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Ab 2010 einheitliche
Ansprechpartner für Unternehmen
Gesetzentwurf zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie zur Anhörung frei

21.07.2009, Magdeburg – 389

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 389/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 389/09

 

 

 

Magdeburg, den 21. Juli 2009

 

 

 

Ab 2010 einheitliche

Ansprechpartner für Unternehmen

Gesetzentwurf zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie zur Anhörung frei

 

Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes

zur Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Sachsen-Anhalt entsprechend

der Kabinettsvorlage des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Anhörung

frei gegeben. Das Reformpaket ist eines der wichtigsten Vorhaben der

Europäischen Gemeinschaft. Es zielt darauf, Marktstrukturen (Anbieter,

Verwaltung, Konsumenten) innerhalb der Gemeinschaft zu harmonisieren und damit

im globalen Wettbewerb zu stärken.

 

Unternehmen sehen sich bislang konfrontiert mit einer Vielzahl

von Vorschriften, Verfahren und Formalitäten. Für Erlaubnisse, Bewilligungen

und Genehmigungen bei der Verwirklichung von Wirtschafts- und Bauvorhaben sind

unterschiedlichste Behörden zuständig, die alle kontaktiert werden müssen. Die

Richtlinie fordert ein gesetzlich geregeltes Verfahren, das einen Wahlanspruch

auf Abwicklung sämtlicher für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit

notwendiger Verfahren und Formalitäten über eine einheitliche Stelle bietet.

Die Errichtung der einheitlichen Stellen, der so genannten ¿Einheitlichen

Ansprechpartner¿, obliegt den Ländern in eigener Zuständigkeit. In

Sachsen-Anhalt soll diese Aufgabe beginnend im Jahresverlauf 2010 vom

Landesverwaltungsamt in Halle wahrgenommen werden.

 

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf regelt alle mit dieser

grundlegenden Reform verbundenen Details bis hin zu Gebühren und Verfahrenskosten.

Er ist jetzt zur Anhörung frei. Die Anhörungsfrist endet am 6. August 2009. Die zweite Kabinettsbefassung soll am 25. August erfolgen.

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de