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Ministerin Kuppe: Transparenz in
der
Sportförderung hergestellt / Alle drei Richtlinien
werden nachjustiert

15.09.2009, Magdeburg – 480

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 480/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 480/09

 

 

 

Magdeburg, den 15. September 2009

 

 

 

Ministerin Kuppe: Transparenz in

der

Sportförderung hergestellt / Alle drei Richtlinien

werden nachjustiert

 

Sportministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat dem Kabinett einen

ausführlichen Bericht zur Sportförderung gegeben. Demnach wird seitens des

Landes sichergestellt, dass der organisierte Sport in Sachsen-Anhalt die vom

Land in Aussicht gestellten öffentlichen Fördermittel ordentlich bekommt.

 

Die Ministerin stellte klar, dass die Förderung der

Sportvereine in einer Gesamthöhe von rund zwei Millionen Euro bereits vor

Monaten durch das Land vollständig bewilligt worden ist. Auch Bescheide zur

Förderung von Projekten mit vorbildhaftem Charakter sind erteilt. Noch in

Arbeit ist die so genannte institutionelle Förderung für den Landessportbund, seine 47 Landesfachverbände und 14 Kreis- und Stadtsportbünde sowie für die Landessportschule in Osterburg. Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Mittel ist die

Vorlage geprüfter Wirtschaftspläne. Die ersten 21 Wirtschaftspläne konnten

jetzt abschließend geprüft werden. Bis spätestens Ende Oktober soll der Vorgang

komplett abgeschlossen sein. Während der Prüfungsphase erhalten die Verbände

monatliche Abschlagszahlungen.

 

Die Neuordnung in der Sportförderung nannte Kuppe

alternativlos. Der Landesrechnungshof hatte dem Landessportbund attestiert, in

den Vorjahren Fördergeld des Landes zweckentfremdet eingesetzt zu haben.

Daraufhin entzog das Land dem Landessportbund die Erlaubnis, Landesfördergeld

nach eigenen Grundsätzen zu verteilen. Seit Januar 2009 gibt es drei neue

Sportförderrichtlinien des Landes. Das Geld wird von der Landesinvestitionsbank

bewilligt.

 

Kuppe stellte in Aussicht, das Förderverfahren im kommenden

Jahr zu vereinfachen. Eine Rückkehr zur pauschalen Überweisung der Landesförderung

an den LSB ohne Vorgabe von Kriterien wird es aber nicht geben.

 

An drei Stellen will die Ministerin nachjustieren. Zum

einen will sie - wie bereits Anfang Juni angekündigt ¿ bei der Vereinsförderung

noch stärker die inhaltliche Arbeit und damit die Tätigkeit von lizenzierten

Übungsleitern und Übungsleiterinnen berücksichtigen. Zweitens soll der LSB bei

der Projektförderung künftig nicht allein sein sportfachliches Votum abgeben,

sondern im Rahmen des Budgets und anhand vorgegebener Kriterien konkret

entscheiden, welche Projekte gefördert werden. Damit will die Ministerin den

LSB stärker in eine wahrhafte Mitverantwortung nehmen. In diesem Jahr waren dem

Land von LSB und Vereinen 80 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Millionen

Euro vorgeschlagen worden. Allein der LSB legte eine Liste mit 30 Anträgen und

einem Gesamtvolumen von knapp 660.000 Euro vor. Dem LSB war jedoch bekannt,

dass für die Projektförderung nicht einmal 230.000 Euro bereit stehen würden.

 

Drittens plant die Ministerin Vereinfachungen bei der

institutionellen Förderung. Kuppe: ¿Mit der Aufstellung der Wirtschaftspläne

für 2009 haben wir nunmehr erstmals Klarheit über einzelne Kostenstrukturen und

insbesondere über die Personalkosten für die hauptamtlich Beschäftigten in den

Gliederungen des Sports. Auf Grundlage dieser Klarheit und Vergleichbarkeit ist

vorstellbar, dass wir analog zum sonstigen Sozialbereich

Zwei-Jahres-Förderverträge nach transparenten Kriterien schließen.¿ Details

dazu will die Ministerin mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof

erörtern.

