Ministerpräsident Böhmer:
Grundgesetz ist ein erfolgreicher deutscher Exportschlager
09.05.2009, Magdeburg – 248
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 248/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 248/09
Magdeburg, den 9. Mai 2009
Ministerpräsident Böhmer:
Grundgesetz ist ein erfolgreicher deutscher Exportschlager
Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer würdigt das
Grundgesetz als ¿die freiheitlichste Verfassung in der deutschen Geschichte. Vieles
an diesem Grundgesetz hat auch das Ausland beeindruckt. Nicht wenige mittel-
und osteuropäische Staaten haben nach 1990 Anleihen beim deutschen Grundgesetz
genommen. Das Grundgesetz ist zu einem erfolgreichen deutschen Exportschlager
geworden.¿
In seiner wöchentlichen Videobotschaft hebt Böhmer vor
allem den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes hervor. ¿Erstmals werden in
einer deutschen Verfassung die Grundrechte gleich zu Beginn aufgezählt und
wesentliche Teile wie die Menschenwürde und die Menschenrechte durch die so
genannte Ewigkeitsklausel des Artikel 79, Absatz 3, vor jeder Änderung
geschützt.¿
Böhmer erinnert auch an die Entscheidung der Volkskammer
vom 23. August 1990, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23
beizutreten. Das Grundgesetz ¿hatte sich aus Sicht der allermeisten
Volkskammerabgeordneten als Grundlage der staatlichen Ordnung hervorragend
bewährt und großes Vertrauen geschaffen.¿ So sei es konsequent und legitim
gewesen, für den Beitritt gemäß Artikel 23 zu stimmen. Böhmer: ¿Auch im
vereinigten Deutschland hat sich das Grundgesetz bewährt.¿
Die
Videobotschaft ist ab sofort unter www.sachsen-anhalt.
de abrufbar.
Hintergrund
Vor
60 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland verkündet. Am 23. August 1990 entschieden die Abgeordneten der
Volkskammer der DDR mit deutlicher Mehrheit (294 Jastimmen gegen 62
Neinstimmen), dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23
beizutreten.
Impressum:
Staatskanzlei des Landes
Sachsen-Anhalt
Pressestelle
Hegelstraße 42
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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