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Das Landeskriminalamt warnt vor
Betrügern - Vorsicht!! Lottomillionen aus Spanien?

04.09.2009, Magdeburg – 9

  • Landeskriminalamt

 

 

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt -

Pressemitteilung Nr.: 009/09

 

 

 

Magdeburg, den 5. September 2009

 

 

 

Das Landeskriminalamt warnt vor

Betrügern - Vorsicht!! Lottomillionen aus Spanien?

 

Viele Bürgern der Bundesrepublik

erhielten in der Vergangenheit über Post oder E-Mail eine Mitteilung, dass sie

bei der spanischen Lotterie EL Gordo de la Loteria oder EL Gordo de la Loteria

Primitiva einen Preis in fünf- bis sechsstelliger Höhe gewonnen hätten.

Antwortet man auf dieses Schreiben oder die E-Mail werden zur Einlösung der

Gewinne Gebühren, Steuern, Notarkosten usw. fällig, die Phantasie der Betrüger

kennt hier keine Grenzen. Diese Gelder sollen dann von dem ¿Gewinner¿ per

Banküberweisung oder über Western Union und möglichst mehrmals in nicht zu

hohen Beträgen überwiesen werden. Die kleinen Teilbeträge seien angeblich

notwendig, damit die Banken bei Überweisungen keinen Verdacht schöpfen und die

Auszahlung an die Betrüger nicht verweigern.

 

Zahlt man jedoch erst einmal, dann

werden immer neue Kosten von den Betrügern verlangt. Diese Forderungen enden

erst, wenn kein Geld mehr fließt.

 

Am Ende ist das eigene Geld weg und

vom Lottogewinn kann weiterhin nur geträumt werden.

 

Durch Interpol Madrid wird zu den

offiziell in Spanien stattfindenden Lotteriespielen mitgeteilt:

 

·

Lottoscheine können

ausschließlich bei autorisierten Einrichtungen/Geschäften ausgefüllt werden,

ohne dass Personaldaten angegeben werden müssen.

 

·

Eine Möglichkeit der Verlosung

über das Internet besteht nicht.

 

·

Gewinne unter 600 ¿ werden in

den autorisierten Einrichtungen/Geschäften ausgezahlt, Gewinne über 600 ¿ in

der Zentrale der Lotterie oder bei autorisierten Banken.

 

Weiter gilt immer:

 

·

Wer an keiner Lotterie

teilgenommen hat, kann in dieser auch nicht gewinnen.

 

·

Eine Lotteriegesellschaft

verlangt für die Auszahlung eines Gewinnes keine Vorausgebühren.

 

·

Eine spanische

Lotteriegesellschaft wird nicht über das Internet Kontakt mit dem Gewinner

aufnehmen.

 

·

Eine spanische

Lotteriegesellschaft wird Sie nicht auffordern, Ihre Bankverbindung

mitzuteilen.

 

Wird von den eben genannten

Grundsätzen abgewichen, ist von einem Betrug auszugehen.

 

Unser Rat: Kontaktieren Sie im

Zweifelsfall Ihre Bank oder die zuständige Polizeidienststelle, bevor Sie Geld

an einen ominösen Adressaten zahlen.

 

Wurden Sie bereits geschädigt,

erstatten Sie bitte Abzeige bei der nächsten Polizeidienststelle!

 

 

 

Impressum:

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt

Pressestelle

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39028 Magdeburg

Tel: (0391) 250-2020

Fax: (0391) 250-19-2020

Mail:

presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landeskriminalamt Sachsen-AnhaltPressestelleLübecker Str. 53-63 39124 Magdeburg Tel: (0391) 250-2020 Fax: (0391) 250-111-3276Mail: presse.lka@polizei.sachsen-anhalt.de