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Antragsverfahren für
Weinbaubetriebe ist eröffnet
Rebsortenumstellung und Investitionen werden finanziell unterstützt

25.09.2009, Magdeburg – 149

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

149/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 149/09

 

 

 

Magdeburg, den 25. September 2009

 

 

 

Antragsverfahren für

Weinbaubetriebe ist eröffnet

Rebsortenumstellung und Investitionen werden finanziell unterstützt

 

 

 

Magdeburg/Weißenfels. Sachsen-Anhalts Weinbaubetriebe, die

wettbewerbsfähiger sein und ihre Rebflächen dazu umstellen wollen, können dafür

ab sofort Beihilfen der Europäischen Union beantragen. Dazu ist das Antragsverfahren

für Weinbaubetriebe in Sachsen-Anhalt eröffnet worden. Bis zum 15.Oktober nimmt

das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF

Süd) in Weißenfels die Anträge für das kommende Jahr entgegen.

 

Wie

das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute in Magdeburg informiert

hat, werden Maßnahmen wie Rodung und Wiederbepflanzung von Rebflächen

beispielsweise auf einen Zeilenabstand von 2 bis 2,5 Meter finanziell

unterstützt. Die pauschalen Beihilfesätze betragen für die Erneuerung der

Flächen 10.000 und bei Weiternutzung der Unterstützungsvorrichtungen 6.800

Euro/Hektar. Dabei sind nur die Rebsorten zu pflanzen, die zur Weinherstellung

in Sachsen-Anhalt klassifiziert sind. Die Maßnahmen müssen zudem bis spätestens

zum 30.06. des nächsten Jahres abgeschlossen sein. Der Antragsteller muss dabei

3 Jahre nach Auszahlung der Beihilfe gewährleisten, dass andere Verpflichtungen

wie Cross Compliance eingehalten werden.

 

Anträge

für nachfolgende Jahre sind bis zum 15.Oktober des jeweiligen

Weinwirtschaftsjahres einzureichen und die Maßnahme ist dann bis zum 30.Juni

des Jahres, für das sie beantragt wurde, abzuschließen.

 

Das

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt wies darüber hinaus darauf hin, dass

ebenfalls bis zum 15.Oktober die Anträge zur Förderung von Investitionen für Holzfässer

zur Weinbereitung und ¿lagerung  beim ALFF Süd eingereicht werden können.

 

Das

Antragsverfahren für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ist die

zweite Maßnahme des Nationalen Stützungsprogramms im Rahmen der Gemeinsamen

Marktorganisation für Wein im Land Sachsen-Anhalt. Es basiert auf der

Beihilferegelung nach Artikel 103q der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine

gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für

bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die Förderung von Investitionen für

Holzfässer zur Aufbereitung und Lagerung von Wein erfolgt nach Artikel 103u der

Verordnung (EG) Nr.1234/2007.

 

Antragsformulare können über das Amt

für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (ALFF Süd), Müllnerstraße 59

in 06667 Weißenfels bezogen werden.

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

Pressestelle

Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de