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Landesverwaltungsamt genehmigt
den Abriss des ?Langen Heinrich?

04.08.2009, Halle (Saale) – 94

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 094/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 094/09

 

 

 

Magdeburg, den 30. Juli 2009

 

 

 

Landesverwaltungsamt genehmigt

den Abriss des ¿Langen Heinrich¿

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt als obere Denkmalschutzbehörde

hat nach langer und sorgfältiger Prüfung und den gesetzlichen Vorgaben folgend

der Mitteldeutschen Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH (MDSE) den

Abriss des ¿Langen Heinrich¿ genehmigt.

 

 

 

Der 108,1m hohe ¿Lange Heinrich¿, wie ihn der Volksmund

schon bald nach seiner Errichtung im Jahr 1921/22 nannte, ist der höchste von

ehemals zahlreichen Industrieschornsteinen auf dem Gelände der

Krupp-Grusonwerke, der sogar noch den Nordturm des Doms um 4 m überragt. Er war

Bestandteil der ¿Licht- und Kraftwerke¿ auf dem Gelände und diente zur

Abführung der Rauchgase der vielen Kessel des Kesselhauses. Über einen Zeitraum

von etwa 80 Jahren hat dieser Schornstein in seinem Urzustand  seine

Standfestigkeit und über 70 Jahre seine Betriebstüchtigkeit bewiesen. Gebaut

wurde er von der damalig bekannten Spezial-Baufirma des feuerungstechnischen

Gewerbes, Rudolf Hanack, Magdeburg.

 

 

 

¿Es ist wahr, dass damit ein bedeutendes Industriedenkmal

aus der Magdeburger Innenstadt verloren geht. Wir haben über viele Jahre um den

Erhalt des Schornsteins gekämpft, nach Lösungen und sanierungswilligen

Investoren gesucht, aber den Verfall nicht aufhalten können¿, erklärte der

Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Leimbach auf der heutigen

Pressekonferenz. ¿Obwohl gerade in Magdeburg viele Denkmale  sehr gelungen

erhalten und saniert wurden, bleiben für dieses technische Denkmal nicht

genügend Fördermittel der Stadt oder des Landes, um dem Eigentümer eine

wirtschaftlich vertretbare Erhaltung zu ermöglichen.¿

 

 

 

Bereits 1995 war bei der oberen Denkmalschutzbehörde ein

Antrag auf Abriss des Denkmals eingereicht worden, der - ebenso wie ein

erneuter Antrag im Jahr 2000 ¿ abgelehnt wurde, da zu diesem Zeitpunkt die

Abrisskosten höher waren als die Erhaltungskosten, so dass die Erhaltung dieses

für die Stadt Magdeburg und ihre Industriegeschichte emotional so bedeutsamen

Denkmals für die damaligen Eigentümer zumutbar war.

 

 

 

Aus den Gutachten, die für die Beurteilung und

Entscheidung über den Abrissantrag herangezogen wurden, geht unwiderlegbar

hervor, dass  sich seitdem der bauliche Zustand des Schornsteins besonders im

oberen Drittel erheblich verschlechtert hatte. Dies ist zum einen den

ausgebliebenen Teilerneuerungen und Generalüberholungen geschuldet, besonders

aber der Stilllegung des Schornsteins im Jahr 1993. Seither wird er nicht mehr

befeuert, so dass die nötige Eigenwärme fehlt, die eine Versottung ( Versottung:

Aufgrund der Durchdringung der Mantelsteine des Kamins insbesondere mit Wasser,

werden innerhalb des Schornsteins chemische Prozesse in Gang gesetzt, die zur

Zerstörung der Baumasse führen können. Insbesondere wirken im Wasser enthaltene

freie Schwefelsäuren auf den kalkhaltigen Zement ein, wobei Kalk zu Gips

umgewandelt wird, der wiederum treibt und zur Zersprengung der Baumasse führt.)

und Schädigung des Mauerwerks verhindern würde.

