Finanzminister Jens Bullerjahn:
Mittel aus dem Konjunkturpaket II stehen zur Verfügung;
Nachtragshaushaltsgesetz
2009 heute in Kraft
28.04.2009, Magdeburg – 15
- Ministerium der Finanzen
Ministerium der Finanzen - Pressemitteilung Nr.: 015/09
Ministerium der Finanzen -
Pressemitteilung Nr.: 015/09
Magdeburg, den 28. April 2009
Finanzminister Jens Bullerjahn:
Mittel aus dem Konjunkturpaket II stehen zur Verfügung;
Nachtragshaushaltsgesetz
2009 heute in Kraft
Mit seiner Veröffentlichung im Gesetz- und
Verordnungsblatt ist mit dem heutigen Tag das Nachtragshaushaltsgesetz 2009 in
Kraft getreten.
¿Zusammen mit den Mitteln des Konjunkturpakets II¿, so
Finanzminister Jens Bullerjahn, ¿steht in diesem Jahre damit eine Gesamtinvestitionssumme
von 1,9 Mrd. Euro zur Verfügung.
Bullerjahn erläuterte dazu: ¿Das Land hat mit dem
Nachtragshaushalt 2009 auf aktuelle Entwicklungen in diesem Jahr reagiert.
Berücksichtigt wurden insbesondere die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes
und geringere Steuereinnahmen aufgrund der Wirtschaft- und Finanzkrise. Trotz
der hieraus dem Land erwachsenden finanziellen Belastungen ist es gelungen,
auch im Nachtragshaushalt ohne neue Schulden auszukommen.¿
Der Minister appellierte an die Bürgermeister, jetzt
schnell zu handeln. Bei allen Vorberatungen seien die Vertreter der kommunalen
Familie mit am Tisch gewesen und hätten mitbestimmen können. ¿Jetzt ist das Gesetz
sind in Kraft, der Runderlass verkündet, das Geld ist da.
Finanzminister Bullerjahn wies darauf hin, dass für
diejenigen, die Förderanträge stellen wollen, insbesondere Kommunen und freie
Träger, ein eigener ¿Leitfaden¿ erstellt worden ist. Dieser ¿Leitfaden¿ enthält
grundlegende Ausführungen zum Zukunftsinvestitionsgesetz und beschreibt, was
gefördert werden kann und was nicht. Vor allem aber zeige der ¿Leitfaden¿, so
Bullerjahn weiter, die Antragswege für die einzelnen Förderbereiche auf und
benennt Ansprechpartner. Der Leitfaden kann unter www.konjunkturpaket2.sachsen-anhalt.de
aufgerufen werden. Er wird ständig aktualisiert. Unabhängig davon ist auch eine
gedruckte Fassung in Vorbereitung.
Zum Hintergrund:
Mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz stehen im Land Sachsen-Anhalt
rund 475 Mio. ¿ einschließlich der Anteile von Land und Kommunen für zusätzliche
zukunftsfähige Investitionen bereit. In den Nachtragshaushalt 2009 wurden 225,5
Mio. ¿ als Baransatz eingestellt. Neben den ¿durchlaufenden¿ Bundesmitteln ist
hier der vom Land zu erbringende Anteil von 40 Mio. ¿ enthalten. Mit dem noch
hinzu kommenden Finanzierungsanteil der Kommunen steht damit rund die Hälfte
des Gesamtvolumens im Jahr 2009 zur Verfügung. Darüber hinaus ist Vorsorge
getroffen, dass bei Bedarf auch mehr Mittel als im Haushalt vorgesehen ausgegeben
werden können.¿
Die Landesregierung hatte bereits im Februar beschlossen,
die erforderliche Kofinanzierung von 25 Prozent bei kommunalen und kommunalbezogenen
Investitionen zur Hälfte zu übernehmen, so dass kommunale Investitionen mit
87,5 Prozent von Bund und Land gefördert werden.
Die Kommunen erhalten nach Einwohnerzahl eine allgemeine
Investitionspauschale von 50 Mio. ¿. Diese kann innerhalb der rechtlich zulässigen
Förderbereiche frei verwendet werden. Die Mittel stehen 2009 komplett zur
Verfügung. Damit will die Landesregierung einen schnellen Mittelabfluss
ermöglichen und einen baldigen Konjunkturimpuls setzen. Die Pauschalmittel
können von den Kommunen für die vom Bundesgesetz vorgegeben Bereiche nach
eigener Prioritätensetzung eingesetzt werden.
Mit einem Impulsprogramm wird den Kommunen für 2009 vom
Kultusministerium ein Verfügungsrahmen von 60 Mio. ¿ pauschal für die Modernisierung
und Sanierung von Schulen zur Verfügung gestellt. Die Pauschale wird
nach der Schülerzahl auf die Schulträger verteilt.
Mit der pauschalen Zuweisung ist gewährleistet, dass
Investitionen insbesondere in die energetische Sanierung kurzfristig in Angriff
genommen und schon in den Sommerferien realisiert werden können. Ebenfalls im
Rahmen des Impulsprogramms werden in diesem Jahr 20 Mio. ¿ für die Modernisierung
von Kindertagesstätten vom Ministerium für Gesundheit und Soziales projekt- und
trägerbezogen bewilligt.
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