Landesverwaltungsamt genehmigt
den Abriss des ?Langen Heinrich?
04.08.2009, Halle (Saale) – 94
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 094/09
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 094/09
Magdeburg, den 30. Juli 2009
Landesverwaltungsamt genehmigt
den Abriss des ¿Langen Heinrich¿
Das Landesverwaltungsamt als obere Denkmalschutzbehörde
hat nach langer und sorgfältiger Prüfung und den gesetzlichen Vorgaben folgend
der Mitteldeutschen Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH (MDSE) den
Abriss des ¿Langen Heinrich¿ genehmigt.
Der 108,1m hohe ¿Lange Heinrich¿, wie ihn der Volksmund
schon bald nach seiner Errichtung im Jahr 1921/22 nannte, ist der höchste von
ehemals zahlreichen Industrieschornsteinen auf dem Gelände der
Krupp-Grusonwerke, der sogar noch den Nordturm des Doms um 4 m überragt. Er war
Bestandteil der ¿Licht- und Kraftwerke¿ auf dem Gelände und diente zur
Abführung der Rauchgase der vielen Kessel des Kesselhauses. Über einen Zeitraum
von etwa 80 Jahren hat dieser Schornstein in seinem Urzustand seine
Standfestigkeit und über 70 Jahre seine Betriebstüchtigkeit bewiesen. Gebaut
wurde er von der damalig bekannten Spezial-Baufirma des feuerungstechnischen
Gewerbes, Rudolf Hanack, Magdeburg.
¿Es ist wahr, dass damit ein bedeutendes Industriedenkmal
aus der Magdeburger Innenstadt verloren geht. Wir haben über viele Jahre um den
Erhalt des Schornsteins gekämpft, nach Lösungen und sanierungswilligen
Investoren gesucht, aber den Verfall nicht aufhalten können¿, erklärte der
Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Leimbach auf der heutigen
Pressekonferenz. ¿Obwohl gerade in Magdeburg viele Denkmale sehr gelungen
erhalten und saniert wurden, bleiben für dieses technische Denkmal nicht
genügend Fördermittel der Stadt oder des Landes, um dem Eigentümer eine
wirtschaftlich vertretbare Erhaltung zu ermöglichen.¿
Bereits 1995 war bei der oberen Denkmalschutzbehörde ein
Antrag auf Abriss des Denkmals eingereicht worden, der - ebenso wie ein
erneuter Antrag im Jahr 2000 ¿ abgelehnt wurde, da zu diesem Zeitpunkt die
Abrisskosten höher waren als die Erhaltungskosten, so dass die Erhaltung dieses
für die Stadt Magdeburg und ihre Industriegeschichte emotional so bedeutsamen
Denkmals für die damaligen Eigentümer zumutbar war.
Aus den Gutachten, die für die Beurteilung und
Entscheidung über den Abrissantrag herangezogen wurden, geht unwiderlegbar
hervor, dass sich seitdem der bauliche Zustand des Schornsteins besonders im
oberen Drittel erheblich verschlechtert hatte. Dies ist zum einen den
ausgebliebenen Teilerneuerungen und Generalüberholungen geschuldet, besonders
aber der Stilllegung des Schornsteins im Jahr 1993. Seither wird er nicht mehr
befeuert, so dass die nötige Eigenwärme fehlt, die eine Versottung ( Versottung:
Aufgrund der Durchdringung der Mantelsteine des Kamins insbesondere mit Wasser,
werden innerhalb des Schornsteins chemische Prozesse in Gang gesetzt, die zur
Zerstörung der Baumasse führen können. Insbesondere wirken im Wasser enthaltene
freie Schwefelsäuren auf den kalkhaltigen Zement ein, wobei Kalk zu Gips
umgewandelt wird, der wiederum treibt und zur Zersprengung der Baumasse führt.)
und Schädigung des Mauerwerks verhindern würde.
