr.1234/2007.
Antragsformulare können über das Amt
für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd), Müllnerstraße 59
in 06667 Weißenfels bezogen werden.
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