Finanzminister Bullerjahn: Breite
Verwendung von 25 Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und
Massenorganisationen der DDR sichert hohen Nutzen für die Allgemeinheit
09.06.2009, Magdeburg – 314
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 314/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 314/09
Magdeburg, den 9. Juni 2009
Finanzminister Bullerjahn: Breite
Verwendung von 25 Millionen Euro aus dem Vermögen der Parteien und
Massenorganisationen der DDR sichert hohen Nutzen für die Allgemeinheit
Das Land Sachsen-Anhalt hat rd. 25 Mio. Euro aus dem
Vollstreckungsvergleich zum Novum-Komplex als Vermögen der Parteien und Massenorganisationen
der DDR erhalten. Diese wurden im Mai 2009 vom Bund überwiesen. Die Mittel sind
bis Ende 2011 für gemeinnützige Investitionen in den Bereichen Wirtschaft,
Kultur und Soziales einzusetzen. Über die Verwendung dieser Mittel hat die
Landesregierung auf ihrer heutigen Sitzung beschlossen.
Danach soll der überwiegende Teil der Mittel in den
Bereich der wirtschaftlichen Forschungsförderung fließen, womit eine Vorgabe
der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung erfüllt
wird. Mit diesen Mitteln soll die Errichtung eines Chemisch-Biologischen
Prozesszentrums in Leuna im Zeitraum 2009 bis 2011 finanziert werden.
Weitere Mittel gehen 2010/11 an die Stiftung Gedenkstätten
und die Opferverbände für eigene Projekte. Ebenso sollen in diesem Zeitraum Maßnahmen
des Behindertensports sowie der Familienförderung, so u. a. im Rahmen des
vorgesehenen Umbaus des Volksparks Halle als Familienbegegnungsstätte,
weiterhin ein Projekt der Straffälligenhilfe an den Mitteln partizipieren.
Der vom Finanzminister in Abstimmung mit den Ressorts
vorgelegte Verwendungsvorschlag zielt darauf ab, eine möglichst breite
Verwendung der Mittel sicherzustellen, an der auch private Projektträger
beteiligt sind. Es ist damit auch gelungen, Projekte zu finanzieren, die ohne
die zusätzlichen Gelder aus dem ehemaligen SED-Vermögen kaum eine Chance auf
Realisierung gehabt hätten. Die hohe Verwendungsbreite sichert zudem einen
hohen Nutzen für die Allgemeinheit.
Zum
Hintergrund:
Das am 31. Mai 1990 von der Volkskammer der DDR beschlossene Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Parteien und andere politische
Vereinigungen stellte das Vermögen der Parteien und mit ihnen verbundenen
Organisationen, juristischen Personen und Massenorganisationen der DDR im In-
und Ausland unter Treuhänderschaft der Unabhängigen Kommission. Von diesem
Zeitpunkt an waren Vermögensänderungen nur noch mit Zustimmung des Vorsitzenden
der Unabhängigen Kommission (UKPV) möglich. Die Verwaltung des Vermögens
übernahm die Treuhandanstalt, später die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte
Sonderaufgaben (BvS).
In der Vergangenheit wurden Vermögenswerte insbesondere an
die Kommunen übertragen (ehemalige Feriendienstobjekte), weiterhin flossen
Mittel in die Kultur- und Forschungsförderung und den Denkmalschutz. Auch die
Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur hat Mittel aus dem Parteienvermögen
erhalten.
Seit 2008 fließt auf Grundlage einer neu geschlossenen
Verwaltungsvereinbarung frei werdendes Geld direkt an die neuen Länder, die
diese einer gemeinnützigen, investiven Verwendung zuführen. Nach Abschluss der
Gerichtsverfahren um den NOVUM-Komplex ist allerdings in nächster Zeit mit
größeren Zahlungen nicht mehr zu rechnen.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Impressum:
Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de






