Opfer von Gewalttaten im Ausland
erhalten ab heute Entschädigung
02.07.2009, Halle (Saale) – 68
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 068/09
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 068/09
Halle (Saale), den 1. Juli 2009
Opfer von Gewalttaten im Ausland
erhalten ab heute Entschädigung
Das Dritte Gesetz zur Änderung des
Opferentschädigungsgesetzes (OEG) ist heute in Kraft getreten. Danach erhalten
Menschen, die Opfer von Gewalttaten im Ausland geworden sind ebenfalls
Entschädigungsleistungen.
Bisher bestand kein Anspruch nach dem OEG,
wenn die Straftat im Ausland begangen wurde, da der Staat außerhalb seines
Territoriums keine Möglichkeit hat, den Schutz der Betroffenen sicherzustellen.
Mit der jetzigen Änderung wird der Anwendungsbereich des OEG auf Auslandstaten
erweitert.
Danach erfolgt eine Erweiterung des OEG
auf Gewalttaten im Ausland, die ab dem 01.07.2009 begangen wurden. Die
Leistungen umfassen eine Einmalzahlung und Heilbehandlung.
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsicht
in Sachsen-Anhalt ist das Landesverwaltungsamt, Referat Versorgung ¿ Soziales
Entschädigungsrecht zuständig. Im Internet sind weitere Informationen dazu
bereitgestellt: Landesverwaltungsamt, Stichwort im Wegweiser:
Opferentschädigung.
Weiterhin erhalten Menschen ohne
deutsche Staatangehörigkeit, die sich nur vorübergehend in Deutschland
aufhalten und bis zum dritten Grad mit dauerhaft in Deutschland lebenden
Personen verwandt sind, ebenfalls Leistungen, wenn sie in Deutschland Opfer
einer Gewalttat werden.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1246
Fax: +49 345 514 1477
Mail:
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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