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Landesregierung will
Hochschulpakt, Exzellenzinitiative sowie Pakt für Forschung und Innovation
fortführen

26.05.2009, Magdeburg – 282

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 282/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 282/09

 

 

 

Magdeburg, den 26. Mai 2009

 

 

 

Landesregierung will

Hochschulpakt, Exzellenzinitiative sowie Pakt für Forschung und Innovation

fortführen

 

 

 

Die Landesregierung hat heute der Verwaltungsvereinbarung

zwischen Bund und Ländern über die zweite Phase des Hochschulpaktes 2020 sowie

der Fortführung der Bund-Länder-Exzellenzinitiative und des Paktes für

Forschung und Innovation zugestimmt. ¿Damit ist auch in Sachsen-Anhalt die

Voraussetzung für eine Weiterführung der drei großen Bund-Länder-Programme

gegeben¿, sagte Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz,

Verhandlungsführer der CDU-Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftlichen

Kommission von Bund und Ländern (GWK). Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs

der Länder wollen die Vereinbarung am 4. Juni unterzeichnen.

 

Von den insgesamt 3,6 Mrd. Euro

aus den Bundesmitteln des Hochschulpaktes (Teil Lehre) fließen von 2011

bis 2015 etwa 350 Mio. Euro in die neuen Länder. Sachsen-Anhalt erhält für diesen

Zeitraum rund 61,44 Mio. Euro. Die als Pauschale bewilligten Gelder müssen vom

Land gegenfinanziert werden, indem trotz rückläufiger eigener Abiturientenzahlen

die Zahl der Studienanfänger konstant gehalten und die Studienplätze attraktiv

ausgestaltet werden. Schreiben sich nicht genügend Studierende ein, stehen

diese Mittel nicht oder nur begrenzt zur Verfügung, was auch für die Kofinanzierung

durch das Land gelte, so Minister Olbertz.

 

Bei den Mitteln für den Pakt

für Forschung und Innovation strebt Sachsen-Anhalt eine Erhöhung des

Budgets der außeruniversitären Forschungsinstitute um jährlich drei Prozent an,

die - je nach Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz - gesteigert

werden. Damit stünden insgesamt 11 Mrd. Euro für die Forschung außerhalb der

Hochschulen zur Verfügung.

 

Die Fortführung der Exzellenzinitiative

von 2011 bis 2017 kostet insgesamt 2,72 Mrd. Euro. Das entspricht einem Aufwuchs

von 30 Prozent, um auch neue Projekte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

aufnehmen zu können. Die Mittel sind vom Bund und dem jeweiligen Sitzland in

einem Verhältnis von 75 zu 25 Prozent aufzubringen. Künftig sollen auch

kleinere Forschungscluster förderfähig sein und Initiativen zur Stärkung der

akademischen Lehre besonders berücksichtigt werden.

 

¿Die Sicherung der

Ausbildungskapazität an den Hochschulen des Landes¿, so Kultusminister Olbertz,

¿ist ein entscheidender Beitrag zur Verringerung des Fachkräftemangels und

stärkt die Hochschulen in ihrem Beitrag zur Entwicklung der Regionen. Zugleich

wird auf die in den kommenden Jahren rapide steigende Studienplatznachfrage in

Deutschland reagiert, die von den alten Ländern allein nicht beherrscht werden

kann. Die Programme zur Forschungsförderung sind für die Entwicklung der

Wissenschaftslandschaft Sachsen-Anhalt von besonderer Bedeutung.¿ Auf Grund der

in den neuen Ländern strukturell bedingten Defizite in der Industrieforschung

sieht er die öffentlich finanzierte Forschung als den wichtigsten

Entwicklungsmotor für Wachstum und Beschäftigung an.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de