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Agrarumweltmaßnahmen dienen
Erhalt der biologischen Vielfalt
Erste Bewilligungsbescheide an Landwirte in Sachsen-Anhalt

07.07.2009, Magdeburg – 103

  • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.:

103/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 103/09

 

 

 

Magdeburg, den 7. Juli 2009

 

 

 

Agrarumweltmaßnahmen dienen

Erhalt der biologischen Vielfalt

Erste Bewilligungsbescheide an Landwirte in Sachsen-Anhalt

 

 

 

 

 

Magdeburg . Die ersten Landwirte in Sachsen-Anhalt erhalten

in diesen Tagen ihre Bescheide für beantragte Agrarumweltmaßnahmen. Wie das

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute in Magdeburg mitgeteilt hat, werden

diese Gelder Landwirten bewilligt, um deren erhöhte Kosten und Einkommensverluste

bei der Umsetzung der Agrarumweltmaßnahmen ausgleichen zu können. Dafür haben

sie sich freiwillig verpflichtet, in einem Zeitraum von fünf Jahren eine markt-

und standortangepasste Landwirtschaft zu betreiben. Agrarumweltmaßnahmen dienen

dem Schutz und Erhalt der biologischen Vielfalt, dem Boden- und dem

Klimaschutz. Dazu zählt beispielsweise, dass Grünlandflächen extensiv mit

Rindern, Schafen oder Ziegen beweidet werden.

 

Die

Agrarumweltmaßnahmen in Sachsen-Anhalt sind Teil des Entwicklungsprogramms für

den ländlichen Raum 2007 bis 2013 (EPLR). Insgesamt stehen für die Bewilligung

ca. 104 Millionen Euro bereit. Dafür werden vom Land 66 Millionen Euro

Modulationsmittel im Rahmen des Gesundheitschecks der Agrarpolitik eingesetzt.

Darüber hinaus stehen Mittel aus dem europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER)

bereit. Die Mittel der EU entsprechen einem Fördersatz von 80 Prozent bei ELER

und bis zu 90 Prozent bei den Modulationsmitteln. Diese Fördersätze werden zu

jeweils 60 Prozent durch Bundes- und zu 40 Prozent durch Landesmittel ergänzt.

 

Weitere Bewilligungen für

Agrarumweltmaßnahmen, die u.a. dem Gewässer- und Naturschutz dienen, sollen vor

dem 01. Oktober erfolgen. Dann beginnt der neue Verpflichtungszeitraum für die

teilnehmenden Landwirte.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Landwirtschaft und

Umwelt

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Olvenstedter Straße 4

39108 Magdeburg

Tel: (0391) 567-1950

Fax: (0391) 567-1964

Mail: pr@mlu.lsa-net.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de