 

 

 

Aus diesem Grund ist eine Begehung des Schornsteins aus

Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Daher kann seit dem Jahr 2007 auch die

vorgeschriebene Flughindernisbefeuerungsanlage ( blinkende Lichter, die

Flugzeuge oder Hubschrauber z. B. der benachbarten Medizinischen Akademie auf

das Vorhandensein eines hohen Bauwerks als ¿Hindernis¿ hinweisen) nicht mehr gewartet werden, die noch im Jahr 2006

komplett erneuert worden war. Ein Ausfall der

Hindernisbefeuerung hätte zur Folge, dass der Schornstein bis auf eine Höhe von

ca. 50m zurückgebaut werden müsste und damit seine Denkmaleigenschaft verlöre.

 

 

 

Eine Sanierung des Schornsteins kann der Eigentümerin nach

dem Denkmalschutzgesetz (siehe Anlage) nicht zugemutet werden, da der Schornstein

heute nicht mehr genutzt wird und daher nicht die Erträge für eine Sanierung

erwirtschaften kann. Weil auch die Landeshauptstadt Magdeburg die Wiederbelebung der verwaisten Industriebrache

plant und auf dem ehemaligen SKET-Gelände eine gewerbliche Nutzung erreichen

möchte, steht eine Erhaltung des Schornsteins diesen Zielen entgegen, da ein

sehr großer Sicherheitsradius um den Schornstein herum vorgehalten werden

müsste.

 

 

 

¿Denkmale und die damit verbundenen

Verpflichtungen werden leider  oft als Belastung empfunden. Ein Baudenkmal zu

besitzen und zu erhalten heißt Verantwortung übernehmen und ist natürlich auch

eine finanzielle Bürde. Das Landesverwaltungsamt  als Obere

Denkmalschutzbehörde versucht, mit fachkundiger Beratung und Fördermittelvergaben

zu unterstützen, denn jedes abgerissene Denkmal bedeutet den Verlust eines

Teils der Kulturgeschichte Sachsen-Anhalts.¿, so Leimbach abschließend.

 

 

 

Zeittafel:

 

 

 

1921/22               Errichtung

des Kesselhausschornsteines (später genannt ¿Langer Heinrich¿)

 

 

 

19.02.1993

Feststellung

der Denkmaleigenschaft durch das Landesamt für Denkmalpflege

 

 

 

24.05.1995

1.

Abbruchantrag durch die SKET SMM GmbH, dann TLG

 

 

 

03.12.1996

Versagung des

Abbruchs, da die im Antrag geltend gemachte  wirtschaftliche Unzumutbarkeit des

unveränderten Erhalts nicht glaubhaft gemacht worden war, § 10 Abs, 2 Nr. 3

DenkmSchG LSA

 

 

 

11.11.1999

2.

Abbruchantrag durch die SKET Schwermaschinenbau GmbH und deren

Insolvenzverwalter

 

 

 

23.03.2001

Feststellender

Verwaltungsakt zur Denkmaleigenschaft

 

 

 

19.09.2001

            Versagung

des Abbruchs, da wiederum die im Antrag geltend      gemachte  wirtschaftliche

Unzumutbarkeit des unveränderten Erhalts nicht glaubhaft gemacht worden war, §

10 Abs, 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA

 

 

 

23.10.2001

Widerspruch

gegen die Versagung der denkmalrechtlichen Genehmigung vom 19.09.2001

 

 

 

29.09.2003

Zurückweisung

des Widerspruchs

 

 

 

06.11.2003

Klage gegen

der Widerspruchsbescheid vorm Verwaltungsgericht Magdeburg

 

 

 

30.05.2006

            Urteil

des Verwaltungsgericht Magdeburg ¿ damit Abbruchversagung    vom 23.03.2002

rechtskräftig

 

 

 

16.06.2008

3.

Abbruchantrag

 

 

 

29.07.2009          Genehmigung

des Abbruchs

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Statistik und

Hintergrund

 

 

 

Im Land Sachsen-Anhalt gibt es ca. 60.000 Baudenkmale.

Ungefähr die Hälfte dieser Baudenkmale wird als Einzelkulturdenkmal bezeichnet.

