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Ab 2013 können Hauseigentümer
selbst Schornsteinfeger beauftragen ? Beratung mit Kommunen zur Umsetzung des
neuen Schornsteinfegergesetzes gibt erste Orientierung

14.05.2009, Halle (Saale) – 30

  • Landesverwaltungsamt

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 030/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landesverwaltungsamt -

Pressemitteilung Nr.: 030/09

 

 

 

Halle (Saale), den 14. Mai 2009

 

 

 

Ab 2013 können Hauseigentümer

selbst Schornsteinfeger beauftragen ¿ Beratung mit Kommunen zur Umsetzung des

neuen Schornsteinfegergesetzes gibt erste Orientierung

 

 

 

Eine erste Beratung zur

Umsetzung des neuen Schornsteinfegergesetzes fand gestern im

Landesverwaltungsamt statt. Vertreter der Kommunen und der

Schornsteinfegerinnung legten gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt erste

Schritte bei der Umsetzung des neuen Gesetzes fest.

 

 

 

Bereits seit dem 29.

November 2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens in

Kraft. Damit wird das Schornsteinfegerwesen für den Europäischen Binnenmarkt

geöffnet. Wichtigste Änderung für die Hauseigentümer, die allerdings erst ab

2013 in Kraft tritt: Das neue Recht trennt zwischen den hoheitlichen Aufgaben

der Gefahrenabwehr und den privatrechtlich-handwerklichen

Schornsteinfegerarbeiten. Erstere nehmen von Staats wegen bevollmächtigte

Bezirksschornsteinfeger war, die u. a. in einem Feuerstättenbescheid festlegen,

wann und in welchen Abständen Schornsteinfegerarbeiten an den Feuerstätten

vorzunehmen sind. Ihnen obliegt auch die Kontrolle der Festlegungen. Schon ab

2010 werden die Stellen der Bezirkschornsteinfegermeister öffentlich

ausgeschrieben. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet.

 

 

 

Mit der Ausführung der

Schornsteinfegerarbeiten kann der Eigentümer ab 2013 selbst einen zugelassenen

deutschen Schornsteinhandwerksbetrieb seiner Wahl beauftragen. Bis dahin sind

die Bezirksschornsteinfegermeister zuständig. Allerdings ist es auch jetzt schon

möglich, die rein handwerklichen Arbeiten, nach Festlegung eines Bescheides

durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger, durch einen qualifizierten

Anbieter aus dem Europäischen Binnenmarkt ausführen zu lassen.

 

 

 

Die Umsetzung des Gesetzes

zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens und der damit verbundenen Ablösung

des bisherigen Schornsteinfegergesetzes durch ein neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz,

war Hauptgegenstand einer großen Beratung, zu der der Vizepräsident des

Landesverwaltungsamtes Peter Kuras am 13. Mai 2009 Vertreter der Landkreise und

kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt eingeladen hatte. Mit dabei waren

auch der Landesmeister der Schornsteinfegerinnung, Thomas Keindorf, und die

Obermeister der drei sachsen-anhaltischen Schornsteinfegerinnungen sowie

Vertreter der Handwerkskammer Halle und des Ministeriums für Wirtschaft und

Arbeit. ¿Wir befinden uns jetzt in einer Übergangsphase, in der das neue Recht bis

2013 schrittweise umzusetzen ist¿, erläuterte Kuras. ¿Die Umsetzung des neuen

Rechtes bedarf der Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Verwaltung und Handwerk.¿

Es sei davon auszugehen, dass weitere Koordinierungsgespräche nötig seien, um

den notwendigen Rahmen zur Umsetzung des neuen Rechtes zu schaffen.

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Landesverwaltungsamt

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06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1246

Fax: +49 345 514 1477

Mail:

pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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