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Gemeinsame Presseerklärung der
Staatsanwaltschaft Stendal und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord -
Untersuchungsergebnisse zum Tontagebau Vehlitz

28.07.2009, Magdeburg – 50

  • Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Nord - Pressemitteilung Nr.: 050/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Polizeidirektion Nord -

Pressemitteilung Nr.: 050/09

 

 

 

Magdeburg, den 28. Juli 2009

 

 

 

Gemeinsame Presseerklärung der

Staatsanwaltschaft Stendal und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord -

Untersuchungsergebnisse zum Tontagebau Vehlitz

 

 

 

Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord führt im Auftrage

der Staatsanwaltschaft Stendal ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des

unerlaubten Betreibens von Anlagen sowie des unerlaubten Umganges mit

gefährlichen Abfällen im Zusammenhang mit dem Verfüllen des Tontagebaues in

Vehlitz (LK Jerichower Land).

 

Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde seit Mitte Februar

2009 bis zum 19.05.2009 der betreffende Tontagebau Vehlitz¿ Teilfeld II im

Auftrage der Staatsanwaltschaft Stendal mittels Tiefenbohrungen beprobt.

 

Im nördlichen Verfüllkörper des Teilfeldes II wurden im

April/Mai diesen Jahres vier Wasserproben entnommen, deren Analyseergebnisse

durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt hinsichtlich einer

Umweltgefährdung eingeschätzt wurden und jetzt vorliegen.

 

 

 

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt sieht die

Geringfügigkeitsschwellenwerte der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser

(LAWA) aus dem Jahre 2004 und die Grenzwerte des Anhanges 51 (¿Oberirdische

Ablagerung von Abfällen) der Abwasserverordnung (AbwV) bei fast allen

Parametern und in allen Wasserproben überschritten. Eine Kontamination des in

das Abbaufeld II eingetretenen Wassers ist somit festzustellen und aufgrund der

Ergebnisse beim Parameter ¿Leuchtbakterientest¿ als toxisch einzuschätzen. Der

Leuchtbakterientest ist ein Maß für die Schädlichkeit von Abwässern gegenüber

Leuchtbakterien. Die Gegenüberstellung der Sickerwasserinhaltsstoffe einer

Siedlungsabfalldeponie mit den Inhaltsstoffen des Wassers aus dem Verfüllkörper

des Tontagebaues Vehlitz Teilfeld II zeigt, dass dieses Wasser in seiner

Beschaffenheit einem Sickerwasser einer Siedlungsabfalldeponie entspricht.

 

 

 

Ein Austritt des Wassers aus dem Verfüllkörper ist bisher

nicht nachgewiesen. Die Ermittlungen hinsichtlich des Eintrittes einer

möglichen Umweltgefährdung werden fortgeführt.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord

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presse.pd-nord@polizei.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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