Soziale Situation von
Untersuchungshäftlingen verbessert
09.06.2009, Magdeburg – 301
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 301/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 301/09
Magdeburg, den 9. Juni 2009
Soziale Situation von
Untersuchungshäftlingen verbessert
Sachsen-Anhalt regelt den Vollzug der Untersuchungshaft
erstmals gesetzlich. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett jetzt dem Landtag überwiesen
hat, legt die Struktur der Haftbedingungen und Ansprüche von
Untersuchungshäftlingen fest. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb sprach von
einer guten Grundlage für einen zeitgemäßen Vollzug. Kolb: ¿Wir verbessern die
soziale Situation der Untersuchungshaftgefangenen.¿
Kernbestandteile sind die Einzelunterbringung der
Gefangenen, ihre Trennung von den Strafgefangenen und die Regelungen zum
Kontakt mit der Außenwelt. Die Besuchszeiten werden von derzeit einer auf zwei
Stunden im Monat erhöht, für junge Untersuchungsgefangene steigen sie auf vier
Stunden. Festgelegt wird in dem Gesetzentwurf auch, dass Untersuchungsgefangene
das gleiche Arbeitsentgelt wie Strafgefangene erhalten sollen.
Entfallen soll dagegen die Möglichkeit, Pakete mit
Nahrungs- und Genussmitteln zu empfangen. Kolb: ¿Die Erfahrung zeigt, dass
immer wieder versucht wird, mit den Paketen Handys, Nachrichten und
Rauschmittel in die Justizvollzugsanstalten zu schmuggeln. Dies wird jetzt
unterbunden.¿
Der Vollzug der Untersuchungshaft war bisher über eine
bundesweite Verwaltungsvorschrift geregelt. Die Länder, die seit der
Föderalismusreform im Jahr 2006 für den Strafvollzug verantwortlich sind, sind
in der Pflicht, hier eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Hintergrund:
Grundlage des sachsen-anhaltischen Gesetzentwurfs ist ein
gemeinsamer Entwurf der zwölf Bundesländer Sachsen-Anhalt, Berlin, Thüringen,
Brandenburg, Hamburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen. Ziel der Arbeitsgruppe waren
möglichst einheitliche Regelungen zum Vollzug der Untersuchungshaft in den
beteiligten Ländern. Nach der erfolgreichen Zusammenarbeit beim
Jugendstrafvollzug war dies der zweite große Bereich, in dem sich mehrere
Länder auf einheitliche Regelungsinhalte verständigt haben.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail:
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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