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Altmarkkreis Salzwedel erhält über 210.000
Euro für Straßenbaumaßnahmen

21.07.2009, Magdeburg – 165

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 165/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 165/09

 

 

 

Magdeburg, den 21. Juli 2009

 

 

 

 

 

Altmarkkreis Salzwedel erhält über 210.000

Euro für Straßenbaumaßnahmen

 

Dem Altmarkkreis Salzwedel wurde vom

Innenministerium die Summe von 123.604,50

Euro für den weiteren Ausbau der Kreisstraße 1119, Ortsverbindung

Jüvar bis Bornsen, und der Betrag von 89.482,50

Euro für den Ausbau der Kreisstraße 1095, Ortsverbindung Siedentramm

bis Rittleben, bewilligt.

 

Beide Baumaßnahmen werden durch den Bund finanziell

gefördert. Allerdings muss die antragstellende Kommune die dafür notwendigen

Eigenanteile selbst erbringen. Da der Landkreis finanziell nicht dazu in der

Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wurden die Beträge vom Land

auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt.

 

Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD): ¿Gerade in den dünn besiedelten

Gebieten wie dem Altmarkkreis Salzwedel sind die hier lebenden Menschen und

ansässigen Unternehmen auf gut ausgebaute Verkehrswege besonders angewiesen. In

dem das Land diese Summen zur Verfügung stellt, investiert es unmittel­bar in

die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur des Landkrei­ses, was sich wiederum

positiv auf Wirtschaftswachstum und Lebensqualität auswirken soll.¿

 

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemein­schaftsaufgaben

und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für

Investitionen zur Verbes­serung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern

werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr

der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune

einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen.

Ist sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung

droht, kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung

des Landes erhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

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39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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