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Blocken von Handyverbindungen in
Gefängnissen /
Landesregierung stimmt Gesetzentwurf zu

28.04.2009, Magdeburg – 199

  • Staatskanzlei und Ministerium für Kultur

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 199/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Staatskanzlei - Pressemitteilung

Nr.: 199/09

 

 

 

Magdeburg, den 28. April 2009

 

 

 

Blocken von Handyverbindungen in

Gefängnissen /

Landesregierung stimmt Gesetzentwurf zu

 

 

 

Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag einen

Gesetzentwurf des Justizministeriums beschlossen, mit dem der Mobilfunkverkehr

von Gefangenen verhindert werden soll. ¿Wir wollen es mit dem Gesetz künftig

ermöglichen, die mobile Kommunikation von Häftlingen technisch zu verhindern

und zu unterdrücken¿, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb in

Magdeburg. Mobilfunkgespräche von Gefangenen stellten eine erhebliche Gefahr

für die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten und auch für Zeugen in

Gerichtsverfahren dar. ¿Obwohl unseren Gefangenen im geschlossenen Vollzug das

Telefonieren mit dem Handy verboten ist, finden wir bei Kontrollen immer wieder

Telefone, die in die Anstalten eingeschleust wurden¿, sagte Kolb.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in den Gefängnissen

technische Geräte installiert werden können, die Handys finden und Frequenzen

des Mobilfunks innerhalb der Justizvollzugsanstalten stören und unterbinden.

Als erstes Gefängnis soll voraussichtlich die Justizvollzugsanstalt Burg mit

den technischen Geräten zum Blocken von Handyverbindungen ausgestattet werden.

Hier sitzen Häftlinge ein, die zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden

sind.

 

Im Januar hatte die Landesregierung den Gesetzentwurf des

Justizministeriums zur Anhörung freigegeben. Neben dem Landesbeauftragten für

Datenschutz, Dr. Harald von Bose, hatten sich unter anderem auch der

Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien

(Bitkom) sowie die Bundesnetzagentur sich zum Gesetzentwurf geäußert. ¿Wir

haben die Anregung der Bundesnetzagentur gern aufgegriffen, nicht nur unerlaubten

Mobilfunk in den Gefängnissen zu verhindern¿, sagte Kolb. ¿Um das Gesetz

zukunftssicher zu gestalten, soll künftig jegliche unerlaubte Telekommunikation

in unseren Justizvollzugsanstalten verhindert werden können.¿ Damit werde

vermieden, dass das Gesetz wegen neuer technischer Entwicklungen der

Kommunikationstechnik später immer wieder angepasst werden müsse. Der Gesetzentwurf

wird  jetzt in den Landtag eingebracht.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Staatskanzlei des Landes

Sachsen-Anhalt

Pressestelle

Hegelstraße 42

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567-6666

Fax: (0391) 567-6667

Mail:

staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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