 

Die Ministerin betonte: ¿Wir haben im Januar des Jahres

ein neues Kapitel in der Sportförderung aufgeschlagen. Transparenz, Klarheit und

Wahrhaftigkeit halten Einzug. Dabei ist es normal, dass auch Fragen auftreten

und nicht alles reibungslos läuft. Wichtig ist, dass Sport und Landesregierung

weiterhin gemeinsam am Ball bleiben. Wir tragen gemeinsam Verantwortung für die

Sportvereine, die Sporttreibenden und die vielen Ehrenamtlichen in den

Vereinen.¿

 

Kuppe erinnerte den LSB als Sport-Dachorganisation an

seine Beratungs- und Servicefunktion für die Verbände und Vereine. Kuppe sagte:

¿Viele Probleme hätten nicht so groß wachsen müssen.¿ Als ein Beispiel nannte

sie das Thema Rücklagen und Rückstellungen bei Verbänden und Stadtsportbünden. Diese zu bilden bedarf es einer Ausnahmegenehmigung durch das Finanzministerium. Der

LSB hätte die Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Landesfachverbände darüber informieren

müssen. Dies war aber bis Mitte August nicht erfolgt, so dass das Ministerium

aktiv wurde und sich direkt mit den Sportgliederungen in Verbindung setzte.

 

Kuppe sagte auch: ¿Die Probleme dürfen aber nicht darüber

hinwegtäuschen, dass wir vieles auf den Weg gebracht haben. Mit der Vereinbarung

zur Konsolidierung des LSB und den neuen Kriterien für die Sportförderung haben

wir zum einen eine mögliche Insolvenz des LSB abgewendet. Zum anderen erzielen

wir mehr Gerechtigkeit in der Sportförderung.¿

 

Zur Umsetzung der drei Förderrichtlinien legte Kuppe eine

Detailübersicht vor. Zum neuen Instrument der Vereinspauschale, das auf Wunsch

des LSB in die Förderrichtlinien aufgenommen worden ist, kann bilanziert

werden: Knapp 2.600 Vereine haben letztlich in diesem Jahr das vom Land

angebotene Geld angenommen. Die Einzelförderungen je Verein reichen von rund 40

Euro bis zu mehr als 27.000 Euro. Die Kriterien zur Erlangung des Geldes waren

für alle Vereine gleich. Neben der Mitgliederstärke wurde vor allem die Zahl

der Übungsleiter und Übungsleiterinnen berücksichtigt. Die Zusammenarbeit mit

dem LSB bei der Umsetzung der Vereinspauschale funktionierte nach Darstellung

von Kuppe reibungslos.

 

Eine institutionelle Förderung nach Richtlinie wurde vom

LSB und der Landessportschule sowie von den 47 Landesfachverbänden und von den

14 Kreis- und Stadtsportbünden beantragt. Gut acht Millionen Euro stehen dafür

bereit. Für 21 Wirtschaftspläne konnte die Investitionsbank die Prüfung

abschließen. Bis spätestens Ende Oktober sollen alle 63 Pläne geprüft sein, so

dass im November  die letzten abschließenden Fördermittelbescheide erteilt

werden können. Bis dahin werden Abschlagszahlungen getätigt. Hauptprobleme bei

der Aufstellung und Prüfung der Wirtschaftspläne waren die Bewertung von Rückstellungen

und Rücklagen sowie die Eingruppierung von hauptamtlichem

Geschäftsstellenpersonal. Für Rücklagen und Rückstellungen bedurfte es der

Ausnahmegenehmigung durch das Finanzministerium. Beim Personal wurde erstmals

das Tarifgefüge im öffentlichen Dienst des Landes zum Vergleich herangezogen.

Damit wurde auch erstmals wie vom Landesrechnungshof gefordert das so genannte

Besserstellungsverbot umgesetzt. Demnach darf eine vergleichbare Tätigkeit im

Verband nicht länger besser bezahlt werden als in der öffentlichen Verwaltung.

 

Im Rahmen der dritten Richtlinie zur Projektförderung gab

es bislang fünf Bewilligungen. Konkret sind dies die Projekte

¿Familienfreundlicher Sportverein¿ des LSB und ¿Bernburg bewegt¿ des Kreissportbundes Salzlandkreis. Darüber hinaus wurden das GutsMuths-Jubiläum des Kreissportbundes Harz sowie das Sportmuseum Freyburg der Friedrich-Ludwig-Jahn-Gesellschaft unterstützt.

Weitere Mittel aus der Projektförderung gingen an insgesamt fünf hauptamtliche

Sportlehrkräfte in den Leistungssport tragenden Vereinen SC Magdeburg und SV

Halle. Letzte wenige endgültige Bescheide stehen für die nächsten Tage an.

 

Insgesamt wird die Sportarbeit im LSB inklusive des

Vereinssportstättenbaus mit 11,6 Millionen Euro gefördert. Die komplette

Sportförderung des Landes umfasst rund 20 Millionen Euro. Neben der 11,6

Millionen Euro Förderung für die Sportarbeit im LSB werden der Leistungssport-Trainerpool mit knapp 2,3 Millionen Euro, die Arbeit des Olympiastützpunktes sowie

Investitionen für kommunale Sportstätten unterstützt.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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