Ministerin Kuppe: Transparenz in
der
Sportförderung hergestellt / Alle drei Richtlinien
werden nachjustiert
15.09.2009, Magdeburg – 480
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 480/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 480/09
Magdeburg, den 15. September 2009
Ministerin Kuppe: Transparenz in
der
Sportförderung hergestellt / Alle drei Richtlinien
werden nachjustiert
Sportministerin Dr. Gerlinde Kuppe hat dem Kabinett einen
ausführlichen Bericht zur Sportförderung gegeben. Demnach wird seitens des
Landes sichergestellt, dass der organisierte Sport in Sachsen-Anhalt die vom
Land in Aussicht gestellten öffentlichen Fördermittel ordentlich bekommt.
Die Ministerin stellte klar, dass die Förderung der
Sportvereine in einer Gesamthöhe von rund zwei Millionen Euro bereits vor
Monaten durch das Land vollständig bewilligt worden ist. Auch Bescheide zur
Förderung von Projekten mit vorbildhaftem Charakter sind erteilt. Noch in
Arbeit ist die so genannte institutionelle Förderung für den Landessportbund, seine 47 Landesfachverbände und 14 Kreis- und Stadtsportbünde sowie für die Landessportschule in Osterburg. Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Mittel ist die
Vorlage geprüfter Wirtschaftspläne. Die ersten 21 Wirtschaftspläne konnten
jetzt abschließend geprüft werden. Bis spätestens Ende Oktober soll der Vorgang
komplett abgeschlossen sein. Während der Prüfungsphase erhalten die Verbände
monatliche Abschlagszahlungen.
Die Neuordnung in der Sportförderung nannte Kuppe
alternativlos. Der Landesrechnungshof hatte dem Landessportbund attestiert, in
den Vorjahren Fördergeld des Landes zweckentfremdet eingesetzt zu haben.
Daraufhin entzog das Land dem Landessportbund die Erlaubnis, Landesfördergeld
nach eigenen Grundsätzen zu verteilen. Seit Januar 2009 gibt es drei neue
Sportförderrichtlinien des Landes. Das Geld wird von der Landesinvestitionsbank
bewilligt.
Kuppe stellte in Aussicht, das Förderverfahren im kommenden
Jahr zu vereinfachen. Eine Rückkehr zur pauschalen Überweisung der Landesförderung
an den LSB ohne Vorgabe von Kriterien wird es aber nicht geben.
An drei Stellen will die Ministerin nachjustieren. Zum
einen will sie - wie bereits Anfang Juni angekündigt ¿ bei der Vereinsförderung
noch stärker die inhaltliche Arbeit und damit die Tätigkeit von lizenzierten
Übungsleitern und Übungsleiterinnen berücksichtigen. Zweitens soll der LSB bei
der Projektförderung künftig nicht allein sein sportfachliches Votum abgeben,
sondern im Rahmen des Budgets und anhand vorgegebener Kriterien konkret
entscheiden, welche Projekte gefördert werden. Damit will die Ministerin den
LSB stärker in eine wahrhafte Mitverantwortung nehmen. In diesem Jahr waren dem
Land von LSB und Vereinen 80 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Millionen
Euro vorgeschlagen worden. Allein der LSB legte eine Liste mit 30 Anträgen und
einem Gesamtvolumen von knapp 660.000 Euro vor. Dem LSB war jedoch bekannt,
dass für die Projektförderung nicht einmal 230.000 Euro bereit stehen würden.
Drittens plant die Ministerin Vereinfachungen bei der
institutionellen Förderung. Kuppe: ¿Mit der Aufstellung der Wirtschaftspläne
für 2009 haben wir nunmehr erstmals Klarheit über einzelne Kostenstrukturen und
insbesondere über die Personalkosten für die hauptamtlich Beschäftigten in den
Gliederungen des Sports. Auf Grundlage dieser Klarheit und Vergleichbarkeit ist
vorstellbar, dass wir analog zum sonstigen Sozialbereich
Zwei-Jahres-Förderverträge nach transparenten Kriterien schließen.¿ Details
dazu will die Ministerin mit dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof
erörtern.
