Menu
menu

Landkreis Wittenberg erhält knapp 100.000
Euro für Straßenbaumaßnahme

13.08.2009, Magdeburg – 176

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 176/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 176/09

 

 

 

Magdeburg, den 13. August 2009

 

 

 

 

 

Landkreis Wittenberg erhält knapp 100.000

Euro für Straßenbaumaßnahme

 

Dem

Landkreis Wittenberg wurde vom Innenministerium zur Aufbringung der

Eigenanteile die Summe in Höhe von 96.836,25

Euro für den Ausbau der Kreisstraße 2003 in der Ortslage Buko bewilligt.

 

Die

Baumaßnahme wird durch den Bund finanziell gefördert, allerdings muss die

antragstellende Kommune den dafür notwendigen Eigenanteil selbst erbringen. Da

der Landkreis finanziell nicht dazu in der Lage ist, so dass ein Wegfall der

Förderung droht, wurde der Betrag vom Land auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes

zur Verfügung gestellt.

 

Innenminister

Hövelmann (SPD): ¿Obwohl der Landkreis ge­halten ist, seinen Haushalt zu

konsolidieren, heißt das nicht, dass notwendige Investitionen dauerhaft

blockiert werden. Die Bedeutung der Verkehrsnetze wird vor dem Hintergrund

einer ständig wachsenden Mobilität auch weiterhin zunehmen. Jede einzelne

Ausbaumaßnahme trägt letztlich dazu bei, die Leistungsfähigkeit der

Verkehrsinfrastruktur in Sachsen-Anhalt zu verbessern und damit auch die

Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität unseres Bundeslandes zu erhöhen. ¿

 

Auf

der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben und

Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Ver­besserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune

einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen.

Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung

droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung

des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de