Innenminister Holger Hövelmann beruft neue
Mitglieder der Härtefallkommission
27.04.2009, Magdeburg – 114
- Ministerium für Inneres und Sport
Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 114/09
Ministerium des Innern -
Pressemitteilung Nr.: 114/09
Magdeburg, den 27. April 2009
Innenminister Holger Hövelmann beruft neue
Mitglieder der Härtefallkommission
Innenminister
Holger Hövelmann (SPD) hat heute in Magdeburg die neuen Mitglieder der
Härtefallkommission berufen. Die Kommission hat acht Mitglieder und acht
stellvertretende Mitglieder, die persönlich berufen werden und über Kenntnisse
des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung
verfügen sollen. Als Mitglieder wurden ¿ teilweise erneut ¿ berufen:
Mitglied :
auf Vorschlag von:
Christiane
von Wagner
Landkreistag
Wolfgang
Horn
Städte-
und Gemeindebund
Werner
Täger
Liga
der Freien Wohlfahrtspflege
Antje
Arndt
Flüchtlingsrat
Monika
Schwenke
Katholische
Kirche
Propst i. R. Matthias Sens
Evangelische
Kirchen
Susi
Möbbeck
Ministerium
für Gesundheit und Soziales
Christa
Dieckmann
Ministerium
des Innern
Im
Anschluss an die Berufung wählte die Härtefallkommission bei ihrer
konstituierenden Sitzung Monika Schwenke erneut zur Vorsitzenden und Christiane
von Wagner zur Stellvertreterin.
Innenminister Holger Hövelmann: ¿Die Kommission ist ein wichtiges Instrument,
mit dem in besonders gelagerten Ausnahmefällen aus dringenden humanitären oder
persönlichen Gründen ein legaler Aufenthalt gewährt werden kann. Unser
Beschluss als Landesregierung, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2009
befristete Härtefallkommission zur Dauereinrichtung zu machen, war deshalb eine
gute Entscheidung für eine humane Anwendung des Ausländerrechts.¿
Die Härtefallkommission wird im Wege der Selbstbefassung auf Antrag eines oder
mehrerer Mitglieder tätig. Betroffene müssen sich mit ihrem Anliegen an ein
Mitglied wenden. Die Kommission trifft ihre Entscheidungen über Härtefallersuchen
mit Zweidrittelmehrheit. Auf Grund eines sogenannten ¿Härtefallersuchens¿ der
Kommission kann das Innenministerium anordnen, eigentlich ausreisepflichtigen
Ausländern ¿ abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen
¿ aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine
Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit
2005 hat die Härtefallkommission in 35 Sitzungen über 88 Anträge entschieden.
In 31 Fällen stellte sie dringende humanitäre Gründe fest, die einen weiteren
Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigten und beschloss ein Härtefallersuchen.
In 30 Fällen entsprach das Ministerium des Innern den Härtefallersuchen und
ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen an.
Von diesen Anordnungen waren 117 Personen, davon 58 minderjährige Kinder,
betroffen. Minister Hövelmann ist bislang allen Vorschlägen der Kommission
gefolgt.
Weitere
Informationen finden Sie im Internet auf http://www.mi.sachsen-anhalt.de unter
dem Stichwort ¿Härtefallkommission¿ .
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