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Schutz der Tiere vor neuer
Influenza
Empfehlungen des Ministeriums an Schweine- und Geflügelhalter

03.09.2009, Magdeburg – 137

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

137/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 137/09

 

 

 

Magdeburg, den 26. August 2009

 

 

 

Schutz der Tiere vor neuer

Influenza

Empfehlungen des Ministeriums an Schweine- und Geflügelhalter

 

 

 

 

 

Magdeburg. Die Schweine- und Geflügelhalter in Sachsen-Anhalt

sollen die Vorgaben der Hygiene-Verordnungen und andere Empfehlungen zu

Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten. Darauf hat das

Landwirtschaftsministerium in einem Schreiben an den

Geflügelwirtschaftsverband, dem Landesbauernverband, den Veterinärbehörden, an

die Tierärztekammer und an den Landesverband der praktizierenden Tierärzte

hingewiesen.

 

Wie

das Ministerium mitteilte, wachse mit der sich momentan ausbreitenden, neuen

Grippe das Risiko, dass diese auf Betriebe der Schweine- und Geflügelhaltung

übergreife. Um das Übertragen der Influenza A/H1N1 vom Menschen auf

Tierbestände zu verhindern, empfiehlt das Ministerium, möglichst auf

Menschenansammlungen im Betrieb zu verzichten. Vor allem sollten keine unbefugten

Personen Zutritt zu den Tierhaltungen erhalten. Darüber hinaus sollte geprüft

werden, ob sich die Beschäftigten gegen die neue Grippe impfen lassen sollten.

In der Tierhaltung tätige Personen, bei denen das neue Virus nachgewiesen

wurde, sollen in jedem Fall den Kontakt zu den Tieren meiden.

 

Bei

der Influenza A/H1N1, auch oft als ¿Schweinegrippe¿ bezeichnet, handelt es sich

um die Ausbreitung einer Virusinfektion

des Menschen mit einer neuen Variante von Grippeviren. Der Erreger wird von Mensch zu

Mensch übertragen und ist hauptsächlich beim Menschen nachgewiesen worden.

Allerdings wurde jetzt aus Chile gemeldet, dass das pandemische Influenza

A/H1N1 ¿ Virus auch bei Puten nachgewiesen worden ist.

 

 

 

 

 

 

 

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