Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält knapp
230.000 Euro für Straßenbaumaßnahme
03.07.2009, Magdeburg – 156
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 156/09
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 156/09
Magdeburg, den 3. Juli 2009
Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhält knapp
230.000 Euro für Straßenbaumaßnahme
Dem
Landkreis Anhalt-Bitterfeld wurde vom Innenministerium zur Aufbringung der
Eigenanteile die Summe in Höhe von 228.479,33
Euro für den weiteren Ausbau der Thalheimer Straße (K 2055) in
Bitterfeld-Wolfen bewilligt. Die Baumaßnahme wird durch den Bund finanziell
gefördert, allerdings muss die antragstellende Kommune den dafür notwendigen
Eigenanteil selbst erbringen. Da der Landkreis finanziell nicht dazu in der
Lage ist, so dass ein Wegfall der Förderung droht, wurden der Betrag vom Land
auf Grundlage des Finanzausgleichsgesetzes zur Verfügung gestellt.
Innenminister Hövelmann (SPD): ¿Investitionen in eine gute
Verkehrsinfrastruktur erhöhen nicht nur die Verkehrssicherheit, sie steigern
auch maßgeblich die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität einer
Region. Insbesondere Kommunen, die gehalten sind, ihren Haushalt zu
konsolidieren, könnten ohne die Unterstützung des Landes derartige Straßenbaumaßnahmen
nicht in die Tat umsetzen.¿
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und
Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für
Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern
werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr
der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss die antragstellende Kommune
einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist
sie dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht,
kann sie gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des
Landes erhalten.
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