Konjunktur für die Musikschule
des Saalekreises ? Mit KP II-Mitteln soll leer stehendes Pächterwohnhaus wieder
nutzbar gemacht werden
25.09.2009, Halle (Saale) – 117
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 117/09
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 117/09
Halle (Saale), den 11. September
2009
Konjunktur für die Musikschule
des Saalekreises ¿ Mit KP II-Mitteln soll leer stehendes Pächterwohnhaus wieder
nutzbar gemacht werden
Ein Zuwendungsbescheid über 1,2 Millionen Euro verließ
gestern auf dem Postweg das Landesverwaltungsamt. Empfänger des Millionen
schweren Schreibens ist der Landkreis Saalekreis, der mit diesem
Fördermittelzuschuss aus dem Konjunkturpaket II eine dringliche Baumaßnahme
realisieren kann.
Für insgesamt 3 Millionen Euro soll die Kreismusikschule
mit Sitz in Querfurt saniert werden. Konkret ist beabsichtigt, das derzeit
leerstehende ehemalige Pächterwohnhaus auf der Burg Querfurt wieder
herzurichten und damit für die Kreismusikschule nutzbar zu machen. Der
Schwerpunkt liegt dabei auf einer anspruchsvollen energetischen und baulichen
Sanierung.
Landkreis/kreisfreie
Stadt
Umfang des Vorhabens
in Euro
Höhe der Zuwendung von Bund/Land
Landkreis
Saalekreis
Burganlage
Querfurt
3.000.000
1.219.028
¿Ich freue mich sehr, dass es allen Beteiligten gelungen
ist, in so kurzer Zeit eine Bescheiderteilung zu ermöglichen und somit dafür zu
sorgen, dass ein Großteil der Baumaßnahmen noch in diesem Jahr realisiert
werden kann.¿, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Leimbach.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II stehen bis Ende 2010
insgesamt 17 Millionen Euro einschließlich des kommunalen Eigenanteils von
mindestens 12,5 Prozent für die Sanierung der Musikschulen Sachsen-Anhalts zur
Verfügung.
Hintergrund
Nachdem die Musikschulträger im
Vorfeld vom Kultusministerium gebeten worden waren, ihre Vorhaben zur
Erneuerung und Sanierung der Gebäude anzumelden, wurde aus den Anträgen eine
Prioritätenliste erstellt. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Ausgangslagen
sah das Kultusministerium keine pauschale Mittelverteilung vor, sondern
orientierte sich im Wesentlichen an den beantragten Fördersummen und Nachweisen
des Handlungsbedarfs.
Die Träger waren danach durch das
Landesverwaltungsamt zur Abgabe der konkreten Planungsunterlagen als Grundlage
für die Bewilligung der Fördermittel aufgefordert worden. Die Planungs- und
Vorbereitungsarbeiten wurden in den Kommunen zügig vorangebracht. Eine ganze
Reihe von kommunalen Musikschulträgern nutzte dabei die Möglichkeit, die Gelder
für mehrere Bildungseinrichtungen in ihrer Trägerschaft (z.B. Musikschule und
Volkshochschule) in einem Projekt zusammenzuführen.
Nachdem die letzten Anträge
fristgerecht zum 31. Juli 2009 im Landesverwaltungsamt eingegangen waren,
konnten bereits 26 Tage später die ersten Bewilligungsbescheide an den
Harzkreis und den Salzlandkreis verschickt werden.
Mit der Umsetzung eines Großteils
der beantragten Investitionen kann noch in diesem Jahr begonnen werden.
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