Landesregierung will
Hochschulpakt, Exzellenzinitiative sowie Pakt für Forschung und Innovation
fortführen
26.05.2009, Magdeburg – 282
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 282/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 282/09
Magdeburg, den 26. Mai 2009
Landesregierung will
Hochschulpakt, Exzellenzinitiative sowie Pakt für Forschung und Innovation
fortführen
Die Landesregierung hat heute der Verwaltungsvereinbarung
zwischen Bund und Ländern über die zweite Phase des Hochschulpaktes 2020 sowie
der Fortführung der Bund-Länder-Exzellenzinitiative und des Paktes für
Forschung und Innovation zugestimmt. ¿Damit ist auch in Sachsen-Anhalt die
Voraussetzung für eine Weiterführung der drei großen Bund-Länder-Programme
gegeben¿, sagte Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz,
Verhandlungsführer der CDU-Länder in der Gemeinsamen Wissenschaftlichen
Kommission von Bund und Ländern (GWK). Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs
der Länder wollen die Vereinbarung am 4. Juni unterzeichnen.
Von den insgesamt 3,6 Mrd. Euro
aus den Bundesmitteln des Hochschulpaktes (Teil Lehre) fließen von 2011
bis 2015 etwa 350 Mio. Euro in die neuen Länder. Sachsen-Anhalt erhält für diesen
Zeitraum rund 61,44 Mio. Euro. Die als Pauschale bewilligten Gelder müssen vom
Land gegenfinanziert werden, indem trotz rückläufiger eigener Abiturientenzahlen
die Zahl der Studienanfänger konstant gehalten und die Studienplätze attraktiv
ausgestaltet werden. Schreiben sich nicht genügend Studierende ein, stehen
diese Mittel nicht oder nur begrenzt zur Verfügung, was auch für die Kofinanzierung
durch das Land gelte, so Minister Olbertz.
Bei den Mitteln für den Pakt
für Forschung und Innovation strebt Sachsen-Anhalt eine Erhöhung des
Budgets der außeruniversitären Forschungsinstitute um jährlich drei Prozent an,
die - je nach Einigung auf der Ministerpräsidentenkonferenz - gesteigert
werden. Damit stünden insgesamt 11 Mrd. Euro für die Forschung außerhalb der
Hochschulen zur Verfügung.
Die Fortführung der Exzellenzinitiative
von 2011 bis 2017 kostet insgesamt 2,72 Mrd. Euro. Das entspricht einem Aufwuchs
von 30 Prozent, um auch neue Projekte zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
aufnehmen zu können. Die Mittel sind vom Bund und dem jeweiligen Sitzland in
einem Verhältnis von 75 zu 25 Prozent aufzubringen. Künftig sollen auch
kleinere Forschungscluster förderfähig sein und Initiativen zur Stärkung der
akademischen Lehre besonders berücksichtigt werden.
¿Die Sicherung der
Ausbildungskapazität an den Hochschulen des Landes¿, so Kultusminister Olbertz,
¿ist ein entscheidender Beitrag zur Verringerung des Fachkräftemangels und
stärkt die Hochschulen in ihrem Beitrag zur Entwicklung der Regionen. Zugleich
wird auf die in den kommenden Jahren rapide steigende Studienplatznachfrage in
Deutschland reagiert, die von den alten Ländern allein nicht beherrscht werden
kann. Die Programme zur Forschungsförderung sind für die Entwicklung der
Wissenschaftslandschaft Sachsen-Anhalt von besonderer Bedeutung.¿ Auf Grund der
in den neuen Ländern strukturell bedingten Defizite in der Industrieforschung
sieht er die öffentlich finanzierte Forschung als den wichtigsten
Entwicklungsmotor für Wachstum und Beschäftigung an.
Impressum:
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Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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