Konjunktur für die Musikschulen
des Landkreises Wittenberg ? Mit KP II- Mitteln sollen Gebäude saniert werden
25.09.2009, Halle (Saale) – 119
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 119/09
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 119/09
Halle (Saale), den 11. September
2009
Konjunktur für die Musikschulen
des Landkreises Wittenberg ¿ Mit KP II- Mitteln sollen Gebäude saniert werden
Ein Zuwendungsbescheid über rund 2,5 Millionen Euro
verließ gestern auf dem Postweg das Landesverwaltungsamt. Empfänger des
Schreibens ist der Landkreis Wittenberg, der mit diesem Fördermittelzuschuss
aus dem Konjunkturpaket II dringliche Baumaßnahmen realisieren kann.
Für insgesamt 2,86 Millionen Euro (inklusive des
Kreisanteils) sollen die Gebäude der Kreismusikschule Wittenberg saniert
werden. In der Lutherstadt Wittenberg wird das Gebäude in der
Geschwister-Scholl-Str. 4-7 durch umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, wie
Erneuerung der Fenster, Heizung, Elektro-, Lüftungs- und Sanitäranlagen
hergerichtet. In der Außenstelle Jessen werden die Fenster und Sanitäranlagen
erneuert. In der Außenstelle Gräfenhainichen erfolgt die Sanierung von
Fenstern, Heizung, Dach, Fassade sowie der Elektroanlage.
Landkreis
Wittenberg
Umfang des Vorhabens
in Euro
Höhe der Zuwendung von Bund/Land
KMS
Wittenberg
Außenstelle
Gräfenhainichen
Außenstelle
Jessen
2.860.538
475.000
142.500
2.013.997
415.625
124.687
¿Ich freue mich sehr, dass es allen Beteiligten gelungen
ist, in so kurzer Zeit eine Bescheiderteilung zu ermöglichen und somit dafür zu
sorgen, dass ein Großteil der Baumaßnahmen noch in diesem Jahr realisiert
werden kann.¿, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II stehen bis Ende 2010
insgesamt 17 Millionen Euro einschließlich des kommunalen Eigenanteils von
mindestens 12,5 Prozent für die Sanierung der Musikschulen Sachsen-Anhalts zur
Verfügung.
Hintergrund
Nachdem die Musikschulträger im
Vorfeld vom Kultusministerium gebeten worden waren, ihre Vorhaben zur
Erneuerung und Sanierung der Gebäude anzumelden, wurde aus den Anträgen eine
Prioritätenliste erstellt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen
sah das Kultusministerium keine pauschale Mittelverteilung vor, sondern
orientierte sich im Wesentlichen an den beantragten Fördersummen und Nachweisen
des Handlungsbedarfs.
Die Träger waren danach durch das
Landesverwaltungsamt zur Abgabe der konkreten Planungsunterlagen als Grundlage
für die Bewilligung der Fördermittel aufgefordert worden. Die Planungs- und
Vorbereitungsarbeiten wurden in den Kommunen zügig vorangebracht. Eine ganze
Reihe von kommunalen Musikschulträgern nutzte dabei die Möglichkeit, die Gelder
für mehrere Bildungseinrichtungen in ihrer Trägerschaft (z.B. Musikschule und
Volkshochschule) in einem Projekt zusammenzuführen.
Nachdem die letzten Anträge
fristgerecht zum 31. Juli im Landesverwaltungsamt eingegangen waren, konnten
bereits 26 Tage später die ersten Bewilligungsbescheide an den Harzkreis und
den Salzlandkreis verschickt werden.
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