Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt:
Wirtschaftskriminalität verursachte im Jahr 2008 Vermögensschäden von über 42
Millionen Euro
16.07.2009, Magdeburg – 7
- Landeskriminalamt
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/09
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt -
Pressemitteilung Nr.: 007/09
Magdeburg, den 16. Juli 2009
Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt:
Wirtschaftskriminalität verursachte im Jahr 2008 Vermögensschäden von über 42
Millionen Euro
Fallzahlen um mehr als zwei Drittel zurückgegangen
mit 97,8 Prozent weiterhin hohe Aufklärungsquote
deutlicher Rückgang bei Insolvenzdelikten um rund 34 Prozent
Die Fallzahlen der Wirtschaftskriminalität sind in Sachsen-Anhalt im Jahr 2008
(1.087) im Vergleich zum Vorjahr (3.479) um mehr als zwei Drittel
zurückgegangen.
Jochen Hollmann, stellv.
Direktor des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt (LKA), dazu: ¿Obwohl der Anteil
der polizeilich erfassten Wirtschaftskriminalität an der Gesamtkriminalität im
Jahr 2008 nur 0,5 Prozent betragen hat (1.087 von 206.669 Straftaten)
verursachte sie immerhin gut 24 Prozent (42,2 Mio. Euro) aller durch
Kriminalität insgesamt hervorgerufenen Vermögensschäden (174 Mio. Euro).¿
Auch das Problem des so genannten Dunkelfeldes
spiele bei der Wirtschaftskriminalität eine erhebliche Rolle: ¿Eine Vielzahl
der Geschädigten sieht davon ab, Strafanzeige bei der Polizei zu stellen, da
sie beispielsweise glauben, dadurch einen Ansehensverlust zu erleiden. Das
tatsächliche Kriminalitätsgeschehen wird daher durch die Zahlen der
Polizeilichen Kriminalstatistik nicht umfassend abgebildet, ¿ so der stellv.
LKA-Chef.
Der 2008 zu beobachtende Rückgang der Fallzahlen
sei nicht in allen Deliktsgruppen gleichmäßig zu verzeichnen gewesen, sondern
beschränkte sich im Wesentlichen auf den ¿wirtschaftskriminellen Betrug¿. In
2008 war hier ein Einbruch bei den sog. Großverfahren zu registrieren. Gerade
hier müsse man jedoch wissen, dass insbesondere Großverfahren mit einer
Vielzahl von Anzeigeerstattern, teilweise über 1.000 Geschädigte pro Verfahren,
bei den geringen absoluten Fallzahlen in einzelnen Jahren ganz erhebliche
statistische Schwankungen und damit Verzerrungen hervorrufen können.
Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität - als
sog. Kontrollkriminalität - ist zudem in hohem Maße von der Prüf- und
Überwachungstätigkeit der Wirtschaftsverwaltungsbehörden, etwa der subventionsvergebenden Stellen abhängig.
Der Rückgang der Fallzahlen hatte auf die
Aufklärungsquote, diese betrug 2008 bei der Wirtschaftskriminalität 97,8
Prozent und war damit nur unwesentlich geringer als 2007 (99,3 Prozent), keine
nennenswerten negativen Auswirkungen.
Jochen Hollmann betonte,
dass ein positiver Aspekt des Jahres 2008 der deutliche Rückgang der
Insolvenzdelikte (2008: =187; 2007: =283) um immerhin rund 34 Prozent gewesen
sei. Damit verminderte sich auch die Summe der durch Insolvenzdelikte
verursachten Vermögensschäden von rund 29 Mio. Euro im Jahr 2007 auf ca. 17,5
Mio. Euro in 2008. Dieser positive Trend sei im Wesentlichen auf die günstige
Wirtschaftsentwicklung bis zum Herbst 2008 zurückzuführen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschafts- und
Finanzkrise könne nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der
Wirtschaftkriminalität zukünftig einen Anstieg der Fallzahlen geben könnte.
Jochen Hollmann: ¿Die Bekämpfung der
Wirtschaftskriminalität ist für die Polizei in Sachsen-Anhalt trotz gesunkener
Fallzahlen nicht einfacher geworden. Die rasante technische Entwicklung etwa im
Bereich der Computertechnik, die Zunahme der Komplexität der Ermittlungsverfahren,
welche nur noch durch temporäre Organisationseinheiten wie Ermittlungsgruppen
zu bewältigen ist, aber auch Tendenzen, dass Täter aus dem Sektor der
organisierten Kriminalität sich im Bereich der Wirtschaftskriminalität
engagieren, stellen an die Wirtschaftskriminalisten auch in der Zukunft enorme
fachliche und personelle Anforderungen.¿
Info:
Unter den Begriff Wirtschaftskriminalität wird in
der Kriminalistik eine Vielzahl von Delikten subsumiert, denen allen gemeinsam
ist, dass es sich im Kern um Bereicherungskriminalität handelt, die im
Zusammenhang mit der (tatsächlichen oder auch nur vorgetäuschten) Erzeugung,
Herstellung und Verteilung von Gütern oder der Erbringung und Entgegennahme von Leistungen des wirtschaftlichen Bedarfs
verübt wird.
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