Aus diesem Grund ist eine Begehung des Schornsteins aus
Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Daher kann seit dem Jahr 2007 auch die
vorgeschriebene Flughindernisbefeuerungsanlage ( blinkende Lichter, die
Flugzeuge oder Hubschrauber z. B. der benachbarten Medizinischen Akademie auf
das Vorhandensein eines hohen Bauwerks als ¿Hindernis¿ hinweisen) nicht mehr gewartet werden, die noch im Jahr 2006
komplett erneuert worden war. Ein Ausfall der
Hindernisbefeuerung hätte zur Folge, dass der Schornstein bis auf eine Höhe von
ca. 50m zurückgebaut werden müsste und damit seine Denkmaleigenschaft verlöre.
Eine Sanierung des Schornsteins kann der Eigentümerin nach
dem Denkmalschutzgesetz (siehe Anlage) nicht zugemutet werden, da der Schornstein
heute nicht mehr genutzt wird und daher nicht die Erträge für eine Sanierung
erwirtschaften kann. Weil auch die Landeshauptstadt Magdeburg die Wiederbelebung der verwaisten Industriebrache
plant und auf dem ehemaligen SKET-Gelände eine gewerbliche Nutzung erreichen
möchte, steht eine Erhaltung des Schornsteins diesen Zielen entgegen, da ein
sehr großer Sicherheitsradius um den Schornstein herum vorgehalten werden
müsste.
¿Denkmale und die damit verbundenen
Verpflichtungen werden leider oft als Belastung empfunden. Ein Baudenkmal zu
besitzen und zu erhalten heißt Verantwortung übernehmen und ist natürlich auch
eine finanzielle Bürde. Das Landesverwaltungsamt als Obere
Denkmalschutzbehörde versucht, mit fachkundiger Beratung und Fördermittelvergaben
zu unterstützen, denn jedes abgerissene Denkmal bedeutet den Verlust eines
Teils der Kulturgeschichte Sachsen-Anhalts.¿, so Leimbach abschließend.
Zeittafel:
1921/22 Errichtung
des Kesselhausschornsteines (später genannt ¿Langer Heinrich¿)
19.02.1993
Feststellung
der Denkmaleigenschaft durch das Landesamt für Denkmalpflege
24.05.1995
1.
Abbruchantrag durch die SKET SMM GmbH, dann TLG
03.12.1996
Versagung des
Abbruchs, da die im Antrag geltend gemachte wirtschaftliche Unzumutbarkeit des
unveränderten Erhalts nicht glaubhaft gemacht worden war, § 10 Abs, 2 Nr. 3
DenkmSchG LSA
11.11.1999
2.
Abbruchantrag durch die SKET Schwermaschinenbau GmbH und deren
Insolvenzverwalter
23.03.2001
Feststellender
Verwaltungsakt zur Denkmaleigenschaft
19.09.2001
Versagung
des Abbruchs, da wiederum die im Antrag geltend gemachte wirtschaftliche
Unzumutbarkeit des unveränderten Erhalts nicht glaubhaft gemacht worden war, §
10 Abs, 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA
23.10.2001
Widerspruch
gegen die Versagung der denkmalrechtlichen Genehmigung vom 19.09.2001
29.09.2003
Zurückweisung
des Widerspruchs
06.11.2003
Klage gegen
der Widerspruchsbescheid vorm Verwaltungsgericht Magdeburg
30.05.2006
Urteil
des Verwaltungsgericht Magdeburg ¿ damit Abbruchversagung vom 23.03.2002
rechtskräftig
16.06.2008
3.
Abbruchantrag
29.07.2009 Genehmigung
des Abbruchs
Statistik und
Hintergrund
Im Land Sachsen-Anhalt gibt es ca. 60.000 Baudenkmale.
Ungefähr die Hälfte dieser Baudenkmale wird als Einzelkulturdenkmal bezeichnet.
