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Zur wiederholten Debatte zur Beschäftigung
von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des Ministeriums für
Staatssicherheit im Bereich der Landespolizei wird klargestellt:

08.07.2009, Magdeburg – 157

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 157/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 157/09

 

 

 

Magdeburg, den 7. Juli 2009

 

 

 

 

 

Zur wiederholten Debatte zur Beschäftigung

von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des Ministeriums für

Staatssicherheit im Bereich der Landespolizei wird klargestellt:

 

Im

Bereich der Polizei wurden für alle Bediensteten (auch An­gestellte und Arbeiter)

Auskünfte bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des

Staatssicherheitsdienstes der ehema­ligen DDR (BStU) beantragt. Insgesamt

wurden mit Stand 2007 12.566 Anträge gestellt. In 2.515 Fällen gab es Hinweise

auf eine hauptamtliche Tätigkeit beim MfS, eine inoffizielle Mitarbeit oder

sonstige Zusammenarbeit mit dem MfS. Im Zeitraum von 1991 bis 1996 wurden diese

Fälle durch eingesetzte Personal­ausschüsse geprüft, welche auf Beschluss der

Landesregierung durch das Ministerium des Innern eingerichtet wurden. Ein sol­cher

Personalausschuss setzte sich aus einem Bediensteten mit der Befähigung zum

Richteramt als Vorsitzender, einem Mitglied mit besonderer Kenntnis von

Struktur und Arbeitsweise des MfS/Amtes für Nationale Sicherheit und einem

Bedienste­ten des Verwaltungszweigs, in dem der vom Votum des

Personalausschusses Betroffene eingesetzt ist bzw. werden soll, zusammen.

 

Vor

Berufung der Mitglieder der Personalausschüsse wurden die Sonderbeauftragten

für die personenbezogenen Unterlagen des MfS/Amtes für Nationale Sicherheit

beteiligt.

 

Im

Ergebnis der von den Personalausschüssen vorgenom­menen

Einzelfallüberprüfungen, in denen die Betroffenen unter anderem auch persönlich

angehört worden sind, wurde in 793 Fällen das Arbeitsverhältnis beendet. In 1.722

Fällen fiel die Entscheidung für eine Weiterbeschäftigung des Betroffenen aus.

Kriterien für eine Nichtweiterbeschäftigung waren u.a. der Erhalt von

Zuwendungen durch das MfS oder die Fertigung personenbezogener Berichte über

Dritte an das MfS.

 

Weiterbeschäftigt in Folge der

Prüfung der Personalausschüsse wurden auch 236 ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des

MfS, welche Gegenstand der medialen Berichterstattung vom Wochenende waren.

Hierbei handelte es sich insbesondere um Spezialisten, die zuvor in den

Bereichen des Personen- und Objektschutzes und der Terrorabwehr tätig waren.

Von diesen Personen sind noch etwa 100 im Bereich der Polizei beschäftigt.

 

Die Anzahl von 1.722 Fällen stellt die

Gesamtanzahl der nach Einzelfallüberprüfung erfolgten Weiterbeschäftigungen im

Polizeibereich des Landes Sachsen-Anhalt nach der Wiedervereinigung dar und

umfasste neben den hauptamtlichen Mitarbeitern auch inoffizielle Mitarbeiter

des MfS oder diejenigen, die anderweitig mit dem MfS zusammengearbeitet haben,

z. B. Grundwehrdienstleistende im Wachregiment. Wie viele Personen dieses

Personkreises seitdem altersbedingt in den Ruhestand ge­gangen oder anderweitig

aus dem Dienst ausgeschieden sind, ist zurzeit nicht bezifferbar. Im übrigen

sind die hier in Rede stehenden Zahlen in den Tätigkeits­berichten des

Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der

ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt angeführt, die nach Artikel 1 § 6 Abs. 1 des

AG StUG LSA (Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Unterlagen des Staats­sicherheitsdienstes

der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) jährlich dem Landtag und der

Landesregierung vorgelegt und dort seit 1996 veröffentlicht werden. Diese

Berichte sind beispielsweise unter Eingabe des Links  http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=17997 auf der

Internetseite des Landesbeauftragten für die Unterlagen des

Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt abrufbar.

 

Minister Hövelmann: ¿Alle

Einzelfallüberprüfungen erfolgten in einem rechts­staatlichen Verfahren und es

besteht keine Veranlassung, die Verfahren anzuzweifeln.¿

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-AnhaltVerantwortlich:Danilo WeiserPressesprecherHalberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni"39112 MagdeburgTel: (0391) 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5377Fax: (0391) 567-5520Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de