Gemeinsame Presseerklärung der
Staatsanwaltschaft Stendal und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord -
Untersuchungsergebnisse zum Tontagebau Vehlitz
28.07.2009, Magdeburg – 50
- Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord
Polizeidirektion Nord - Pressemitteilung Nr.: 050/09
Polizeidirektion Nord -
Pressemitteilung Nr.: 050/09
Magdeburg, den 28. Juli 2009
Gemeinsame Presseerklärung der
Staatsanwaltschaft Stendal und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord -
Untersuchungsergebnisse zum Tontagebau Vehlitz
Die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord führt im Auftrage
der Staatsanwaltschaft Stendal ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des
unerlaubten Betreibens von Anlagen sowie des unerlaubten Umganges mit
gefährlichen Abfällen im Zusammenhang mit dem Verfüllen des Tontagebaues in
Vehlitz (LK Jerichower Land).
Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde seit Mitte Februar
2009 bis zum 19.05.2009 der betreffende Tontagebau Vehlitz¿ Teilfeld II im
Auftrage der Staatsanwaltschaft Stendal mittels Tiefenbohrungen beprobt.
Im nördlichen Verfüllkörper des Teilfeldes II wurden im
April/Mai diesen Jahres vier Wasserproben entnommen, deren Analyseergebnisse
durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt hinsichtlich einer
Umweltgefährdung eingeschätzt wurden und jetzt vorliegen.
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt sieht die
Geringfügigkeitsschwellenwerte der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser
(LAWA) aus dem Jahre 2004 und die Grenzwerte des Anhanges 51 (¿Oberirdische
Ablagerung von Abfällen) der Abwasserverordnung (AbwV) bei fast allen
Parametern und in allen Wasserproben überschritten. Eine Kontamination des in
das Abbaufeld II eingetretenen Wassers ist somit festzustellen und aufgrund der
Ergebnisse beim Parameter ¿Leuchtbakterientest¿ als toxisch einzuschätzen. Der
Leuchtbakterientest ist ein Maß für die Schädlichkeit von Abwässern gegenüber
Leuchtbakterien. Die Gegenüberstellung der Sickerwasserinhaltsstoffe einer
Siedlungsabfalldeponie mit den Inhaltsstoffen des Wassers aus dem Verfüllkörper
des Tontagebaues Vehlitz Teilfeld II zeigt, dass dieses Wasser in seiner
Beschaffenheit einem Sickerwasser einer Siedlungsabfalldeponie entspricht.
Ein Austritt des Wassers aus dem Verfüllkörper ist bisher
nicht nachgewiesen. Die Ermittlungen hinsichtlich des Eintrittes einer
möglichen Umweltgefährdung werden fortgeführt.
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