Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts des mehrfachen Totschlags eingeleitet
07.05.2009, Magdeburg – 36
- Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord
Polizeidirektion Nord - Pressemitteilung Nr.: 036/09
Polizeidirektion Nord -
Pressemitteilung Nr.: 036/09
Magdeburg, den 7. Mai 2009
Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts des mehrfachen Totschlags eingeleitet
In
der am heutigen Nachmittag durchgeführten gemeinsamen Pressekonferenz der
Staatsanwaltschaft Stendal und der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord wurden
durch die ermittelnden Dienststellen Aussagen zu einem Ermittlungsverfahren
wegen des Verdachts des Totschlages in mehreren Fällen getroffen.
Im
Februar dieses Jahres informierte der Geschäftsführer des Altmark-Klinikums
Gardelegen GmbH die Staatsanwaltschaft Stendal, dass auf der dortigen
Intensivstation im Jahr 2008 eine überproportionale Anzahl von Todesfällen
festgestellt wurde. Auffallend sei gewesen, dass eine seit vielen Jahren dort
tätige Krankenschwester in einer Mehrzahl der Todesfälle im Dienst gewesen war
und somit der Verdacht bestand, dass diese ¿aktive Sterbehilfe¿ geleistet haben
könnte.
Die
Staatsanwaltschaft Stendal leitete daraufhin ein entsprechendes
Ermittlungsverfahren ein und beauftragte die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt
Nord mit der Aufnahme der kriminalpolizeilichen Ermittlungen unter Bildung
einer Ermittlungsgruppe (EG) ¿Klinik¿.
Nach
dem derzeitigen Ermittlungsstand kann Folgendes konstatiert werden:
Die
im Tatverdacht stehende Krankenschwester hatte demnach im Jahr 2007 Dienst bei
42 von insgesamt 93 Todesfällen; im Jahr 2008 bei mehr als 50 % von insgesamt
121 Todesfällen und im laufenden Kalenderjahr 16 von insgesamt 24 Todesfällen.
Nach Bekanntwerden der Auffälligkeiten wurde die Tatverdächtige von der
Klinikleitung zunächst vom Dienst freigestellt und in der Folge in der
Verwaltung eingesetzt, wobei ihr der Dienst am Patienten untersagt wurde.
Auf
Antrag der Staatsanwaltschaft Stendal wurden die Krankenakten beschlagnahmt.
Des Weiteren wurden in einem ersten Schritt 67 Krankenakten mit einem
entsprechenden Gutachterauftrag an die Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
übersandt. In einem jetzt vorliegenden Gutachten wird seitens der Rechtsmedizin
in 15 Fällen eine Exhumierung und Obduktion angeregt, weil anhand der
Krankenakten nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Todeseintritt auf eine
nichtnatürliche Ursache zurückzuführen ist und somit eine strafbare Handlung
vorliegen könnte. Bei diesen 15 Fällen wurden 11
Verstorbene bereits einer Feuerbestattung zugeführt, so dass eine Exhumierung
ausgeschlossen ist. Für die verbleibenden vier Fälle wird die Exhumierung und
Obduktion derzeit beim Amtsgericht Stendal beantragt.
Auch
die Krankenunterlagen der Verstorbenen aus dem Jahre 2009 liegen der
Rechtsmedizin der MHH bereits vor. Ob und ggf. in wie vielen Fällen eine
Exhumierung angeregt wird, kann derzeit noch nicht gesagt werden. Wenn das
Ergebnis der Untersuchung vorliegt, wird entschieden werden, ob auch die
Todesfälle aus dem Jahr 2007 untersucht werden.
Den
ermittelnden Behörden ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass die signifikant
hohe Zahl an Todesfällen während der Dienstzeit einer Krankenschwester einen
Anfangsverdacht begründet. Ob und in wieweit die Obduktionsergebnisse zur
Verdichtung des Tatverdachts führen werden, kann derzeit noch nicht
abschließend eingeschätzt werden.
Die
EG ¿Klinik¿ hat eine Bürgerhotline eingerichtet, an welche potentiell
betroffene Angehörige in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Nachfragen
richten können. Die Hotlinenummer lautet:
03931/
685 333
Weitere
Presseauskünfte erteilt die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Stendal.(ng)
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