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Förderangebot der
Arbeitsagenturen für Ausgelernte und Absolventen
Nach Ausbildung oder Studium: Mit Kurzarbeit eschäftigungsbrücke für junge
Fachkräfte bauen

10.06.2009, Magdeburg – 116

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 116/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 116/09

 

 

 

Magdeburg, den 9. Juni 2009

 

 

 

Förderangebot der

Arbeitsagenturen für Ausgelernte und Absolventen

Nach Ausbildung oder Studium: Mit Kurzarbeit eschäftigungsbrücke für junge

Fachkräfte bauen

 

 

 

Viele Auszubildende lernen in den nächsten Wochen

aus. Arbeitgeber, die derzeit Kurzarbeit nutzen, fragen sich nun verstärkt, ob

sie dringend benötigte Fachkräfte nach der Ausbildung trotzdem übernehmen oder

neu einstellen können.

 

 

 

¿Mit Kurzarbeitergeld können die Agenturen für Arbeit

ausgelernte junge Menschen, die übernommen oder eingestellt werden, sowie neu

eingestellte Hochschulabsolventen fördern. Damit bauen wir für junge Fachleute

Beschäftigungsbrücken in die Region und helfen Unternehmern bei der Fachkräftegewinnung¿,

erklärt Lutz Mania, Mitglied der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen

der Bundesagentur für Arbeit.

 

 

 

¿Vielen Betrieben ist dieses Förderangebot gar

nicht bekannt. So könnte die Gefahr bestehen, dass junge Leute in

Sachsen-Anhalt arbeitslos werden oder in andere Regionen abwandern, obwohl für

sie hier interessante berufliche Perspektiven vorhanden sind. Dem wird mit der

Kurzarbeitergeldregelung für Ausgelernte und Hochschulabsolventen vorgebeugt¿,

unterstützt Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff die Möglichkeit dieser

Beschäftigungsbrücke.

 

 

 

Mit der Kurzarbeit hat der Gesetzgeber eine

Regelung geschaffen, die Unternehmen effektiv hilft, Entlassungen zu vermeiden

und gut ausgebildete Fachkräfte zu halten.

 

 

 

Die Einstellung von Hochschulabsolventen während

der Kurzarbeit kann dann gefördert werden, wenn das für die Weiterführung des

Unternehmens unumgänglich ist. Die Agenturen für Arbeit können gegebenenfalls

entsprechende Nachweise vom Arbeitgeber verlangen.

 

 

 

Weitere Informationen gibt es beim

Arbeitgeberservice jeder Agentur für Arbeit oder unter (01801) 664466 (3,9 Ct./

Min aus dem Festnetz).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit

Pressestelle

Hasselbachstr. 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567 - 43 16

Fax: (0391) 567 - 44 43

Mail:

pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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