Das Landeskriminalamt warnt vor
Betrügern - Vorsicht!! Lottomillionen aus Spanien?
04.09.2009, Magdeburg – 9
- Landeskriminalamt
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 009/09
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt -
Pressemitteilung Nr.: 009/09
Magdeburg, den 5. September 2009
Das Landeskriminalamt warnt vor
Betrügern - Vorsicht!! Lottomillionen aus Spanien?
Viele Bürgern der Bundesrepublik
erhielten in der Vergangenheit über Post oder E-Mail eine Mitteilung, dass sie
bei der spanischen Lotterie EL Gordo de la Loteria oder EL Gordo de la Loteria
Primitiva einen Preis in fünf- bis sechsstelliger Höhe gewonnen hätten.
Antwortet man auf dieses Schreiben oder die E-Mail werden zur Einlösung der
Gewinne Gebühren, Steuern, Notarkosten usw. fällig, die Phantasie der Betrüger
kennt hier keine Grenzen. Diese Gelder sollen dann von dem ¿Gewinner¿ per
Banküberweisung oder über Western Union und möglichst mehrmals in nicht zu
hohen Beträgen überwiesen werden. Die kleinen Teilbeträge seien angeblich
notwendig, damit die Banken bei Überweisungen keinen Verdacht schöpfen und die
Auszahlung an die Betrüger nicht verweigern.
Zahlt man jedoch erst einmal, dann
werden immer neue Kosten von den Betrügern verlangt. Diese Forderungen enden
erst, wenn kein Geld mehr fließt.
Am Ende ist das eigene Geld weg und
vom Lottogewinn kann weiterhin nur geträumt werden.
Durch Interpol Madrid wird zu den
offiziell in Spanien stattfindenden Lotteriespielen mitgeteilt:
·
Lottoscheine können
ausschließlich bei autorisierten Einrichtungen/Geschäften ausgefüllt werden,
ohne dass Personaldaten angegeben werden müssen.
·
Eine Möglichkeit der Verlosung
über das Internet besteht nicht.
·
Gewinne unter 600 ¿ werden in
den autorisierten Einrichtungen/Geschäften ausgezahlt, Gewinne über 600 ¿ in
der Zentrale der Lotterie oder bei autorisierten Banken.
Weiter gilt immer:
·
Wer an keiner Lotterie
teilgenommen hat, kann in dieser auch nicht gewinnen.
·
Eine Lotteriegesellschaft
verlangt für die Auszahlung eines Gewinnes keine Vorausgebühren.
·
Eine spanische
Lotteriegesellschaft wird nicht über das Internet Kontakt mit dem Gewinner
aufnehmen.
·
Eine spanische
Lotteriegesellschaft wird Sie nicht auffordern, Ihre Bankverbindung
mitzuteilen.
Wird von den eben genannten
Grundsätzen abgewichen, ist von einem Betrug auszugehen.
Unser Rat: Kontaktieren Sie im
Zweifelsfall Ihre Bank oder die zuständige Polizeidienststelle, bevor Sie Geld
an einen ominösen Adressaten zahlen.
Wurden Sie bereits geschädigt,
erstatten Sie bitte Abzeige bei der nächsten Polizeidienststelle!
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