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Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt:
Wirtschaftskriminalität verursachte im Jahr 2008 Vermögensschäden von über 42
Millionen Euro

16.07.2009, Magdeburg – 7

  • Landeskriminalamt

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt - Pressemitteilung Nr.: 007/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt -

Pressemitteilung Nr.: 007/09

 

 

 

Magdeburg, den 16. Juli 2009

 

 

 

Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt:

Wirtschaftskriminalität verursachte im Jahr 2008 Vermögensschäden von über 42

Millionen Euro

 

 

Fallzahlen um mehr als zwei Drittel zurückgegangen

mit 97,8 Prozent weiterhin hohe Aufklärungsquote

deutlicher Rückgang bei Insolvenzdelikten um rund 34 Prozent

 

 

 

Die Fallzahlen der Wirtschaftskriminalität sind in Sachsen-Anhalt im Jahr 2008

(1.087) im Vergleich zum Vorjahr (3.479) um mehr als zwei Drittel

zurückgegangen.

 

Jochen Hollmann, stellv.

Direktor des Landeskriminalamtes Sachsen-Anhalt (LKA), dazu: ¿Obwohl der Anteil

der polizeilich erfassten Wirtschaftskriminalität an der Gesamtkriminalität im

Jahr 2008 nur 0,5 Prozent betragen hat (1.087 von 206.669 Straftaten)

verursachte sie immerhin gut 24 Prozent (42,2 Mio. Euro) aller durch

Kriminalität insgesamt hervorgerufenen Vermögensschäden (174 Mio. Euro).¿

 

Auch das Problem des so genannten Dunkelfeldes

spiele bei der Wirtschaftskriminalität eine erhebliche Rolle: ¿Eine Vielzahl

der Geschädigten sieht davon ab, Strafanzeige bei der Polizei zu stellen, da

sie beispielsweise glauben, dadurch einen Ansehensverlust zu erleiden. Das

tatsächliche Kriminalitätsgeschehen wird daher durch die Zahlen der

Polizeilichen Kriminalstatistik nicht umfassend abgebildet, ¿ so der stellv.

LKA-Chef.

 

Der 2008 zu beobachtende Rückgang der Fallzahlen

sei nicht in allen Deliktsgruppen gleichmäßig zu verzeichnen gewesen, sondern

beschränkte sich im Wesentlichen auf den ¿wirtschaftskriminellen Betrug¿. In

2008 war hier ein Einbruch bei den sog. Großverfahren zu registrieren. Gerade

hier müsse man jedoch wissen, dass insbesondere Großverfahren mit einer

Vielzahl von Anzeigeerstattern, teilweise über 1.000 Geschädigte pro Verfahren,

bei den geringen absoluten Fallzahlen in einzelnen Jahren ganz erhebliche

statistische Schwankungen und damit Verzerrungen hervorrufen können.

 

Die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität - als

sog. Kontrollkriminalität - ist zudem in hohem Maße von der Prüf- und

Überwachungstätigkeit der Wirtschaftsverwaltungsbehörden, etwa der subventionsvergebenden Stellen abhängig.

 

Der Rückgang der Fallzahlen hatte auf die

Aufklärungsquote, diese betrug 2008 bei der Wirtschaftskriminalität 97,8

Prozent und war damit nur unwesentlich geringer als 2007 (99,3 Prozent), keine

nennenswerten negativen Auswirkungen.

 

Jochen Hollmann betonte,

dass ein positiver Aspekt des Jahres 2008 der deutliche Rückgang der

Insolvenzdelikte (2008: =187; 2007: =283) um immerhin rund 34 Prozent gewesen

sei. Damit verminderte sich auch die Summe der durch Insolvenzdelikte

verursachten Vermögensschäden von rund 29 Mio. Euro im Jahr 2007 auf ca. 17,5

Mio. Euro in 2008. Dieser positive Trend sei im Wesentlichen auf die günstige

Wirtschaftsentwicklung bis zum Herbst 2008 zurückzuführen.

 

Vor dem Hintergrund der aktuellen Wirtschafts- und

Finanzkrise könne nicht ausgeschlossen werden, dass es bei der

Wirtschaftkriminalität zukünftig einen Anstieg der Fallzahlen geben könnte.

Jochen Hollmann: ¿Die Bekämpfung der

Wirtschaftskriminalität ist für die Polizei in Sachsen-Anhalt trotz gesunkener

Fallzahlen nicht einfacher geworden. Die rasante technische Entwicklung etwa im

Bereich der Computertechnik, die Zunahme der Komplexität der Ermittlungsverfahren,

welche nur noch durch temporäre Organisationseinheiten wie Ermittlungsgruppen

zu bewältigen ist, aber auch Tendenzen, dass Täter aus dem Sektor der

organisierten Kriminalität sich im Bereich der Wirtschaftskriminalität

engagieren, stellen an die Wirtschaftskriminalisten auch in der Zukunft enorme

fachliche und personelle Anforderungen.¿

 

Info:

 

Unter den Begriff Wirtschaftskriminalität wird in

der Kriminalistik eine Vielzahl von Delikten subsumiert, denen allen gemeinsam

ist, dass es sich im Kern um Bereicherungskriminalität handelt, die im

Zusammenhang mit der (tatsächlichen oder auch nur vorgetäuschten) Erzeugung,

Herstellung und Verteilung von Gütern oder der Erbringung und Entgegennahme von Leistungen des wirtschaftlichen Bedarfs

verübt wird.

 

 

 

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