Menu
menu

Soziale Situation von
Untersuchungshäftlingen verbessert

09.06.2009, Magdeburg – 301

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 301/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 301/09

 

 

 

Magdeburg, den 9. Juni 2009

 

 

 

Soziale Situation von

Untersuchungshäftlingen verbessert

 

Sachsen-Anhalt regelt den Vollzug der Untersuchungshaft

erstmals gesetzlich. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett jetzt dem Landtag überwiesen

hat, legt die Struktur der Haftbedingungen und Ansprüche von

Untersuchungshäftlingen fest. Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb sprach von

einer guten Grundlage für einen zeitgemäßen Vollzug. Kolb: ¿Wir verbessern die

soziale Situation der Untersuchungshaftgefangenen.¿

 

Kernbestandteile sind die Einzelunterbringung der

Gefangenen, ihre Trennung von den Strafgefangenen und die Regelungen zum

Kontakt mit der Außenwelt. Die Besuchszeiten werden von derzeit einer auf zwei

Stunden im Monat erhöht, für junge Untersuchungsgefangene steigen sie auf vier

Stunden. Festgelegt wird in dem Gesetzentwurf auch, dass Untersuchungsgefangene

das gleiche Arbeitsentgelt wie Strafgefangene erhalten sollen.

 

Entfallen soll dagegen die Möglichkeit, Pakete mit

Nahrungs- und Genussmitteln zu empfangen. Kolb: ¿Die Erfahrung zeigt, dass

immer wieder versucht wird, mit den Paketen Handys, Nachrichten und

Rauschmittel in die Justizvollzugsanstalten zu schmuggeln. Dies wird jetzt

unterbunden.¿

 

Der Vollzug der Untersuchungshaft war bisher über eine

bundesweite Verwaltungsvorschrift geregelt. Die Länder, die seit der

Föderalismusreform im Jahr 2006 für den Strafvollzug verantwortlich sind, sind

in der Pflicht, hier eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.

 

 

 

Hintergrund:

 

Grundlage des sachsen-anhaltischen Gesetzentwurfs ist ein

gemeinsamer Entwurf der zwölf Bundesländer Sachsen-Anhalt, Berlin, Thüringen,

Brandenburg, Hamburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz,

Saarland, Schleswig-Holstein und Sachsen. Ziel der Arbeitsgruppe waren

möglichst einheitliche Regelungen zum Vollzug der Untersuchungshaft in den

beteiligten Ländern. Nach der erfolgreichen Zusammenarbeit beim

Jugendstrafvollzug war dies der zweite große Bereich, in dem sich mehrere

Länder auf einheitliche Regelungsinhalte verständigt haben.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de