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Ministerpräsident Böhmer:
Grundgesetz ist ein erfolgreicher deutscher Exportschlager

09.05.2009, Magdeburg – 248

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 248/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 248/09

 

 

 

Magdeburg, den 9. Mai 2009

 

 

 

Ministerpräsident Böhmer:

Grundgesetz ist ein erfolgreicher deutscher Exportschlager

 

 

 

Ministerpräsident Prof. Dr. Wolfgang Böhmer würdigt das

Grundgesetz als ¿die freiheitlichste Verfassung in der deutschen Geschichte. Vieles

an diesem Grundgesetz hat auch das Ausland beeindruckt. Nicht wenige mittel-

und osteuropäische Staaten haben nach 1990 Anleihen beim deutschen Grundgesetz

genommen. Das Grundgesetz ist zu einem erfolgreichen deutschen Exportschlager

geworden.¿

 

In seiner wöchentlichen Videobotschaft hebt Böhmer vor

allem den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes hervor. ¿Erstmals werden in

einer deutschen Verfassung die Grundrechte gleich zu Beginn aufgezählt und

wesentliche Teile wie die Menschenwürde und die Menschenrechte durch die so

genannte Ewigkeitsklausel des Artikel 79, Absatz 3, vor jeder Änderung

geschützt.¿

 

Böhmer erinnert auch an die Entscheidung der Volkskammer

vom 23. August 1990, dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23

beizutreten. Das Grundgesetz ¿hatte sich aus Sicht der allermeisten

Volkskammerabgeordneten als Grundlage der staatlichen Ordnung hervorragend

bewährt und großes Vertrauen geschaffen.¿ So sei es konsequent und legitim

gewesen, für den Beitritt gemäß Artikel 23 zu stimmen. Böhmer: ¿Auch im

vereinigten Deutschland hat sich das Grundgesetz bewährt.¿

 

 

 

Die

Videobotschaft ist ab sofort unter www.sachsen-anhalt.

de abrufbar.

 

 

 

Hintergrund

 

Vor

60 Jahren, am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik

Deutschland verkündet. Am 23. August 1990 entschieden die Abgeordneten der

Volkskammer der DDR mit deutlicher Mehrheit (294 Jastimmen gegen 62

Neinstimmen), dem Geltungsbereich des Grundgesetzes nach Artikel 23

beizutreten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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Fax: (0391) 567-6667

Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de