Menu
menu

Fördermittel für Errichtung von
Grabennischen an Unterhaltungsverband ?Helme?

16.07.2009, Halle (Saale) – 80

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 080/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 080/09

 

 

 

Halle (Saale), den 16. Juli 2009

 

 

 

Fördermittel für Errichtung von

Grabennischen an Unterhaltungsverband ¿Helme¿

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt hat dem

Unterhaltungsverband ¿Helme¿ (LK Mansfeld-Südharz) für die Errichtung von

Grabennischen im Westerbach bei Nienstedt und im Einzinger Bach bei

Oberröblingen Fördermittel in Höhe von knapp 65.000,- Euro gewährt.

 

 

 

In unserer heutigen Agrarlandschaft ist

ein zunehmender Verlust besonders von kleineren Standgewässern zu verzeichnen.

Diese Wasserzonen dienen vor allem Froschlurchen und Fischen als Laichgewässer,

sind aber auch für viele andere Tier- und Pflanzenarten ein wichtiger

Lebensraum.

 

Durch die Errichtung der Grabennischen am

¿Westerbach¿ sowie am ¿Einzinger Bach¿ südöstlich von Sangerhausen sollen neue Flachwasserzonen und damit neue Lebensräume

und bessere Lebensbedingungen für unsere einheimischer Tier- und Pflanzenarten

geschaffen werden.

 

 

 

Untersuchungen von sich

bereits in der Nähe befindlichen Grabennischen im Gewässersystem der

Helmeniederung haben gezeigt, dass vor allem Froschlurche diese

strömungsberuhigten Gewässerabschnitte als Laichhabitat nutzen. Folgende, nach

der FFH-Richtlinie besonders schützenswerte, Arten kommen im FFH-Gebiet

¿Gewässersystem der Helmeniederung¿ und in der Umgebung der Ortschaften

Nienstedt und Oberröblingen vor und können von der Schaffung der Grabennischen

an den o. g. Bächen profitieren: die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus),

die Wechselkröte ( Bufo viridis ) sowie der Laubfrosch ( Hyla arborea ).

 

 

 

Die Maßnahme am ¿Einzinger Bach¿ befindet

sich auf einer Fläche, auf der bereits Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den

Bau der in unmittelbarer Nähe befindlichen Autobahn umgesetzt wurden. Ziel

dieser Ausgleichsmaßnahme war die Entwicklung von Sukzessionsflächen. Durch die

Schaffung eines Laichbiotops wird diese Fläche weiter aufgewertet.

 

 

 

 

 

Hintergrund:

 

 

 

Das Landesverwaltungsamt fördert

landesweit Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Den Schwerpunkt

dieser Förderung bildet das europäische Schutzgebietssystem ¿Natura 2000¿, aber

auch die Pflege und Entwicklung von anderen Flächen mit hohem Naturwert kann

gefördert werden. Für wertverbessernde Maßnahmen in Natura 2000 ¿ Räumen sind

Zuschüsse bis zu 100 % der Projekt-Ausgaben möglich.

 

 

 

Die Förderung erfolgt unter Beteiligung

des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes

(¿ELER¿), der 75 % der Ausgaben übernimmt. Die restlichen 25 % trägt das Land

Sachsen-Anhalt. Die Förderung aus diesen Mitteln ist bis einschließlich 2013

möglich. Insgesamt werden in diesem Zeitraum rund 30 Mio. Euro für Projekte zur

Verfügung stehen.

 

 

 

Interessierte können sich zur

Naturschutz-Projektförderung auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes (www.lvwa.sachsen-anhalt.de/naturschutz)

informieren und dort Formulare und Hinweise herunterladen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2

06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum

 

LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de