Hövelmann: Feuerwehren starten mit guten
Perspektiven in neue kommunale Strukturen; Innenminister stellt neue
Mindestausrüstungsverordnung und den Ereignisbericht 2008 vor
25.06.2009, Magdeburg – 150
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 150/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 150/09
Magdeburg, den 25. Juni 2009
Hövelmann: Feuerwehren starten mit guten
Perspektiven in neue kommunale Strukturen; Innenminister stellt neue
Mindestausrüstungsverordnung und den Ereignisbericht 2008 vor
Den
Freiwilligen Feuerwehren Sachsen-Anhalts stehen durch die Gemeindegebietsreform
bedeutsame Veränderungen bevor. Die kommunale Pflichtaufgabe Brandschutz geht
auf die künftigen Einheits- und Verbandsgemeinden über. ¿Das ist der richtige
Zeitpunkt, die Anforderungen an die Feuerwehren neu zu ordnen. Dabei geht es
nicht um Abstriche bei der Sicherheit, im Gegenteil. Die Feuerwehren müssen
überall im Land den differenzierten Risikolagen wirksam begegnen können.¿ Das
sagte Innenminister Holger Hövelmann (SPD) am heutigen Donnerstag bei der
Vorstellung der neuen Verordnung über die Mindeststärke und -ausrüstung der
Freiwilligen Feuerwehren, die in Kürze in Kraft tritt.
¿Was wir jetzt festlegen, ist nicht ,von oben` entstanden¿, betonte Hövelmann.
Der Verordnungsentwurf entstand in einer Arbeitsgruppe von haupt- und
ehrenamtlichen Brandschutzfachleuten, die ihre Ergebnisse drei Monate lang im
Internet zur Diskussion stellte. Die wichtigsten Eckpunkte der neuen Verordnung
sind:
Ausgehend von einem Grundschutz
(Mindestmaß an Personal und Ausstattung) wird der Brandschutzbedarf einer
Gemeinde anhand der tatsächlich in den Gemeinden vorhandenen Risiken ermittelt
und festgestellt ( Risikoanalyse ).
Zur Bewältigung eines Brandes oder einer technischen Hilfeleistung muss die
Einheits- oder Verbandsgemeinde innerhalb von zwölf Minuten mindestens eine Gruppe (1:8) zum Einsatz bringen können.
Die bisherige Mindestausrüstungsverordnung sah vor, dass mindestens eine Staffel (1:5) zum Einsatz kam.
Die Mindestausstattung besteht aus einem Löschgruppenfahrzeug. In
den neuen Einheits- oder Verbandsgemeinden ist schon jetzt regelmäßig jeweils
mindestens eine Feuerwehr vorhanden, die bereits über eine Stützpunkt- oder
Schwerpunktausstattung und damit über ein Löschgruppenfahrzeug verfügt.
Für
die zukünftigen Ortsfeuerwehren
bleiben die Anforderungen an die Ausstattung unverändert.
Hövelmann: ¿Wir kommen damit ¿ ganz im Sinne des im vergangenen Jahr
verabschiedeten Leitbildes Feuerwehr ¿ weg von einer starren einwohnerbezogenen
Betrachtung, hin zu einer ortsspezifischen Risikobeurteilung und einer daraus
folgenden Brandschutzbedarfsplanung in der Gemeinde. Die Chancen der neuen,
vergrößerten kommunalen Strukturen werden genutzt ¿ nicht für einen Sparkurs
auf Kosten der Sicherheit, sondern um die Kräfte zu bündeln, die in der
Mehrzahl der kleinen Gemeinden heute für einen Brandschutz nur aus eigener
Kraft nicht mehr ausreichen. Dabei werden die Anforderungen an die Sollstärke
bezogen auf den einzelnen Einsatz nicht etwa gesenkt, sondern sogar erhöht.¿
Die zunehmende Kompliziertheit der Einsatzbedingungen erfordere eine veränderte
Einsatztaktik mit einer entsprechenden Mindestanzahl an Einsatzkräften,
erläuterte der Minister. Eine Staffel sei insbesondere bei Einsätzen mit
Menschenrettung sowohl hinsichtlich der Eigensicherung der eingesetzten Kräfte
als auch des Einsatzerfolges nur begrenzt leistungsfähig. ¿Der höhere
Personalbedarf für eine Gruppe wird durch das Zusammenführen mehrerer
Gemeindefeuerwehren in der Trägerschaft der Einheits- oder Verbandsgemeinde
mehr als ausgeglichen¿, sagte der Innenminister.
Für die Erstellung der Risikoanalysen werden den Feuerwehren
Fortbildungsveranstaltungen in der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule
Heyrothsberge angeboten.
Holger Hövelmann stellte zugleich den Ereignisbericht der Feuerwehr 2008 vor.
Wesentliche Daten aus dem Bericht:
Zum Stichtag 31. Dezember 2008 gab es in Sachsen-Anhalt in allen 1.012
Gemeinden eine Freiwillige Feuerwehr, die sich in 1.678 Gemeinde- und
Ortsfeuerwehren aufgliedern. Berufsfeuerwehren bestehen in Dessau-Roßlau, Halle
und Magdeburg.
In Unternehmen sind 18 Werkfeuerwehren tätig.
Insgesamt engagieren sich
59.422 Feuerwehrangehörige in den Feuerwehren Sachsen-Anhalts. Davon sind im
aktiven Einsatzdienst 39.393, in den Alters- und Ehrenabteilungen 12.290 und in
den Jugendfeuerwehren 7.739 Feuerwehrangehörige tätig.
Die überwiegende Mehrheit (97,7 Prozent) der aktiven Feuerwehrangehörigen ist
ehrenamtlich tätig. Von den 39.393 aktiven Einsatzkräften sind nur 920
hauptamtlich beschäftigt (534 in Berufsfeuerwehren, 159 in Freiwilligen Feuerwehren
und 227 in Werkfeuerwehren), wogegen 38.473 Feuerwehrangehörige diese Aufgabe
neben ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit ehrenamtlich wahrnehmen.
Die Feuerwehren rückten im Jahr 2008 zu 28.190 Einsätzen aus. Davon waren
15.311 oder 54,3 Prozent Hilfeleistungseinsätze (etwa 2.000 weniger als 2007),
8.926 oder 31,7 Prozent Einsätze bei Bränden (rund 2.200 mehr als 2007) und
3.953 oder 14 Prozent sonstige Einsätze.
2.030 Personen wurden gerettet, davon 1.266 Verletzte.
160 Personen konnten nur noch tot geborgen werden.
Den
Ereignisbericht kommentiert Minister Hövelmann so: ¿Die herausragende Bedeutung
des Ehrenamtes im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes wird hier
besonders deutlich: Der Anteil der hauptamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen an
der Gesamtzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen beträgt nur etwa 2,3 Prozent.
Dabei darf nicht vergessen
werden: Wer Menschen in Not hilft, wer dazu beiträgt, bei Verkehrsunfällen und
Bränden Gefahren für Hab und Gut und für die Umwelt abzuwenden, bringt oft
genug sich selbst in Gefahr und gefährdet seine Gesundheit. Die Zahlen für 2008
machen uns wieder bewusst, welchen Wert das Ehrenamt darstellt.¿
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