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Innenminister Holger Hövelmann beruft neue
Mitglieder der Härtefallkommission

27.04.2009, Magdeburg – 114

  • Ministerium für Inneres und Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern - Pressemitteilung Nr.: 114/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium des Innern -

Pressemitteilung Nr.: 114/09

 

 

 

Magdeburg, den 27. April 2009

 

 

 

 

 

Innenminister Holger Hövelmann beruft neue

Mitglieder der Härtefallkommission

 

 

 

Innenminister

Holger Hövelmann (SPD) hat heute in Magdeburg die neuen Mitglieder der

Härtefallkommission berufen. Die Kommission hat acht Mitglieder und acht

stellvertretende Mitglieder, die persönlich berufen werden und über Kenntnisse

des Aufenthalts- und Asylrechts oder über Erfahrung in der Flüchtlingsberatung

verfügen sollen. Als Mitglieder wurden ¿ teilweise erneut ¿ berufen:

 

 

 

 

 

 

Mitglied :

 

 

auf Vorschlag von:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Christiane

von Wagner

 

 

Landkreistag

 

 

 

 

Wolfgang

Horn

 

 

Städte-

und Gemeindebund

 

 

 

 

Werner

Täger

 

 

Liga

der Freien Wohlfahrtspflege

 

 

 

 

Antje

Arndt

 

 

Flüchtlingsrat

 

 

 

 

Monika

Schwenke

 

 

Katholische

Kirche

 

 

 

 

Propst i. R. Matthias Sens

 

 

Evangelische

Kirchen

 

 

 

 

Susi

Möbbeck

 

 

Ministerium

für Gesundheit und Soziales

 

 

 

 

Christa

Dieckmann

 

 

Ministerium

des Innern

 

 

 

 

 

 

Im

Anschluss an die Berufung wählte die Härtefallkommission bei ihrer

konstituierenden Sitzung Monika Schwenke erneut zur Vorsitzenden und Christiane

von Wagner zur Stellvertreterin.

 

Innenminister Holger Hövelmann: ¿Die Kommission ist ein wichtiges Instrument,

mit dem in besonders gelagerten Ausnahmefällen aus dringenden humanitären oder

persönlichen Gründen ein legaler Aufenthalt gewährt werden kann. Unser

Beschluss als Landesregierung, die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2009

befristete Härtefallkommission zur Dauereinrichtung zu machen, war deshalb eine

gute Entscheidung für eine humane Anwendung des Ausländerrechts.¿

 

Die Härtefallkommission wird im Wege der Selbstbefassung auf Antrag eines oder

mehrerer Mitglieder tätig. Betroffene müssen sich mit ihrem Anliegen an ein

Mitglied wenden. Die Kommission trifft ihre Entscheidungen über Härtefallersuchen

mit Zweidrittelmehrheit. Auf Grund eines sogenannten ¿Härtefallersuchens¿ der

Kommission kann das Innenministerium anordnen, eigentlich ausreisepflichtigen

Ausländern ¿ abweichend von den sonst erforderlichen Erteilungs- und Verlängerungsvoraussetzungen

¿ aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen eine

Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

 

Seit Aufnahme ihrer Tätigkeit

2005 hat die Härtefallkommission in 35 Sitzungen über 88 Anträge entschieden.

In 31 Fällen stellte sie dringende humanitäre Gründe fest, die einen weiteren

Aufenthalt im Bundesgebiet rechtfertigten und beschloss ein Härtefallersuchen.

In 30 Fällen entsprach das Ministerium des Innern den Härtefallersuchen und

ordnete die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen an.

Von diesen Anordnungen waren 117 Personen, davon 58 minderjährige Kinder,

betroffen. Minister Hövelmann ist bislang allen Vorschlägen der Kommission

gefolgt.

 

Weitere

Informationen finden Sie im Internet auf http://www.mi.sachsen-anhalt.de unter

dem Stichwort ¿Härtefallkommission¿ .

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Verantwortlich: Martin Krems

Pressestelle

Halberstädter Straße 2 / Am Platz des 17. Juni

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Tel: (0391) 567-5504/-5516/-5517

Fax: (0391) 567-5520

Mail:

Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

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