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Finanzminister Bullerjahn: Breite
Verwendung von 25 Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und
Massenorganisationen der DDR sichert hohen Nutzen für die Allgemeinheit

09.06.2009, Magdeburg – 314

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 314/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 314/09

 

 

 

Magdeburg, den 9. Juni 2009

 

 

 

Finanzminister Bullerjahn: Breite

Verwendung von 25 Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und

Massenorganisationen der DDR sichert hohen Nutzen für die Allgemeinheit

 

Das Land Sachsen-Anhalt hat rd. 25 Mio. Euro aus dem

Vollstreckungsvergleich zum Novum-Komplex als Vermögen der Parteien und Massenorganisationen

der DDR erhalten. Diese wurden im Mai 2009 vom Bund überwiesen. Die Mittel sind

bis Ende 2011 für gemeinnützige Investitionen in den Bereichen Wirtschaft,

Kultur und Soziales einzusetzen. Über die Verwendung dieser Mittel hat die

Landesregierung auf ihrer heutigen Sitzung beschlossen.

 

Danach soll der überwiegende Teil der Mittel in den

Bereich der wirtschaftlichen Forschungsförderung fließen, womit eine Vorgabe

der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung erfüllt

wird. Mit diesen Mitteln soll die Errichtung eines Chemisch-Biologischen

Prozesszentrums in Leuna im Zeitraum 2009 bis 2011 finanziert werden.

 

Weitere Mittel gehen 2010/11 an die Stiftung Gedenkstätten

und die Opferverbände für eigene Projekte. Ebenso sollen in diesem Zeitraum Maßnahmen

des Behindertensports sowie der Familienförderung, so u. a. im Rahmen des

vorgesehenen Umbaus des Volksparks Halle als Familienbegegnungsstätte,

weiterhin ein Projekt der Straffälligenhilfe an den Mitteln partizipieren.

 

Der vom Finanzminister in Abstimmung mit den Ressorts

vorgelegte Verwendungsvorschlag zielt darauf ab, eine möglichst breite

Verwendung der Mittel sicherzustellen, an der auch private Projektträger

beteiligt sind. Es ist damit auch gelungen, Projekte zu finanzieren, die ohne

die zusätzlichen Gelder aus dem ehemaligen SED-Vermögen kaum eine Chance auf

Realisierung gehabt hätten. Die hohe Verwendungsbreite sichert zudem einen

hohen Nutzen für die Allgemeinheit.

 

 

 

Zum

Hintergrund:

 

Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere politische

Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen verbundenen

Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR im In-

und Ausland unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von diesem

Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden

der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des Vermögens

übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte

Sonderaufgaben (BvS).

 

In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere an

die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen

Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die

Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen

erhalten.

 

Seit 2008 fließt auf Grundlage einer neu geschlossenen

Verwaltungsvereinbarung frei werdendes Geld direkt an die neuen Länder, die

diese einer gemeinnützigen, investiven Verwendung zuführen. Nach Abschluss der

Gerichtsverfahren um den NOVUM-Komplex ist allerdings in nächster Zeit mit

größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de