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Kabinett berät zweites
Gesetzespaket für gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform / Innenminister
Hövelmann: ?Weiße Flecken gibt es nicht mehr?

01.09.2009, Magdeburg – 443

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 443/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 443/09

 

 

 

Magdeburg, den 1. September 2009

 

 

 

Kabinett berät zweites

Gesetzespaket für gesetzliche Phase der Gemeindegebietsreform / Innenminister

Hövelmann: ¿Weiße Flecken gibt es nicht mehr¿

 

Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung das

zweite und letzte Paket von Gesetzentwürfen für die gesetzliche Phase der

Gemeindegebietsreform behandelt. Damit liegen jetzt für alle Gemeinden, die

sich nicht in der freiwilligen Phase bis zum 30. Juni 2009 an der Bildung von genehmigungsfähigen Einheits- oder Verbandsgemeinden beteiligt hatten,

Neugliederungsvorschläge der Landesregierung vor.

 

¿Weiße Flecken gibt es auf der Landkarte nicht mehr. Für

alle Regionen Sachsen-Anhalts liegt jetzt entweder eine vor Ort erarbeitete

Lösung oder ein solide begründeter Vorschlag der Landesregierung auf dem

Tisch¿, erklärte Innenminister Holger Hövelmann. ¿Für die flächendeckende

Gemeindegebietsreform sind wir heute einen wichtigen weiteren Schritt gegangen.¿

 

Die heute zur Anhörung frei gegebenen Gesetzentwürfe betreffen

die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel, Börde, Burgenlandkreis, Harz,

Mansfeld-Südharz, Saalekreis und Wittenberg. Das erste Paket für die anderen

vier Landkreise war bereits am 14. Juli 2009 im Kabinett behandelt worden.

 

Im nächsten Schritt werden die Bürgerinnen und Bürger der

betroffenen Gemeinden angehört. Die zweite Kabinettsbefassung und die

Einbringung in den Landtag sind für Januar 2010 geplant. Die ersten vier

Entwürfe werden voraussichtlich bereits am 10. November 2009 zum zweiten Mal im Kabinett beraten.

 

Hövelmann: ¿In manchen Regionen wird parallel zum Gesetzgebungsverfahren

noch über freiwillige Lösungen beraten. Das begrüßen wir ausdrücklich. Auch in

dieser Phase gilt: Jede leitbildgerechte Lösung, die freiwillig und rechtzeitig

zustande kommt, ist der Entscheidung des Gesetzgebers vorzuziehen. Unsere Entwürfe

sind offen für Veränderungen. Allerdings sind jetzt schnelle Beschlüsse

gefragt.¿

 

Zusammen mit den bereits am 14. Juli 2009 im Kabinett behandelten Gesetzentwürfen für die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Jerichower Land,

Salzlandkreis und Stendal liegen insgesamt folgende Vorschläge der Landes-

 

regierung

vor.

Altmarkkreis Salzwedel:

 

 

Eingemeindung

von Fleetmark, Mechau, Rademin und Vissum in die Einheitsgemeinde Stadt

Arendsee

Eingemeindung von Mehmke in den Flecken Diesdorf ( Verbandsgemeinde

Beetzendorf-Diesdorf )

Eingemeindung von Breitenfeld, Dannefeld, Estedt, Hottendorf, Jävenitz,

Jeggau, Jerchel, Kassieck, Köckte, Letzlingen, Lindstedt, Mieste,

Miesterhorst, Peckfitz, Sachau, Seethen, Sichau und Solpke in die Einheitsgemeinde

Hansestadt Gardelegen

Eingemeindung von Steinitz und Wieblitz-Eversdorf in die Einheitsgemeinde

Hansestadt Salzwedel

Eingemeindung von Badel, Jeggeleben und Zethlingen in die Einheitsgemeinde

Stadt Kalbe (Milde)

 

 

Anhalt-Bitterfeld:

 

 

Eingemeindung

der Stadt Gröbzig sowie der Gemeinden Görzig und Piethen in die Einheitsgemeinde

Stadt Südliches Anhalt

Börde:

 

 

 

Eingemeindung

von Bornstedt und Rottmersleben in die Einheitsgemeinde Hohe Börde

Eingemeindung von Drackenstedt, Druxberge und Ovelgünne in die

Gemeinde Eilsleben ( Verbandsgemeinde Obere Aller )

Eingemeindung von Everingen in die Einheitsgemeinde Stadt Oebisfelde-Weferlingen

Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Oschersleben (Bode) durch

Eingemeindung der Stadt Hadmersleben und der Gemeinde Peseckendorf in die

Stadt Oschersleben (Bode)

Eingemeindung von Klein Wanzleben in die Einheitsgemeinde Stadt

Wanzleben-Börde

Eingemeindung von Wackersleben in die Gemeinde Am Großen Bruch ( Verbandsgemeinde

Westliche Börde )

Burgenlandkreis:

 

 

 

Bildung

der Einheitsgemeinde Stadt Lützen durch Eingemeindung von Dehlitz

(Saale), Sössen, Wengelsdorf und Zorbau in die Stadt Lützen

Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Teuchern aus der Stadt Teuchern und

den Gemeinden Deuben, Gröben, Gröbitz, Krauschwitz, Nessa, Prittitz und

Trebnitz

Eingemeindung von Reinsdorf in die Stadt Nebra (Unstrut) ( Verbandsgemeinde

Unstruttal )

Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Weißenfels durch Eingemeindung

von Burgwerben, Leißling, Reichardtswerben, Storkau und Tagewerben in die

Stadt Weißenfels

Harz:

 

 

 

Eingemeindung

der Stadt Gernrode sowie der Gemeinden Bad Suderode und Rieder in die Einheitsgemeinde

Stadt Ballenstedt

Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Blankenburg (Harz) durch

Eingemeindung von Timmenrode in die Stadt Blankenburg (Harz)

Eingemeindung von Sargstedt in die Einheitsgemeinde Stadt Halberstadt

Eingemeindung von Neudorf in die Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode

Eingemeindung der Stadt Derenburg und der Gemeinde Danstedt in die Einheitsgemeinde

Nordharz

Eingemeindung von Allrode in die Einheitsgemeinde Stadt Oberharz am Brocken

Eingemeindung von Westerhausen in die Einheitsgemeinde Stadt

Quedlinburg

 

 

Jerichower Land:

 

 

Bildung

der Einheitsgemeinde Stadt Möckern durch Eingemeindung von

Schopsdorf und Stresow in die Stadt Möckern

Mansfeld-Südharz:

Eingemeindung

von Winkel in die Einheitsgemeinde Stadt Allstedt

Eingemeindung von Arnstedt und Wiederstedt in die Einheitsgemeinde

Stadt Arnstein

Eingemeindung von Freist, Friedeburg (Saale) und Heiligenthal in die Einheitsgemeinde

Stadt Gerbstedt

Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Hettstedt durch Eingemeindung

von Ritterode und Walbeck in die Stadt Hettstedt

Eingemeindung von Dederstedt in die Einheitsgemeinde Seengebiet Mansfelder

Land

Eingemeindung der Stadt Stolberg (Harz) und der Gemeinde Wickerode in die Einheitsgemeinde

Südharz

Saalekreis:

 

 

 

Bildung

der Einheitsgemeinde Stadt Landsberg durch Eingemeindung von

Braschwitz, Hohenthurm und Peißen in die Stadt Landsberg

Eingemeindung von Friedensdorf in die Einheitsgemeinde Stadt Leuna

Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Löbejün-Wettin aus den Städten

Löbejün und Wettin sowie den Gemeinden Brachwitz, Döblitz, Domnitz,

Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Plötz und Rothenburg

Eingemeindung von Angersdorf in die Einheitsgemeinde Teutschenthal

Salzlandkreis:

 

 

 

Eingemeindung

von Gnadau in die Einheitsgemeinde Stadt Barby

Eingemeindung von Gatersleben in die Einheitsgemeinde Stadt Seeland

Stendal:

 

 

 

Eingemeindung

von Klein Schwechten in die Gemeinde Rochau und von Schwarzholz in die

Gemeinde Hohenberg-Krusemark ( Verbandsgemeinde Arneburg-Goldbeck )

Eingemeindung von Schinne in die Einheitsgemeinde Stadt Bismark

(Altmark)

Eingemeindung von Schönberg in die Gemeinde Altmärkische Wische und von

Wahrenberg in die Gemeinde Aland ( Verbandsgemeinde Seehausen (Altmark) )

Eingemeindung von Dahlen, Insel und Vinzelberg in die Einheitsgemeinde

Stadt Stendal

Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Tangerhütte aus der Stadt

Tangerhütte sowie den Gemeinden Bellingen, Birkholz, Bittkau, Cobbel,

Demker, Grieben, Hüselitz, Jerchel, Kehnert, Lüderitz, Ringfurth,

Schelldorf, Schernebeck, Schönwalde (Altmark), Uchtdorf, Uetz, Weißewarthe

und Windberge

 

 

Wittenberg:

 

 

Bildung

der Einheitsgemeinde Stadt Annaburg durch Eingemeindung der Stadt

Prettin sowie der Gemeinden Axien, Bethau, Groß Naundorf, Labrun, Lebien

und Plossig in die Stadt Annaburg

Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Coswig (Anhalt) durch Eingemeindung

von Thießen in die Stadt Coswig (Anhalt)

Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Gräfenhainichen durch

Eingemeindung von Möhlau, Schköna, Tornau und Zschornewitz in die Stadt

Gräfenhainichen

Eingemeindung von Gadegast, Klöden, Naundorf bei Seyda und Schützberg in

die Einheitsgemeinde Stadt Jessen (Elster)

Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Oranienbaum-Wörlitz aus den

Städten Oranienbaum und Wörlitz sowie den Gemeinden Brandhorst, Gohrau,

Griesen, Horstdorf, Kakau, Rehsen, Riesigk und Vockerode

Bildung der Einheitsgemeinde Stadt Zahna-Elster aus der Stadt Zahna

sowie den Gemeinden Dietrichsdorf, Elster (Elbe), Leetza, Listerfehrda,

Mühlanger, Zemnick und Zörnigall

 

 

Die

Gesetzentwürfe stehen im Internet unter www.gemeindegebietsreform.sachsen-anhalt.de

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei

des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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