Konjunktur für die Musikschule
Dessau-Roßlau ? Mit KP II- Mitteln soll Gebäude saniert werden
25.09.2009, Halle (Saale) – 122
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 122/09
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 122/09
Halle (Saale), den 23. September
2009
Konjunktur für die Musikschule
Dessau-Roßlau ¿ Mit KP II- Mitteln soll Gebäude saniert werden
Ein Zuwendungsbescheid über rund 145.000 Euro verließ
gestern auf dem Postweg das Landesverwaltungsamt. Empfängerin des Schreibens
ist die kreisfreie Stadt Dessau-Roßlau, die mit diesem Fördermittelzuschuss aus
dem Konjunkturpaket II eine dringliche Baumaßnahme realisieren kann.
Für insgesamt rund 165.000 Euro soll die Musikschule mit
Sitz in Dessau-Roßlau saniert werden. In dem einen Schulgebäude - Medicusstraße
10 - will man durch die Erneuerung der Fassade einschließlich Wärmedämmung,
Erneuerung der Außentüren und Trockenlegung zukünftig den Energieverbrauch
senken und gleichzeitig Verbesserungen im funktionalen Bereich erlangen.
Im Haus II - Erdmannsdorfstraße 3 - sollen im Unterrichtsraum für Schlagzeug
zusätzlich Akustikmaßnahmen für den Schallschutz realisiert werden.
kreisfreie
Stadt Dessau-Roßlau
Umfang des Vorhabens
in Euro
Höhe der Zuwendung von Bund/Land
Musikschule
Dessau-Roßlau
165.000
144.637
¿Ich freue mich sehr, dass es allen Beteiligten gelungen
ist, in so kurzer Zeit eine Bescheiderteilung zu ermöglichen und somit dafür zu
sorgen, dass ein Großteil der Baumaßnahmen noch in diesem Jahr realisiert
werden kann.¿, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II stehen bis Ende 2010
insgesamt 17 Millionen Euro einschließlich des kommunalen Eigenanteils von
mindestens 12,5 Prozent für die Sanierung der Musikschulen Sachsen-Anhalts zur
Verfügung.
Hintergrund
Nachdem die Musikschulträger im
Vorfeld vom Kultusministerium gebeten worden waren, ihre Vorhaben zur
Erneuerung und Sanierung der Gebäude anzumelden, wurde aus den Anträgen eine
Prioritätenliste erstellt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen
sah das Kultusministerium keine pauschale Mittelverteilung vor, sondern
orientierte sich im Wesentlichen an den beantragten Fördersummen und Nachweisen
des Handlungsbedarfs.
Die Träger waren danach durch das
Landesverwaltungsamt zur Abgabe der konkreten Planungsunterlagen als Grundlage
für die Bewilligung der Fördermittel aufgefordert worden. Die Planungs- und
Vorbereitungsarbeiten wurden in den Kommunen zügig vorangebracht. Eine ganze
Reihe von kommunalen Musikschulträgern nutzte dabei die Möglichkeit, die Gelder
für mehrere Bildungseinrichtungen in ihrer Trägerschaft (z.B. Musikschule und
Volkshochschule) in einem Projekt zusammenzuführen.
Nachdem die letzten Anträge
fristgerecht zum 31. Juli im Landesverwaltungsamt eingegangen waren, konnten
bereits 26 Tage später die ersten Bewilligungsbescheide an den Harzkreis und
den Salzlandkreis verschickt werden.
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