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Inneministerkonferenz für
Feuerwehrführerschein

05.06.2009, Magdeburg – 140

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 140/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 140/09

 

 

 

Magdeburg, den 5. Juni 2009

 

 

 

 

 

Inneministerkonferenz für

Feuerwehrführerschein

 

 

 

Hövelmann: Verkehrssicherheit und Katastrophenschutz unter

einen Hut bringen

 

Nach dem Bundesrat hat sich heute auch die Innenministerkonferenz in

Bremerhaven dafür ausgesprochen, für Feuerwehren, freiwillige

Hilfsorganisationen, technische Hilfsdienste und andere Einheiten des

Katastrophenschutzes den Einsatz von Hilfsfahrzeugen zu erleichtern.

Hintergrund: Den Freiwilligen Feuerwehren stehen immer weniger Fahrzeugführer

für Einsatzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5

Tonnen zur Verfügung. Grund dafür ist die Neuregelung der Führerscheinklassen

nach EU-Recht vor zehn Jahren. Seitdem dürfen mit einer Fahrerlaubnis der

Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen

gefahren werden.

 

¿Die Freiwilligen Feuerwehren sind das Rückgrat nicht nur für den Brand-,

sondern auch für den Katastrophenschutz¿, erklärte dazu Sachsen-Anhalts

Innenminister Holger Hövelmann (SPD). ¿Wenn wir nur noch Berufskraftfahrer als

Nachwuchs rekrutieren können, bricht dieses Rückgrat weg. Lkw-Führerscheine für

alle Freiwilligen Feuerwehren sind aber auch keine Lösung. Deshalb muss im

nationalen Recht eine Ausnahmeregelung geschaffen werden, wie sie in dem von

der Europäische Union gesetzten Rahmen ausdrücklich für den Katastrophenschutz

vorgesehen ist.¿

 

Die Innenminister unterstützten heute einen Bundesratsbeschluss vom 15. Mai

2009. Er sieht vor, dass Angehörige von Feuerwehren und Hilfsorganisationen,

die seit mindestens zwei Jahren einen Führerschein der Klasse B haben, zur

Erfüllung ihrer Aufgaben Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht bis zu 4,75 Tonnen

fahren dürfen. Wenn sie eine entsprechende Praxisübung absolvieren, soll diese

Grenze auf 7,5 Tonnen angehoben werden können.

 

Hövelmann: ¿Wir wollen Verkehrssicherheit und Katastrophenschutz nicht

gegeneinander ausspielen. Es geht um eine verlässliche Lösung, die beide

Anforderungen zusammenführt. Ich hoffe, dass wir mit dem Bundesverkehrsminister

schnell dazu ins Gespräch kommen.¿

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich:

Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

39112  Magdeburg

Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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