Förderung des Straßenbaus: Dessau-Roßlau
erhält über 300.000 Euro
11.08.2009, Magdeburg – 174
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 174/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 174/09
Magdeburg, den 11. August 2009
Förderung des Straßenbaus: Dessau-Roßlau
erhält über 300.000 Euro
Der Stadt Dessau-Roßlau wurde durch das
Innenministerium zur Aufbringung der Eigenanteile für den vom Bund geförderten
Straßenneubau der Bahnhofstraße die Summe von 310.593,67
Euro nach dem Finanzausgleichsgesetz bewilligt.
Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen
Kommunen, die den Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnahmen aus eigener Kraft
finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.
Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Dessau-Roßlau arbeitet seit langem an
der Optimierung seiner Verkehrsinfrastruktur. Dazu gehört auch dieses Projekt.
Da die Stadt das Vorhaben finanziell nicht aus eigener Kraft schultern kann,
deckt die Zuweisung den notwendigen Eigenanteil ab.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben
und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden und Kommunen des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragsteller
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes
erfolgen.
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