Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums
des Innern und des Ministeriums der Justiz / Beweissicherung hat Vorrang
10.09.2009, Magdeburg – 189
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 189/09
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 189/09
Magdeburg, den 10. September 2009
Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums
des Innern und des Ministeriums der Justiz / Beweissicherung hat Vorrang
Staatsanwaltschaft
und Polizei werden gemeinsam alle Anstrengungen unternehmen um abzusichern,
dass in Sachsen-Anhalt keine Strafverfahren durch die Rückgabe noch nicht
ausgewerteter Speichermedien scheitern. Das erklärten Justizministerin Angela
Kolb und Innenminister Holger Hövelmann heute in Magdeburg nach einem Gespräch
mit Ministerpräsident Wolfgang Böhmer und den Spitzen von Staatsanwaltschaft
und Polizei.
¿Wir
haben uns einen ersten Überblick über die Zahl der Vorgänge verschafft, bei
denen die Beschlagnahme mehr als neun Monate zurückliegt¿, erklärte Hövelmann.
¿Mit der kurzfristigen Personalverstärkung auf Seiten der Polizei werden wir den
Rückstand schnellstmöglich abbauen. Es gilt: Beweissicherung hat Vorrang.¿
¿Die
interministerielle Arbeitsgruppe von Justiz und Innenministerium wird
Strategien entwickeln, wie angesichts explosionsartig steigender Datenmengen in
Zukunft eine zeitnahe Datenauswertung gewährleistet werden kann¿, sagte
Justizministerin Kolb. Das Gremium treffe sich in der kommenden Woche zum
nächsten Arbeitsgespräch.
Die
Erhebung des Innenministeriums hat erbracht, dass nach derzeitigem Stand in den
EDV-Beweissicherungs- und
-auswertungsgruppen der Polizei 348 Fälle in Bearbeitung sind, in denen
Datenträger vor mehr als neun Monaten sichergestellt oder beschlagnahmt wurden
und noch nicht oder noch nicht vollständig ausgewertet wurden. Davon betreffen
246 Fälle Delikte der Kinderpornographie, 102 betreffen andere Delikte. Diese
Altfälle betreffen weit überwiegend die Polizeidirektionen Nord (169) und Süd
(164). In der Polizeidirektion Ost gibt es keine solchen Fälle, im
Landeskriminalamt geht es um 15 Vorgänge.
Hinzu
kommen 86 Fälle mit mehr als neun Monaten zurückliegender Sicherstellung oder
Beschlagnahme, die jedoch die EDV-Beweissicherung und -Auswertung in den
Polizeidirektionen bereits durchlaufen haben und jetzt in der Auswertungs- und
Koordinierungsstelle Kinderpornographie im LKA eine zweite Bearbeitungsstufe
durchlaufen.
Die
Zahl der Polizeibeamten in den EDV-Beweissicherungs- und -auswertungsgruppen
wird kurzfristig um 50 Prozent (von 26 auf 39) aufgestockt. Die bereits im
Frühjahr personell und technisch erheblich verstärkte Auswertungs- und
Koordinierungsstelle Kinderpornographie im LKA wird von zehn auf 14 Beamte
erweitert. Die dafür erforderlichen zusätzlichen Auswerteplätze sollen ebenso
wie in den Polizeidirektionen Anfang Oktober zur Verfügung stehen.
Die technische
Entwicklung bei den Speichermedien und die sich schnell wandelnden technischen
Möglichkeiten von Kriminellen führen dazu, dass der Bedarf an Ermittlern mit
entsprechenden EDV-Kenntnissen rapide wächst. Beispielsweise stieg im Bereich
der Auswertungs- und Koordinierungsstelle Kinderpornographie im LKA die Zahl
der Datenträger von 2005 bis 2008 von etwa 3.900 auf rund 9.400. Betrug das
auszuwertende durchschnittliche Datenvolumen pro Vorgang 2005 etwa zehn bis 30
Gigabyte pro Ermittlungsverfahren, so liegt der Datenumfang nunmehr bei 50 bis
500 Gigabyte, in Einzelfällen bei mehreren Terabyte. Innenministerium und
Justizministerium werden sich gemeinsam dafür einsetzen, den wachsenden Bedarf
abzudecken. Damit keine neuen Rückstände auflaufen, wird an dauerhaften
Lösungsmöglichkeiten zu arbeiten sein .
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