Ab 2013 können Hauseigentümer
selbst Schornsteinfeger beauftragen ? Beratung mit Kommunen zur Umsetzung des
neuen Schornsteinfegergesetzes gibt erste Orientierung
14.05.2009, Halle (Saale) – 30
- Landesverwaltungsamt
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 030/09
Landesverwaltungsamt -
Pressemitteilung Nr.: 030/09
Halle (Saale), den 14. Mai 2009
Ab 2013 können Hauseigentümer
selbst Schornsteinfeger beauftragen ¿ Beratung mit Kommunen zur Umsetzung des
neuen Schornsteinfegergesetzes gibt erste Orientierung
Eine erste Beratung zur
Umsetzung des neuen Schornsteinfegergesetzes fand gestern im
Landesverwaltungsamt statt. Vertreter der Kommunen und der
Schornsteinfegerinnung legten gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt erste
Schritte bei der Umsetzung des neuen Gesetzes fest.
Bereits seit dem 29.
November 2008 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens in
Kraft. Damit wird das Schornsteinfegerwesen für den Europäischen Binnenmarkt
geöffnet. Wichtigste Änderung für die Hauseigentümer, die allerdings erst ab
2013 in Kraft tritt: Das neue Recht trennt zwischen den hoheitlichen Aufgaben
der Gefahrenabwehr und den privatrechtlich-handwerklichen
Schornsteinfegerarbeiten. Erstere nehmen von Staats wegen bevollmächtigte
Bezirksschornsteinfeger war, die u. a. in einem Feuerstättenbescheid festlegen,
wann und in welchen Abständen Schornsteinfegerarbeiten an den Feuerstätten
vorzunehmen sind. Ihnen obliegt auch die Kontrolle der Festlegungen. Schon ab
2010 werden die Stellen der Bezirkschornsteinfegermeister öffentlich
ausgeschrieben. Die Bestellung ist auf sieben Jahre befristet.
Mit der Ausführung der
Schornsteinfegerarbeiten kann der Eigentümer ab 2013 selbst einen zugelassenen
deutschen Schornsteinhandwerksbetrieb seiner Wahl beauftragen. Bis dahin sind
die Bezirksschornsteinfegermeister zuständig. Allerdings ist es auch jetzt schon
möglich, die rein handwerklichen Arbeiten, nach Festlegung eines Bescheides
durch den zuständigen Bezirksschornsteinfeger, durch einen qualifizierten
Anbieter aus dem Europäischen Binnenmarkt ausführen zu lassen.
Die Umsetzung des Gesetzes
zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens und der damit verbundenen Ablösung
des bisherigen Schornsteinfegergesetzes durch ein neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz,
war Hauptgegenstand einer großen Beratung, zu der der Vizepräsident des
Landesverwaltungsamtes Peter Kuras am 13. Mai 2009 Vertreter der Landkreise und
kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt eingeladen hatte. Mit dabei waren
auch der Landesmeister der Schornsteinfegerinnung, Thomas Keindorf, und die
Obermeister der drei sachsen-anhaltischen Schornsteinfegerinnungen sowie
Vertreter der Handwerkskammer Halle und des Ministeriums für Wirtschaft und
Arbeit. ¿Wir befinden uns jetzt in einer Übergangsphase, in der das neue Recht bis
2013 schrittweise umzusetzen ist¿, erläuterte Kuras. ¿Die Umsetzung des neuen
Rechtes bedarf der Zusammenarbeit aller Beteiligten aus Verwaltung und Handwerk.¿
Es sei davon auszugehen, dass weitere Koordinierungsgespräche nötig seien, um
den notwendigen Rahmen zur Umsetzung des neuen Rechtes zu schaffen.
Impressum:
Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1246
Fax: +49 345 514 1477
Mail:
pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de






