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Haseloff: Bürger und Unternehmen
sollten Fördermöglichkeiten nutzen
Neues ?KfW-Programm Erneuerbare Energien? vereinfacht Antragstellung und erhöht
Förderung

24.04.2009, Magdeburg – 80

  • Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 080/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ministerium für Wirtschaft und

Arbeit - Pressemitteilung Nr.: 080/09

 

 

 

Magdeburg, den 24. April 2009

 

 

 

Haseloff: Bürger und Unternehmen

sollten Fördermöglichkeiten nutzen

Neues ¿KfW-Programm Erneuerbare Energien¿ vereinfacht Antragstellung und erhöht

Förderung

 

 

 

Die KfW-Bankengruppe hat die Richtlinien des Förderprogramms

¿KfW-Programm Erneuerbare Energien¿ neu aufgelegt. Die neuen Richtlinien des

Bundes wurden im Frühjahr 2009 bekanntgegeben und beziehen sich u. a. auf die

folgenden Punkte:

 

o

Im Programmteil ¿Premium¿ (besonders

förderwürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien) wurde zum 1.

März 2009 der Aufwand bei der Antragstellung verringert. Anträge können je nach

Anlagentyp sowohl Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler,

Kommunen, kommunale oder gemeinnützige Gesellschaften und Landwirte stellen.

Beihilfen, die im Rahmen des Programmteils ¿Premium¿ nach dem 20. Februar 2009

gewährt werden, bedürfen keiner eigenen beihilferechtlichen Genehmigung. Davon

ausgenommen ist die Tiefengeothermie-Förderung.

 

o

Zum 1. April 2009 wurden im Programm

¿Energieeffizientes Sanieren¿, das sowohl die Sanierung als auch den Kauf eines

sanierten Gebäudes fördert und dabei zwischen der Sanierung Neubauniveau und

Einzelmaßnahmen unterscheidet, für das Neubauniveau der Förderhöchstsatz auf

75.000 Euro angehoben.

 

 

 

Zu den neuen Richtlinien des ¿KfW-Programms für

erneuerbare Energien¿ sagte Wirtschaftsminister Dr. Reiner Haseloff: ¿Da das

Wirtschaftsministerium im Bereich erneuerbarer Energien und klimafreundlicher

Baumaßnahmen wichtige Tätigkeitsbereiche zur Steigerung der Energieeffizienz

sieht, begrüße ich es außerordentlich, dass der Bund die Förderung fortsetzt

und verbessert. Gerade die Bürger von Sachsen-Anhalt können neben den Unternehmen

davon profitieren, da Zuschüsse in Höhe von bis zu 75.000 Euro möglich sind.¿

 

 

 

Allein im vergangenen Jahr erhielten 550

Unternehmen Zuschüsse aus BMWi-Mitteln im Rahmen des ¿Sonderfonds

Energieeffizienz in KMU¿ für eine qualifizierte, unabhängige Energieberatung.

Darüber hinaus vergab die KfW insgesamt 315 Millionen Euro an Unternehmen im

Rahmen zinsverbilligter Darlehen zur Finanzierung von

Energieeinsparinvestitionen. Haseloff weist die Bürger und Unternehmer darauf

hin, dass es vielfältige Fördermöglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz

gibt und sagt: ¿Mit einer Förderung sind Modernisierungsmaßnahmen oft billiger,

als bei der ersten Planung angenommen wurde, deswegen informieren Sie sich und

lassen Sie sich fördern!¿

 

 

 

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(BAFA) hat im Rahmen des Förderprogramms ¿Vor-Ort-Beratung¿ im Jahr 2008 in Sachsen-Anhalt

381 Beratungen mit Fördervolumen von insgesamt 100.316 Euro ermöglicht. Diese

positive Tendenz setzte sich im ersten Quartal 2009 mit 104 Förderfällen fort,

die mit insgesamt 29.784 Euro bezuschusst wurden.

 

 

 

Im Rahmen des Beratungshilfeprogramms des Landes

wurden ferner, seit Mai 2007, 15 Anträge mit einem Fördervolumen von 57.000 Euro

auf eine Energieberatung gestellt. Im Jahr 2009 wurden vom Wirtschaftsministerium

bereits fünf Beratungen mit einem Fördervolumen von 21.600 ¿ unterstützt. Haseloff

sagte: ¿Für mich ist es wichtig, dass das Wirtschaftsministerium diesen

wichtigen Bereich der klimafreundlichen Modernisierung unseres Landes durch

eigene Maßnahmen unterstützt. Mich freut es, dass diese Förderung von den

Bürgern in Anspruch genommen wird, und damit ein Erfolg ist.¿

 

 

 

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

 

- www.kfw-mittelstandsbank.de

 

- www.kfw-foerderbank.de

 

- www.beraterforum.de

 

- www.ebundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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Hasselbachstr. 4

39104 Magdeburg

Tel: (0391) 567 - 43 16

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