Zur wiederholten Debatte zur Beschäftigung
von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des Ministeriums für
Staatssicherheit im Bereich der Landespolizei wird klargestellt:
08.07.2009, Magdeburg – 157
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 157/09
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 157/09
Magdeburg, den 7. Juli 2009
Zur wiederholten Debatte zur Beschäftigung
von hauptamtlichen und inoffiziellen Mitarbeitern des Ministeriums für
Staatssicherheit im Bereich der Landespolizei wird klargestellt:
Im
Bereich der Polizei wurden für alle Bediensteten (auch Angestellte und Arbeiter)
Auskünfte bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) beantragt. Insgesamt
wurden mit Stand 2007 12.566 Anträge gestellt. In 2.515 Fällen gab es Hinweise
auf eine hauptamtliche Tätigkeit beim MfS, eine inoffizielle Mitarbeit oder
sonstige Zusammenarbeit mit dem MfS. Im Zeitraum von 1991 bis 1996 wurden diese
Fälle durch eingesetzte Personalausschüsse geprüft, welche auf Beschluss der
Landesregierung durch das Ministerium des Innern eingerichtet wurden. Ein solcher
Personalausschuss setzte sich aus einem Bediensteten mit der Befähigung zum
Richteramt als Vorsitzender, einem Mitglied mit besonderer Kenntnis von
Struktur und Arbeitsweise des MfS/Amtes für Nationale Sicherheit und einem
Bediensteten des Verwaltungszweigs, in dem der vom Votum des
Personalausschusses Betroffene eingesetzt ist bzw. werden soll, zusammen.
Vor
Berufung der Mitglieder der Personalausschüsse wurden die Sonderbeauftragten
für die personenbezogenen Unterlagen des MfS/Amtes für Nationale Sicherheit
beteiligt.
Im
Ergebnis der von den Personalausschüssen vorgenommenen
Einzelfallüberprüfungen, in denen die Betroffenen unter anderem auch persönlich
angehört worden sind, wurde in 793 Fällen das Arbeitsverhältnis beendet. In 1.722
Fällen fiel die Entscheidung für eine Weiterbeschäftigung des Betroffenen aus.
Kriterien für eine Nichtweiterbeschäftigung waren u.a. der Erhalt von
Zuwendungen durch das MfS oder die Fertigung personenbezogener Berichte über
Dritte an das MfS.
Weiterbeschäftigt in Folge der
Prüfung der Personalausschüsse wurden auch 236 ehemalige hauptamtliche Mitarbeiter des
MfS, welche Gegenstand der medialen Berichterstattung vom Wochenende waren.
Hierbei handelte es sich insbesondere um Spezialisten, die zuvor in den
Bereichen des Personen- und Objektschutzes und der Terrorabwehr tätig waren.
Von diesen Personen sind noch etwa 100 im Bereich der Polizei beschäftigt.
Die Anzahl von 1.722 Fällen stellt die
Gesamtanzahl der nach Einzelfallüberprüfung erfolgten Weiterbeschäftigungen im
Polizeibereich des Landes Sachsen-Anhalt nach der Wiedervereinigung dar und
umfasste neben den hauptamtlichen Mitarbeitern auch inoffizielle Mitarbeiter
des MfS oder diejenigen, die anderweitig mit dem MfS zusammengearbeitet haben,
z. B. Grundwehrdienstleistende im Wachregiment. Wie viele Personen dieses
Personkreises seitdem altersbedingt in den Ruhestand gegangen oder anderweitig
aus dem Dienst ausgeschieden sind, ist zurzeit nicht bezifferbar. Im übrigen
sind die hier in Rede stehenden Zahlen in den Tätigkeitsberichten des
Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der
ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt angeführt, die nach Artikel 1 § 6 Abs. 1 des
AG StUG LSA (Ausführungsgesetz zum Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt) jährlich dem Landtag und der
Landesregierung vorgelegt und dort seit 1996 veröffentlicht werden. Diese
Berichte sind beispielsweise unter Eingabe des Links http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=17997 auf der
Internetseite des Landesbeauftragten für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR in Sachsen-Anhalt abrufbar.
Minister Hövelmann: ¿Alle
Einzelfallüberprüfungen erfolgten in einem rechtsstaatlichen Verfahren und es
besteht keine Veranlassung, die Verfahren anzuzweifeln.¿
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