Kabinett bestätigt Gesetzentwurf
für neues Abfallrecht / Wernicke: Abfallrechtliche Überwachung soll verbessert
werden
28.04.2009, Magdeburg – 201
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 201/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 201/09
Magdeburg, den 28. April 2009
Kabinett bestätigt Gesetzentwurf
für neues Abfallrecht / Wernicke: Abfallrechtliche Überwachung soll verbessert
werden
Die Abfallentsorgung in Sachsen-Anhalt soll transparenter
werden. Dazu legte das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt heute im
Kabinett den Entwurf für ein neues Abfallgesetz und neue Rechtsgrundlagen für
die abfallrechtliche Zuständigkeitsverordnung und Allgemeinen Gebührenordnung
vor. Der Gesetzentwurf soll nunmehr dem Landtag zugeleitet werden.
Landwirtschafts- und Umweltministerin Petra Wernicke
informierte das Kabinett über die Ergebnisse der Anhörung: ¿Der Gesetzentwurf
kann unverändert eingebracht werden.¿
Mit der Überarbeitung des Abfallrechts soll auf veränderte
Rahmenbedingungen und auf Praxis- und Vollzugserfahrungen in Sachsen-Anhalt reagiert
werden. Es würden damit zugleich Rechtsgrundlagen geschaffen, um Kosten für die
Genehmigungs- und Überwachungsmaßnahmen erheben zu können, so die Ministerin.
Im Anhörungsverfahren sei zwar die Veröffentlichung der
Abfallentsorgungskosten in der Abfallbilanz moniert worden. Es werde befürchtet,
dass der Wirtschaft Zusatzkosten entstünden. Doch verpflichte das
Transparenzgebot der Europäischen Union sowieso zur Datenerhebung. Wernicke:
¿Ziel ist es, die abfallrechtliche Überwachung der Anlagen und der Stoffströme
zu verbessern.¿ Die Festlegung der Vollzugsverantwortung der Kommunen für die
Durchsetzung ihrer Satzungen gehe nicht über das hinaus, was in den Satzungen
der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Anschluss- und Benutzungszwang
ohnehin festgelegtsei, so die Ministerin.
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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