Förderangebot der
Arbeitsagenturen für Ausgelernte und Absolventen
Nach Ausbildung oder Studium: Mit Kurzarbeit eschäftigungsbrücke für junge
Fachkräfte bauen
10.06.2009, Magdeburg – 116
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 116/09
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 116/09
Magdeburg, den 9. Juni 2009
Förderangebot der
Arbeitsagenturen für Ausgelernte und Absolventen
Nach Ausbildung oder Studium: Mit Kurzarbeit eschäftigungsbrücke für junge
Fachkräfte bauen
Viele Auszubildende lernen in den nächsten Wochen
aus. Arbeitgeber, die derzeit Kurzarbeit nutzen, fragen sich nun verstärkt, ob
sie dringend benötigte Fachkräfte nach der Ausbildung trotzdem übernehmen oder
neu einstellen können.
¿Mit Kurzarbeitergeld können die Agenturen für Arbeit
ausgelernte junge Menschen, die übernommen oder eingestellt werden, sowie neu
eingestellte Hochschulabsolventen fördern. Damit bauen wir für junge Fachleute
Beschäftigungsbrücken in die Region und helfen Unternehmern bei der Fachkräftegewinnung¿,
erklärt Lutz Mania, Mitglied der Geschäftsführung der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen
der Bundesagentur für Arbeit.
¿Vielen Betrieben ist dieses Förderangebot gar
nicht bekannt. So könnte die Gefahr bestehen, dass junge Leute in
Sachsen-Anhalt arbeitslos werden oder in andere Regionen abwandern, obwohl für
sie hier interessante berufliche Perspektiven vorhanden sind. Dem wird mit der
Kurzarbeitergeldregelung für Ausgelernte und Hochschulabsolventen vorgebeugt¿,
unterstützt Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff die Möglichkeit dieser
Beschäftigungsbrücke.
Mit der Kurzarbeit hat der Gesetzgeber eine
Regelung geschaffen, die Unternehmen effektiv hilft, Entlassungen zu vermeiden
und gut ausgebildete Fachkräfte zu halten.
Die Einstellung von Hochschulabsolventen während
der Kurzarbeit kann dann gefördert werden, wenn das für die Weiterführung des
Unternehmens unumgänglich ist. Die Agenturen für Arbeit können gegebenenfalls
entsprechende Nachweise vom Arbeitgeber verlangen.
Weitere Informationen gibt es beim
Arbeitgeberservice jeder Agentur für Arbeit oder unter (01801) 664466 (3,9 Ct./
Min aus dem Festnetz).
Impressum:
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit
Pressestelle
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg
Tel: (0391) 567 - 43 16
Fax: (0391) 567 - 44 43
Mail:
pressestelle@mw.sachsen-anhalt.de
Impressum:Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierungdes Landes Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hasselbachstr. 4
39104 Magdeburg
Tel.: +49 391 567-4316
Fax: +49 391 567-4443E-Mail: presse@mw.sachsen-anhalt.deWeb: www.mw.sachsen-anhalt.deTwitter: www.twitter.com/mwsachsenanhaltInstagram: www.instagram.com/mw_sachsenanhalt






