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Umweltministerium: Vorwürfe des
BUND entbehren der Grundlage

23.09.2009, Magdeburg – 150

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

150/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 150/09

 

 

 

Magdeburg, den 23. September 2009

 

 

 

Umweltministerium: Vorwürfe des

BUND entbehren der Grundlage

 

 

 

 

 

Magdeburg. Zu den heute erhobenen Vorwürfen des BUND, das Agrar-

und Umweltministerium verzögere das Planfeststellungsverfahren zum Endlager

Morsleben erklärt der Pressesprecher:

 

Im

Oktober beginnt die öffentliche Auslegung der Unterlagen für das

Stilllegungsverfahren zum ERAM (Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben).

Die Öffentlichkeit wird über die genaue Zeit und die Auslegungsorte noch

informiert. Die Unterlagen werden für zwei Monate ausgelegt.

 

Ziel

des Umweltministeriums als Planfeststellungsbehörde war immer, die Auslegung

zügig und  rechtssicher vorzubereiten. Außerdem müssen die Bürger aus den Unterlagen ihre Betroffenheit erkennen können. Es ist bedauerlich und unverständlich, dass dem BUND die Qualität der auszulegenden Unterlagen offensichtlich egal ist, getreu dem Motto: Schnelligkeit vor Güte. Mit einem solchen Verfahren ist betroffenen Bürgern nicht

geholfen, im Gegenteil. Der BUND müsste auch wissen, dass das Ministerium im

Verfahren auf Zuarbeiten  des Betreibers, des Bundesamtes für Strahlenschutz

(BfS), angewiesen ist, den Zeitfaktor also nicht allein bestimmt.

 

Der

jetzt drohende Fall eines Lösers (Lösung von Gesteinsbrocken von der Decke) im ERAM ist eine Folge von stabilisierenden Verfüllmaßnahmen im Zentralteil des Endlagers. Das Umweltministerium hat in einer Beratung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz

im  August dieses Jahres gefordert, dass schnellstens eine Verfüllung der darunter liegenden Hohlräume erfolgen müsse, um den drohenden Löserfall abzuwenden. Die Stabilisierungsmaßnahmen erfolgten unter bergrechtlicher Aufsicht.

 

 

 

 

 

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