Blocken von Handyverbindungen in
Gefängnissen /
Landesregierung stimmt Gesetzentwurf zu
28.04.2009, Magdeburg – 199
- Staatskanzlei und Ministerium für Kultur
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 199/09
Staatskanzlei - Pressemitteilung
Nr.: 199/09
Magdeburg, den 28. April 2009
Blocken von Handyverbindungen in
Gefängnissen /
Landesregierung stimmt Gesetzentwurf zu
Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag einen
Gesetzentwurf des Justizministeriums beschlossen, mit dem der Mobilfunkverkehr
von Gefangenen verhindert werden soll. ¿Wir wollen es mit dem Gesetz künftig
ermöglichen, die mobile Kommunikation von Häftlingen technisch zu verhindern
und zu unterdrücken¿, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb in
Magdeburg. Mobilfunkgespräche von Gefangenen stellten eine erhebliche Gefahr
für die Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten und auch für Zeugen in
Gerichtsverfahren dar. ¿Obwohl unseren Gefangenen im geschlossenen Vollzug das
Telefonieren mit dem Handy verboten ist, finden wir bei Kontrollen immer wieder
Telefone, die in die Anstalten eingeschleust wurden¿, sagte Kolb.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in den Gefängnissen
technische Geräte installiert werden können, die Handys finden und Frequenzen
des Mobilfunks innerhalb der Justizvollzugsanstalten stören und unterbinden.
Als erstes Gefängnis soll voraussichtlich die Justizvollzugsanstalt Burg mit
den technischen Geräten zum Blocken von Handyverbindungen ausgestattet werden.
Hier sitzen Häftlinge ein, die zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden
sind.
Im Januar hatte die Landesregierung den Gesetzentwurf des
Justizministeriums zur Anhörung freigegeben. Neben dem Landesbeauftragten für
Datenschutz, Dr. Harald von Bose, hatten sich unter anderem auch der
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien
(Bitkom) sowie die Bundesnetzagentur sich zum Gesetzentwurf geäußert. ¿Wir
haben die Anregung der Bundesnetzagentur gern aufgegriffen, nicht nur unerlaubten
Mobilfunk in den Gefängnissen zu verhindern¿, sagte Kolb. ¿Um das Gesetz
zukunftssicher zu gestalten, soll künftig jegliche unerlaubte Telekommunikation
in unseren Justizvollzugsanstalten verhindert werden können.¿ Damit werde
vermieden, dass das Gesetz wegen neuer technischer Entwicklungen der
Kommunikationstechnik später immer wieder angepasst werden müsse. Der Gesetzentwurf
wird jetzt in den Landtag eingebracht.
Impressum:
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Sachsen-Anhalt
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Tel: (0391) 567-6666
Fax: (0391) 567-6667
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staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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