Eine nach wie vor große Zahl dieser kulturhistorischen und wertvollen Denkmale
steht vor ihrem Verfall. Das Landesverwaltungsamt als obere
Denkmalschutzbehörde des Landes ist zuständig für die Genehmigung oder
Ablehnung von Anträgen auf Abriss von Baudenkmalen. Für die meisten Verfahren
sind die unteren Denkmalschutzbehörden bei den Landkreisen und Kreisfreien
Städten zuständig. Der Landesgesetzgeber wollte die juristisch und
denkmalfachlich besonders problematischen Abrisse in einer Vollzugsbehörde
bündeln, die gleichzeitig auch die Fachaufsicht über die unteren
Denkmalbehörden ausübt.
Jährlich gehen hier rund 150 Abrissanträge ein.
Statistisch gesehen hat sich die Zahl der Neueingänge der Anträge auf
Genehmigung des Abrisses eines Denkmals und im Verhältnis dazu die Zahl der
Genehmigungen in den letzten Jahren auf gleichbleibendem Niveau gehalten:
Eingänge 2004: 183 davon genehmigt: 109
Eingänge 2005: 141 79
Eingänge 2006: 127 79
Eingänge 2007: 150 93
Eingänge 2008: 90
47.
Insgesamt ist die Zahl der Verfahren zurück gegangen. Hintergrund
der Anträge ist zumeist die finanzielle Überforderung der Eigentümer, die
notwendigen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden
vorzunehmen. Oftmals werden die Gebäude dann nicht mehr gepflegt und verfallen
somit zunehmend ¿ bis ein Abriss unausweichlich erscheint.
Denkmalbörse
des Landesverwaltungsamtes
Im November 2008 eröffnete das Landesverwaltungsamt ein
Online-Portal für verkaufswillige Eigentümer und potentielle Käufer
denkmalgeschützter Gebäude (Baudenkmäler). Die so genannte Denkmalbörse bietet
allen Käufern bzw. Verkäufern eine nach Objektart und Standort differenzierte
Plattform, auf welcher beide Seiten schnell und unkompliziert in Kontakt treten
können.
Das Landesverwaltungsamt verknüpft mit seiner Online-Börse
die Hoffnung, dass wertvolle Gebäude erhalten bleiben und somit die Zahl der
Abrissanträge dauerhaft sinkt.
Die in der Denkmalbörse angebotenen Denkmale befinden sich
zum einen in privatem Besitz, zum anderen verfügen die LIMSA (Liegenschafts-
und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt) und die Kommunen als Vertreter der
öffentlichen Hand über einen Bestand an freien Baudenkmalen.
Das Landesverwaltungsamt übernimmt in der Denkmalbörse die
Rolle des Vermittlers zwischen dem interessierten Käufer und dem Anbieter eines
Baudenkmals. Im Online-Portal der Denkmalbörse finden sich außerdem ausgewählte
Informationen zu rechtlichen und finanziellen Aspekten beim Erwerb eines
Baudenkmals, aber auch hilfreiche Links, die eine Entscheidung zum Kauf
zugunsten eines kulturhistorischen Gebäudes erleichtern können.
Zu finden
ist die Denkmalbörse unter:
www.denkmalboerse.sachsen-anhalt.de
Sie
erreichen uns:
telefonisch
Frau
Stüwe (Ref. Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe) 0391
567 2530
Herr
Moreiko (Pressestelle)
0345
514 1176
Frau
Steinhardt (Pressestelle)
0345 514 1245
per
denkmalboerse@lvwa.sachsen-anhalt.de
per Post
Landesverwaltungsamt
Referat
Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe
Olvenstedter
Straße 1-2
39108
Magdeburg
oder
Landesverwaltungsamt
Stabsstelle
02
Ernst-Kamieth-Straße
2
06112
Halle (Saale).
Die weitere Verwendung aller personenbezogenen Daten durch
das Landesverwaltungsamt unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477
Mail:
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de