Eine nach wie vor große Zahl dieser kulturhistorischen und wertvollen Denkmale

steht vor ihrem Verfall. Das Landesverwaltungsamt als obere

Denkmalschutzbehörde des Landes ist zuständig für die Genehmigung oder

Ablehnung von Anträgen auf Abriss von Baudenkmalen. Für die meisten Verfahren

sind die unteren Denkmalschutzbehörden bei den Landkreisen und Kreisfreien

Städten zuständig. Der Landesgesetzgeber wollte die juristisch und

denkmalfachlich besonders problematischen Abrisse in einer Vollzugsbehörde

bündeln, die gleichzeitig auch die Fachaufsicht über die unteren

Denkmalbehörden ausübt.

 

 

 

Jährlich gehen hier rund 150 Abrissanträge ein.

Statistisch gesehen hat sich die Zahl der Neueingänge der Anträge auf

Genehmigung des Abrisses eines Denkmals und im Verhältnis dazu die Zahl der

Genehmigungen in den letzten Jahren auf gleichbleibendem Niveau gehalten:

 

 

 

Eingänge 2004:     183   davon genehmigt: 109            

 

Eingänge 2005:     141                                  79

 

Eingänge 2006:     127                                  79

 

Eingänge 2007:     150                                  93

 

Eingänge 2008:       90                                 

47.

 

 

 

Insgesamt ist die Zahl der Verfahren zurück gegangen. Hintergrund

der Anträge ist zumeist die finanzielle Überforderung der Eigentümer, die

notwendigen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden

vorzunehmen. Oftmals werden die Gebäude dann nicht mehr gepflegt und verfallen

somit zunehmend ¿ bis ein Abriss unausweichlich erscheint.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Denkmalbörse

des Landesverwaltungsamtes

 

 

 

Im November 2008 eröffnete das Landesverwaltungsamt ein

Online-Portal für verkaufswillige Eigentümer und potentielle Käufer

denkmalgeschützter Gebäude (Baudenkmäler). Die so genannte Denkmalbörse bietet

allen Käufern bzw. Verkäufern eine nach Objektart und Standort differenzierte

Plattform, auf welcher beide Seiten schnell und unkompliziert in Kontakt treten

können.

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt verknüpft mit seiner Online-Börse

die Hoffnung, dass wertvolle Gebäude erhalten bleiben und somit die Zahl der

Abrissanträge dauerhaft sinkt.

 

 

 

Die in der Denkmalbörse angebotenen Denkmale befinden sich

zum einen in privatem Besitz, zum anderen verfügen die LIMSA (Liegenschafts-

und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt) und die Kommunen als Vertreter der

öffentlichen Hand über einen Bestand an freien Baudenkmalen.

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt übernimmt in der Denkmalbörse die

Rolle des Vermittlers zwischen dem interessierten Käufer und dem Anbieter eines

Baudenkmals. Im Online-Portal der Denkmalbörse finden sich außerdem ausgewählte

Informationen zu rechtlichen und finanziellen Aspekten beim Erwerb eines

Baudenkmals, aber auch hilfreiche Links, die eine Entscheidung zum Kauf

zugunsten eines kulturhistorischen Gebäudes erleichtern können.

 

 

 

Zu finden

ist die Denkmalbörse unter:

 

 

 

www.denkmalboerse.sachsen-anhalt.de

 

 

 

Sie

erreichen uns:

 

telefonisch

 

         Frau

Stüwe (Ref. Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe)                                  0391

567 2530

 

         Herr

Moreiko (Pressestelle)     

 

         0345

514 1176

 

         Frau

Steinhardt (Pressestelle)

 

         0345 514 1245

 

 

 

per

E-Mail

 

         denkmalboerse@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

per Post

 

         Landesverwaltungsamt

 

         Referat

Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe

 

         Olvenstedter

Straße 1-2

 

         39108

Magdeburg

 

     

 

         oder

 

 

 

         Landesverwaltungsamt

 

         Stabsstelle

02

 

         Ernst-Kamieth-Straße

2

 

         06112

Halle (Saale).

 

 

 

Die weitere Verwendung aller personenbezogenen Daten durch

das Landesverwaltungsamt unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

 

 

 

 

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