Die Ministerin betonte: ¿Wir haben im Januar des Jahres
ein neues Kapitel in der Sportförderung aufgeschlagen. Transparenz, Klarheit und
Wahrhaftigkeit halten Einzug. Dabei ist es normal, dass auch Fragen auftreten
und nicht alles reibungslos läuft. Wichtig ist, dass Sport und Landesregierung
weiterhin gemeinsam am Ball bleiben. Wir tragen gemeinsam Verantwortung für die
Sportvereine, die Sporttreibenden und die vielen Ehrenamtlichen in den
Vereinen.¿
Kuppe erinnerte den LSB als Sport-Dachorganisation an
seine Beratungs- und Servicefunktion für die Verbände und Vereine. Kuppe sagte:
¿Viele Probleme hätten nicht so groß wachsen müssen.¿ Als ein Beispiel nannte
sie das Thema Rücklagen und Rückstellungen bei Verbänden und Stadtsportbünden. Diese zu bilden bedarf es einer Ausnahmegenehmigung durch das Finanzministerium. Der
LSB hätte die Kreis- und Stadtsportbünde sowie die Landesfachverbände darüber informieren
müssen. Dies war aber bis Mitte August nicht erfolgt, so dass das Ministerium
aktiv wurde und sich direkt mit den Sportgliederungen in Verbindung setzte.
Kuppe sagte auch: ¿Die Probleme dürfen aber nicht darüber
hinwegtäuschen, dass wir vieles auf den Weg gebracht haben. Mit der Vereinbarung
zur Konsolidierung des LSB und den neuen Kriterien für die Sportförderung haben
wir zum einen eine mögliche Insolvenz des LSB abgewendet. Zum anderen erzielen
wir mehr Gerechtigkeit in der Sportförderung.¿
Zur Umsetzung der drei Förderrichtlinien legte Kuppe eine
Detailübersicht vor. Zum neuen Instrument der Vereinspauschale, das auf Wunsch
des LSB in die Förderrichtlinien aufgenommen worden ist, kann bilanziert
werden: Knapp 2.600 Vereine haben letztlich in diesem Jahr das vom Land
angebotene Geld angenommen. Die Einzelförderungen je Verein reichen von rund 40
Euro bis zu mehr als 27.000 Euro. Die Kriterien zur Erlangung des Geldes waren
für alle Vereine gleich. Neben der Mitgliederstärke wurde vor allem die Zahl
der Übungsleiter und Übungsleiterinnen berücksichtigt. Die Zusammenarbeit mit
dem LSB bei der Umsetzung der Vereinspauschale funktionierte nach Darstellung
von Kuppe reibungslos.
Eine institutionelle Förderung nach Richtlinie wurde vom
LSB und der Landessportschule sowie von den 47 Landesfachverbänden und von den
14 Kreis- und Stadtsportbünden beantragt. Gut acht Millionen Euro stehen dafür
bereit. Für 21 Wirtschaftspläne konnte die Investitionsbank die Prüfung
abschließen. Bis spätestens Ende Oktober sollen alle 63 Pläne geprüft sein, so
dass im November die letzten abschließenden Fördermittelbescheide erteilt
werden können. Bis dahin werden Abschlagszahlungen getätigt. Hauptprobleme bei
der Aufstellung und Prüfung der Wirtschaftspläne waren die Bewertung von Rückstellungen
und Rücklagen sowie die Eingruppierung von hauptamtlichem
Geschäftsstellenpersonal. Für Rücklagen und Rückstellungen bedurfte es der
Ausnahmegenehmigung durch das Finanzministerium. Beim Personal wurde erstmals
das Tarifgefüge im öffentlichen Dienst des Landes zum Vergleich herangezogen.
Damit wurde auch erstmals wie vom Landesrechnungshof gefordert das so genannte
Besserstellungsverbot umgesetzt. Demnach darf eine vergleichbare Tätigkeit im
Verband nicht länger besser bezahlt werden als in der öffentlichen Verwaltung.
Im Rahmen der dritten Richtlinie zur Projektförderung gab
es bislang fünf Bewilligungen. Konkret sind dies die Projekte
¿Familienfreundlicher Sportverein¿ des LSB und ¿Bernburg bewegt¿ des Kreissportbundes Salzlandkreis. Darüber hinaus wurden das GutsMuths-Jubiläum des Kreissportbundes Harz sowie das Sportmuseum Freyburg der Friedrich-Ludwig-Jahn-Gesellschaft unterstützt.
Weitere Mittel aus der Projektförderung gingen an insgesamt fünf hauptamtliche
Sportlehrkräfte in den Leistungssport tragenden Vereinen SC Magdeburg und SV
Halle. Letzte wenige endgültige Bescheide stehen für die nächsten Tage an.
Insgesamt wird die Sportarbeit im LSB inklusive des
Vereinssportstättenbaus mit 11,6 Millionen Euro gefördert. Die komplette
Sportförderung des Landes umfasst rund 20 Millionen Euro. Neben der 11,6
Millionen Euro Förderung für die Sportarbeit im LSB werden der Leistungssport-Trainerpool mit knapp 2,3 Millionen Euro, die Arbeit des Olympiastützpunktes sowie
Investitionen für kommunale Sportstätten unterstützt.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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