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Finanzminister Jens Bullerjahn:
Mittel aus dem Konjunkturpaket II stehen zur Verfügung;
Nachtragshaushaltsgesetz
2009 heute in Kraft

28.04.2009, Magdeburg – 15

  • Ministerium der Finanzen

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 015/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium der Finanzen -

Pressemitteilung Nr.: 015/09

 

 

 

Magdeburg, den 28. April 2009

 

 

 

Finanzminister Jens Bullerjahn:

Mittel aus dem Konjunkturpaket II stehen zur Verfügung;

Nachtragshaushaltsgesetz

2009 heute in Kraft

 

 

 

Mit seiner Veröffentlichung im Gesetz- und

Verordnungsblatt ist mit dem heutigen Tag das Nachtragshaushaltsgesetz 2009 in

Kraft getreten.

 

¿Zusammen mit den Mitteln des Konjunkturpakets II¿, so

Finanzminister Jens Bullerjahn, ¿steht in diesem Jahre damit eine Gesamtinvestitionssumme

von 1,9 Mrd. Euro zur Verfügung.

 

Bullerjahn erläuterte dazu: ¿Das Land hat mit dem

Nachtragshaushalt 2009 auf aktuelle Entwicklungen in diesem Jahr reagiert.

Berücksichtigt wurden insbesondere die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes

und geringere Steuereinnahmen aufgrund der Wirtschaft- und Finanzkrise. Trotz

der hieraus dem Land erwachsenden finanziellen Belastungen ist es gelungen,

auch im Nachtragshaushalt ohne neue Schulden auszukommen.¿

 

Der Minister appellierte an die Bürgermeister, jetzt

schnell zu handeln. Bei allen Vorberatungen seien die Vertreter der kommunalen

Familie mit am Tisch gewesen und hätten mitbestimmen können. ¿Jetzt ist das Gesetz

sind in Kraft, der Runderlass verkündet, das Geld ist da.

 

Finanzminister Bullerjahn wies darauf hin, dass für

diejenigen, die Förderanträge stellen wollen, insbesondere Kommunen und freie

Träger, ein eigener ¿Leitfaden¿ erstellt worden ist. Dieser ¿Leitfaden¿ enthält

grundlegende Ausführungen zum Zukunftsinvestitionsgesetz und beschreibt, was

gefördert werden kann und was nicht. Vor allem aber zeige der ¿Leitfaden¿, so

Bullerjahn weiter, die Antragswege für die einzelnen Förderbereiche auf und

benennt Ansprechpartner. Der Leitfaden kann unter www.konjunkturpaket2.sachsen-anhalt.de

aufgerufen werden. Er wird ständig aktualisiert. Unabhängig davon ist auch eine

gedruckte Fassung in Vorbereitung.

 

Zum Hintergrund:

 

Mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz stehen im Land Sachsen-Anhalt

rund 475 Mio. ¿ einschließlich der Anteile von Land und Kommunen für zusätzliche

zukunftsfähige Investitionen bereit. In den Nachtragshaushalt 2009 wurden 225,5

Mio. ¿ als Baransatz eingestellt. Neben den ¿durchlaufenden¿ Bundesmitteln ist

hier der vom Land zu erbringende Anteil von 40 Mio. ¿ enthalten. Mit dem noch

hinzu kommenden Finanzierungsanteil der Kommunen steht damit rund die Hälfte

des Gesamtvolumens im Jahr 2009 zur Verfügung. Darüber hinaus ist Vorsorge

getroffen, dass bei Bedarf auch mehr Mittel als im Haushalt vorgesehen ausgegeben

werden können.¿

 

Die Landesregierung hatte bereits im Februar beschlossen,

die erforderliche Kofinanzierung von 25 Prozent bei kommunalen und kommunalbezogenen

Investitionen zur Hälfte zu übernehmen, so dass kommunale Investitionen mit

87,5 Prozent von Bund und Land gefördert werden.

 

Die Kommunen erhalten nach Einwohnerzahl eine allgemeine

Investitionspauschale von 50 Mio. ¿. Diese kann innerhalb der rechtlich zulässigen

Förderbereiche frei verwendet werden. Die Mittel stehen 2009 komplett zur

Verfügung. Damit will die Landesregierung einen schnellen Mittelabfluss

ermöglichen und einen baldigen Konjunkturimpuls setzen. Die Pauschalmittel

können von den Kommunen für die vom Bundesgesetz vorgegeben Bereiche nach

eigener Prioritätensetzung eingesetzt werden.

 

 

 

Mit einem Impulsprogramm wird den Kommunen für 2009 vom

Kultusministerium ein Verfügungsrahmen von 60 Mio. ¿ pauschal für die Modernisierung

und Sanierung von Schulen zur Verfügung gestellt. Die Pauschale wird

nach der Schülerzahl auf die Schulträger verteilt.

 

Mit der pauschalen Zuweisung ist gewährleistet, dass

Investitionen insbesondere in die energetische Sanierung kurzfristig in Angriff

genommen und schon in den Sommerferien realisiert werden können. Ebenfalls im

Rahmen des Impulsprogramms werden in diesem Jahr 20 Mio. ¿ für die Modernisierung

von Kindertagesstätten vom Ministerium für Gesundheit und Soziales projekt- und

trägerbezogen bewilligt.

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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Tel: (0391) 567-1105

Fax: (0391) 567-1390

Mail: presse@mf.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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