Längerfristige, zusätzliche
Beschäftigung für Langzeitarbeitslose über 50
Zweite Förderrunde für ?Aktiv zur Rente?: Projektträger können sich jetzt
bewerben
15.05.2009, Magdeburg – 99
- Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 099/09
Ministerium für Wirtschaft und
Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 099/09
Magdeburg, den 15. Mai 2009
Längerfristige, zusätzliche
Beschäftigung für Langzeitarbeitslose über 50
Zweite Förderrunde für ¿Aktiv zur Rente¿: Projektträger können sich jetzt
bewerben
Mit dem Programm ¿Aktiv zur Rente¿ will die
Landesregierung die Beschäftigungssituation älterer arbeitsloser Menschen
verbessern. Im vergangenen Oktober gab Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff
den offiziellen Startschuss für das Förderprogramm in der neuen
EU-Strukturfondsperiode (2007 bis 2013). Im Wettbewerbsverfahren der ersten
Förderrunde wurden 450 Projekte ausgewählt, die zusätzliche, langfristige und
im öffentlichen Interesse liegende Beschäftigungsmöglichkeiten für mehr als
3.400 langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld-II-Empfänger bieten. Nun startet die
zweite Förderrunde.
¿Menschen über 50 gehören nicht zum alten Eisen,
sondern verfügen über Kompetenz und wertvolle Erfahrung, die unsere Wirtschaft
braucht¿, sagte Haseloff. Allerdings brauche es dazu auch eine gesellschaftliche
Diskussion, denn in der Realität gebe es immer weniger über 55-Jährige in
regulären Beschäftigungsverhältnissen. ¿Das Programm ¿Aktiv zur Rente¿ kann
durch die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung von Beschäftigungsfähigkeit die
Chancen älterer Arbeitnehmer auf dem regulären Arbeitsmarkt verbessern und hat
zudem eine große soziale Komponente. So finden Menschen, die langzeitarbeitslos
sind, eine sinnstiftende und für die Allgemeinheit wertvolle Aufgabe.¿
Unterlagen und Hinweise für die Teilnahme am Wettbewerbsverfahren
der zweiten Förderrunde können im Internet ab 18. Mai unter www.mw.sachsen-anhalt.de
(Arbeitsmarktförderprogramme/Aktiv zur Rente) sowie unter www.foerderservice-ib.de abgerufen
werden. Die Auswahl der Projekte erfolgt in
allen Landkreisen und kreisfreien Städten über regionale Beiräte, die sich aus
Vertretern der Kreishandwerkerschaft, des DGB, des Wirtschaftsministeriums, der
Landkreise sowie der Träger der Grundsicherung zusammensetzen. Die
Projektträger erhalten monatlich bis zu 160 Euro für jeden Beschäftigungsplatz.
Dafür stehen im Förderzeitraum 2007 bis 2013 insgesamt 33,4 Millionen Euro aus
dem Europäischen Sozialfonds (ESF) bereit.
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