Kommunalaufsichtliche
Stellungnahmen für Maßnahmen innerhalb des Konjunkturpakets II ? Von inzwischen
304 Anträgen bereits 282 positiv bewertet
Für Magdeburg 7 weitere Projekte positiv bewertet
04.08.2009, Halle (Saale) – 89
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 089/09
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 089/09
Halle, den 24. Juli 2009
Kommunalaufsichtliche
Stellungnahmen für Maßnahmen innerhalb des Konjunkturpakets II ¿ Von inzwischen
304 Anträgen bereits 282 positiv bewertet
Für Magdeburg 7 weitere Projekte positiv bewertet
In den letzten Tagen sind 34 weitere zu bewertende
Projekte der Landkreise und kreisfreien Städte im Landesverwaltungsamt zur
kommunalaufsichtlichen Stellungnahme eingegangen. Insgesamt liegen derzeit 304
Anträge vor, von denen 282 bereits bestätigt werden konnten.
Für die Stadt Magdeburg konnten zum 24.07.2009 7 weitere
Projekte kommunalaufsichtlich befürwortet werden. Damit erhöht sich der Stand
der positiv befürworteten Maßnahmen für Magdeburg von 27 auf derzeit 34. Zwei
weitere Anträge sind neu hinzugekommen befinden sich derzeit in der
Bearbeitung.
Neu Hinzugekommene und positiv bewertete Anträge
Teilrückbau und
Sanierung der integrierten Kindertagesstätte "Fliederhof I und II"
2.068.000,00 ¿
Umbau und Sanierung
B.-Brecht-Str. 5 zur KITA mit Sozialzentrum
2.468.500,00 ¿
Danierung KITA
Lennéstraße
690.600,00 ¿
Summe Einrichtung der
frühkindlichen Infrastruktur
5.227.100,00 ¿
Energetische Sanierung
Konservatorium Georg-Philipp-Thelemann, Thiem 20
130.000,00 ¿
Summe
Schulinfrastrukturpauschale
130.000,00 ¿
Energetische Sanierung
Kloster Unser Lieben Frauen - Innensanierung Westflügel - Museum macht Schule
2.500.000,00 ¿
Energetischer Erweiterungsbau
des Kulturhistorischen Museums Magdeburg (Südverbinder)
4.000.000,00 ¿
Energetische
Modernisierung der Schwimmhalle Diesdorf
7.925.000,00 ¿
Summe sonstige
Infrastrukturinvestitionen
14.425.000,00
Dabei werden vom
Landesverwaltungsamt nur die Maßnahmen der Landkreise und kreisfreien Städte
bewertet, für die Bewertung der Maßnahmen der kreisangehörigen Städte und
Gemeinden sind die Kommunalaufsichten der Landkreise zuständig.
Bisher konnte vom LVwA das selbst erklärte Ziel, innerhalb
von 48 Stunden die eingereichten Maßnahmen zu bewerten, erfüllt werden. Das ist
auch ein Ergebnis der guten Vorarbeit durch gemeinsame Abstimmungsrunden
bereits im Vorfeld der Antragstellungen. Bisher haben nahezu alle eingereichten
Maßnahmen die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. In wenigen Einzelfällen
konnten offene Fragen auf kurzem Wege mit den Antragstellern geklärt werden.
Ablehnungen von Projekten gab es bisher noch nicht.
Mit den bewilligten Mitteln werden
beispielsweise Baumaßnahmen in Schulen umgesetzt, Kreisstraßen erneuert, in
Volkshochschulen und im Bereich des Katastrophenschutzes investiert,
Einzelmaßnahmen in Kindertagesstätten und Kultureinrichtungen realisiert.
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